Jagdhund???
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Wie bitte...
Zitatist ja eigendlich auch unwichtig
Du zeigst Leute an, die sich absolut rechtskonform verhalten und sagst, dass ist nicht so wichtig???
Also tschuldigung, aber da fehlen mir echt die Worte... -
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So...ich hab mir dann auch mal das Bundeswaldgesetz angeschaut!
§27 kann es schonmal nicht sein, der behandelt nämlich die Aufgaben der Verbandsversammlung :wink:
Ich hab mir dann auch mal die Mühe gemacht und das komplette Gesetz gelesen, soll ich dir was sagen - ich habe rein gar nichts über das Mitführen von Hunden im Wald gefunden!
Der einzige § in dem es hätte stehen können, ist §14 Betreten des WaldesZitat§ 14
Betreten des Waldes
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.
(2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.
Sehr interessant ist doch hier schon der, im Bundeswaldgesetz, dass du ja zu kennen scheinst, Hinweis auf die Regelung der Länder!
Für dich mag das zwar keine große Sache sein, für mich aber schon. Insbesondere auch da du das ja auch hier im Forum verbreitest, zahlreiche Personen das lesen und sicher davon ausgehen, dass ein Jagdpächter wohl über die entsprechenden Gesetze Bescheid weiß!Liebe Grüsse,
Björn -
Nicht bei den Scheriffs sondern beim Förster, und der schreibt dann ein Dankesschreiben. Und das bisher auch nur einmal bei einer Reiterin, und da kann mir keiner erzählen sie hat im Wald ihren Hund 100% unter Kontrolle, dafür kenn ich Hunde zu lange. Meistens reicht ne Verwarnung. Und glaub mir wenn Du in einem Revier wie unserem(stadtnaher Erholungsbereich, von wilden Deponien bis Mitternachtsjoggern alles vorhanden, eigendlich dürfte man schon nicht mehr schießen) jagen gehst, erlebst Du abenteuerliche Sachen, da sind unangeleinte Hunde noch das harmloseste.
Mit unwichtig meinte Stellenwert diese Gesetzes gegenüber den anderen zu beachtenten Gesetz im zusammenhang mit der Jagd, und da ist Leinenzwang für Hunde nun wirklich mit das Unwichtigste. Und gesetzeskonform ja, Wildtiergerecht nein(dafür hab ich schon zu viele gerissene Kitze gesehen). Und aus dieser Sicht hilft eine Drohung schon manchmal. Und ich werds auch weiterhin tun! Und von den Bildern bin ich auch nicht mehr alzu weit weg!
Ich hab übrigens nie behauptet das Waldgesetz zu kennen. MAn mir (und etlichen anderen) hat diese Geschichte immer im Rechtsunterricht beim Jagdschein erzählt. Und selbst nachgesehen hab ich nicht. Ich ging halt davon aus das es so ist und fertig.
Und was ist bitte auf der anderen Seite so schlimm daran im Wald seinen Hund an die Leine zu legen? Ein fehlverhalten des Hundes den Besitzer mächtig teuer werden, ich muß mal nachsehen in einer der letzten WuH war so ein Fall drin. Ich mein die Sache hat sogar mit einer Spritze für den Hund geendet(da bin ich mir aber nicht sicher, muß noch mal nachsehen).
Gruß Christian
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Nu war aber der Hund zu langsam.
(Hat zu lange im Bundeswaldgesetz geguckt)Björn, du hast es ja schon geschrieben, muß dir voll und ganz beipflichten; manche aus der Jägerschar scheinen das Wort "Jäger" etwas zu wörtlich zu nehmen.
(Wie war das im Lied von Reinhard May -Diplomatenjagd)?
Ist nur interessant -mal am Rande bemerkt- daß ich von einem "Grünrock" auf meinen nichtangeleinden neben mir stehenden Hund aufs Wildern angesprochen wurde, während sein ebenfalls frei laufender Hund den Hasen hinterherjagte der vor uns plötzlich aufgesprungen ist. Als nach mehrmaligen Rückruf sein Hund endlich zurückkam, stand mein Hund allerdings immer noch neben mir.Gell Fassi....
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Ich will mit dir hier bestimmt keinen Kleinkrieg oder eine Endlosdisskusion beginnen, aber ich sehe das Alles ein bisschen anders.
1.) reiten wir auch teilweise aus mit den Hunden und auch im Wald. Ich habe bisher noch nicht feststellen können, dass ich meine Hunde vom Pferd schlechter kontrollieren könnte als zu Fuss oder vom Fahrrad aus.
2.) sollte es natürlich nicht vorkommen, dass ein Hund im Wald Wild hetzt, gar keine Frage! Wenn ich mir nicht 100 % sicher bin, dass das klappt bleibt der Hund halt an der Schleppleine. OK, mag sicher viele Hundehalter geben, die das anders machen und deren Hunde bei Wildbegegnungen nicht so zuverlässig hören, aber es geht ja hier um meine persönliche Sicht der Dinge!
3.) Verstehe ich absolut nicht, warum von "Jägerseite" immer so ein großer Unterschied zwischen Wald und Feld gemacht wird. Ich weiß nicht so genau wie es in deinem Revier aussieht, aber hier im Kaufunger Wald trifft man definitiv mehr Rehwild am Waldrand und Im Feld als mitten im Wald, ein Feldhase ist mir noch nie im wald begegnet, dafür aber massenhaft auf den umliegenden Wiesen. Wirklich tief im wald trifft man hier höchstens mal ein Stück Rotwild oder ein Wildschwein. Von daher ist die Wahrscheinlichkeit einer Wildbegegnung ausserhalb des Waldes viel höher als im Wald! Die Forderung nach einer Leinenpflicht, seitens der Jägerschaft richtet sich aber immer nur auf den Wald! Verstehe ich nicht so ganz!
