Sie kann / will mir nichts recht machen!

  • Ja okay, dann war der Hund halt doch schwer verletzt! Wegen mir! Ich wär nicht zum TA!

    Aber ich denke, wenn mein Hund beissen würde, mit böser Absicht, dann wär der ihr Windhund nicht mehr aufgestanden. Nur mal rein vom Verhältnis her!

    Ich kann gegen diesen Bescheid nur Widerspruch mit einem Anwalt einlegen.

  • Moment, ich zitiere:

    Zitat

    Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Gemeinde Haar) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

    So und dann steht drunter:

    Zitat

    Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 wurde das Widerspruchsverfahren abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.

    Ich brauch schon allein nen Anwalt um das alles zu verstehen....

  • Nach stillem Mitlesen möchte ich mich doch einmal äußern.

    1. Der Vorfall und deine Auflagen:
    Nimm es so hin wie es ist und mache das beste daraus oder versuche aus der Sache wieder gescheit heraus zu kommen. Das schaffst du aber nur wenn du dabei ruhig und gelassen bleibst. Nimm deine Zeugen usw. und versuche damit etwas zu erreichen. Biete deinem Hund die Freiheiten die er ja jetzt nach langer Zeit wieder genießen kann. Dafür musst du halt in die Pampa mit, so what, das gefällt deinem Wuffi doch bestimmt.

    2. Deine Beziehung zu deinem Hund:
    Kann es sein das du generell selbst eine niedrige Reizschwelle hast und sehr schnell aufbrausend bist? Das vermute aus deinen obigen Reaktionen zu erkennen. Wenn das bei dir auch so im Umgang mit deinem Wuffi ist, dann wundert es mich nicht wenn er kein Bock mehr auf dich haben sollte.
    Ich wünsche dir erst einmal ganz viel positive Energie damit du wieder etwas ruhiger wirst. Fahre in die Pampa mit deinen Hund, habe Spaß mit ihm und wenn etwas nicht klappt oder er nicht hört, dann fahr deine Erwartungen etwas herunter und freue dich das du einen Hund hast den du wieder frei laufen lassen kannst.
    Vielleicht solltest du wirklich die Tipps, dich mal ein paar Tage von dem Hund zu trennen, ernst nehmen.

    P.S.: Das sollte jetzt kein Angriff auf deine Person sein, dafür kenne ich dich nicht um mir dies rauszunehmen.

  • Ach stimmt, ich hab schon mal irgendwo gehört, dass Bayern das Widerspruchsverfahren abgeschafft hat... In BW gibts noch ein Widerspruchsverfahren.

    Du hast dann also nur noch die Möglichkeit gegen den Bescheid zu klagen, das ist natürlich blöd.

  • hallo honey-bunny

    ich finde colombos anregungen recht gut! versuch optimistisch zu bleiben und genieße jetzt einfach den freilauf in der pampa mit deinem schnuffel!

    wegen des anwalts gab es hier schon mal den hinweis auf die soka-anwälte, hast du da mal nachgefragt? auch die geldsumme, die du aufbringen müsstest, kannst du sicher vorab in erfahrung bringen.

    hast du deine zeugen mit adresse? lass dir alles schriftlich geben...

    viel glück, das wird schon wieder

    denke positiv!

  • Ja doch ich probiers mit Prozesskostenhilfe und kostenloser Rechtsberatung usw. Unser Amtsgericht hat aber nur morgens offen und ich muss schließlich arbeiten. Somit kann ich erst nächste Woche gehen, falls ich frei bekomm! Aber ich denke schon.

  • also ich würde dir empfehlen dringend einen anwalt zu holen und dann anfechtungsklage gegen den leinenzwang einzulegen. wenn deine zeugen das geschehen bestätigen, hast du meiner meinung nach sehr gute erfolgsaussichten :smile:
    konntest du dich eigentlich bei der behörde zu dem vorfall äußern?

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