4.) Ist es einfach mein gutes Recht, zumindest in Hessen, meinen Hund im wald laufen zu lassen.
5.) Finde ich immer noch, dass du, in deiner Position so etwas wissen müsstest
6.) Habe ich ein großes Problem mit Jagdpächtern (und das soll kein persönlicher Angriff sein, sondern eine allgemeingültige Feststellung!), die meinen der Wald wäre ihr persönlicher Vorgarten, in dem sie schalten und walten können wie sie wollen! Leider schon viel zu oft erlebt!Liebe Grüsse,
Björn -
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Es gibt solche und solche. Spricht übrigens für den Jäger als Hundführer die Situation :wink: . Tja auch Jagdhunde wildern, sprech ich auch nichts gegen, und vom Prinzip hast Du recht, wer im Glashaus sitzt... . Erziehung ist alles(ich tipp hier mal auf Grundlegende Fehler bei der Ausbildung auf Hasenfährte).
Ich hab übrigens nochmal das HJG gequält, und da meinen Fehler entdeckt, Hunde müssen angeleint werden, allerdings auf Jägernotwegen durch andere Reviere. Betrieft also nicht die Hunde allgemein, sondern Jagdhunde im Einsatz. Allerdings läßt mir Paragraf 3(Pflicht zur Hege, tja wir Jäger dürfen nicht nur jagen sondern müssen gesetzlichermaßen uns auch ums lebende wild kümmern, und das betrifft auch ganzjährig geschütze Arten, wers häts gewußt?) ne Menge Spielraum, die Leinenpflicht selbst zu verordnen. MAn muß ja nich, kann aber.
Und bitte auch etwas verständnis für die Jägerschaft. Es gibt bei uns zwei Reviere deren kompletter Abschußplan für Rehwild von Hunden erfüllt wurde(sogar noch etwas mehr), dass die etwas ungehalten über freilaufende Hunde sind ist auch irgendwie verständlich. Allerdings sollte man wenn man darauf hinweist auch mit Beispiel voran gehen(wie wir), der Fall oben macht nämlich alle Hinweise lächerlich und hilft nicht weiter.
Übrigens die inbdirekt erwähnte Sache, ist auch von den meisten Jägern verpönnt. Der LJV Hessen hat sich auch dagegen aus gesprochen. Aber leider gibts auch hier(wie überall) schwarze Schafe.
Gruß Christian
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Schaut mal hier:
http://www.hessenrecht.hessen.…evo/paragraphen/para2.htm
(Link stammt aus dem Jahr 2004)Gefährliche Hunde sind anzuleinen und evtl mit Maulkorb zu führen
Gefährliche Hunde sind unter anderem Hunde, die andere Tiere hetzen oder reißen.
Ich denke mal, das gilt auch im Wald.Jäger, Jagdaufseher, Förster ... dürfen Hunde (freilaufende, in bestimmtem Abstand zu Wohngebieten) nur dann erschießen, wenn andere Methoden der Gefahrenabwehr versagt haben.
Ich persönlich kenne bisher nur freundliche, hilfsbereite Jäger, Jagdaufseher,Förster...die nie gemeckert haben, wenn mein Hund im Wald frei lief.
Und mittlerweile sind mir die Jagdgesetze eh schnuppe, da mein Hund sowieso an der Schleppleine läuft.
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hallo trine,
weiß garnicht wo das problem ist. habe selbst immer setter gehabt und das immer in beengten wohnverhältnissen und das ist garkein problem. der hund soll ja nicht in der whg. gassi gehen. auch in einem großen haus würde der hund auf seinem platz liegen oder ständig hinter dir stehen, da ist kein unterschied.
hoffe ich konnte dir helfenjeanlu
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hallo,
hab ja ne große disskussion über leinenzwang angezettelt :freude: .
Um alle zu beruhigen, meine hündin läuft im wald an der schlepp, es gibt einfach zu viele wildschweine und rehe in der gegend, erzieherisch sind wir einfach nicht soweit, dass sie hinter einer frischen spur abrufbar ist, leinenzwang hin oder her, ich will dass mein hund lernt bei mir und immer in sichtweite zu sein, zum glück gibts ja hundeauslaufgebiete in unserer nähe da leg ich ab und zu fährten, frei stöbern tun wir auch immer wieder im garten, etwas klein aber zwischendurch machts spass.bei uns in der gegend gibt es sehr viel wild, d.h. man sieht beim spaziergang auch öfters ein Wildschwein oder reh direkt vor einem übern weg laufen, ich bin der Meinung in so einer situation lassen sich wircklich nur am besten erzogensten hunde abrufen, ist schon schwer, mal serhn ob ich es je soweit schaffe :freude:
gruß annia -
Keine Sorge mit Konsequenz ist das machbar. Unser beiden Jagdhunde sind absolut wildscharf, aber mehr wie zwei Pfiffe oder einen Ruf brauchts selten um sie abzurufen, im jagdlichen einsatz auch lebenswichtig für den Hund. Und einer der beiden ist ein Dackel, wo man selbst von anderen Jägern schräg angeguckt, so nach dem Motto": Dackel können in den Fall gehorchen, dass muß ne Täuschung sein." Also Kopf hoch, es ist machbar.
Gruß Christian
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