Mietproblem

  • Hallo,


    also noch haben wir kein Problem aber bald vielleicht :( : und ich würde mich gern jetztschonmal erkundigen...


    Also wir haben eine Wohnung von einer alten Dame gemietet und sind eingezogen mit einem Hund und einer Katze (und Meerschweinchen, aber die müssen ja nicht abgesegnet werden) dann habe ich nach telefonischer Absprache unseren zweiten Hund dazugeholt, das wurde jedoch nie schriftlich gemacht...


    Jetzt ist letzes Jahr unsere Vermieterin gestorben und die Tochter hat die Wohnung geerbt - war eigentlich garkein Problem, wir haben die Miete einfach auf ihr Konto überwiesen und sonst hat sich nichts geändert.


    Jetzt hat sie aber letzte Woche angerufen weil sie sich die Wohnung gern mal angucken würde - sie hat die wohl noch nie gesehen.


    Wir werden zwar bei der Besichtigung eh einen Hund wegbringen damit es nicht so ein Chaos wird (meine Hündin regt sich ja immer so auf bei Besuch - nicht bösartig aber es nervt halt und das muss ja bei der vermieterin nicht sein)...


    Aber ich weiß garnicht ob sie jetzt weiß, dass wir hier zwei Hunde haben!


    Könnte sie die Haltung jetzt verbieten?
    sollen wir das denn überhaupt von selbst erwähnen, dass wir noch nen zweiten haben?


    Es wäre echt total blöde wenn es jetzt Probleme gäbe - ich liebe diese Wohnung!

    • Neu

    Hi


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    • Zitat

      Aber ich weiß garnicht ob sie jetzt weiß, dass wir hier zwei Hunde haben! Könnte sie die Haltung jetzt verbieten?
      sollen wir das denn überhaupt von selbst erwähnen, dass wir noch nen zweiten haben?


      Also wenn eh nur ein Hund da ist würde ich das gar nicht erwähnen (aber sie auch nicht anlügen sollte sie fragen)


      Wie es denn dann rechtlich aussehen würde weiß ich leider nicht.

    • Ich würde mir auf dem Mietvertrag einen Vermerk machen;
      dann und dann nach telf. Absprache 2. Hund erlaubt.


      Dann würde ich mal abwarten, was sie so alles sagt, viell.weiß sie es ja doch mit dem 2. Hund. Kannst ja mal sehen wie sich das in dem Gespräch ergibt.
      Was mir mehr sorgen machen würde; will sie evtl. die Wohnung verkaufen :???:

    • Sie meinte das wir uns keine Sorgen machen sollen, sie will die Wohnung nur mal sehen... aber ganz wohl ist mir dabei auch nicht! :|


      Ein Umzug wäre jetzt echt sch****... ne Wohnung in der Qualität zu finden in der dann auch die Tiere akzeptiert werden wäre nicht leicht und dann haben wir auch erst im Oktober extra einen Stall für die Meerschweinchen gebaut, der genau in eine Ecke der Wohnung passt... :( :

    • Uff, ich würde ......., ist zwar nicht die feine englische Art :ops:


      Nimm den MV und füge auf der letzten unterzeichneten Seite eine Randnotiz ein, dass mit Frau ... (ehem. Verm.) telefonisch am .. .. .... (Datum) geklärt wurde, dass das Halten eines Zweithundes erlaubt wird und genehmigt ist. Kopie an Frau .... (ehem. Verm.) am .. .. .... (Datum).


      Die Hunde würde ich beide nicht in der Wohnung halten am Besuchstag, nicht von dir aus von ihnen sprechen und auch den MV nicht vorlegen. Kommt deine Neuvermieterin auf die Hunde zu sprechen, solltest du sie nicht verheimlichen, bzw. anschwindeln, sondern eben sagen, dass vor Anschaffung des Zweithundes selbstverständlich bei der lieben verstorbenen Frau Mama ein Einverständnis eingeholt wurde.


      Dies ist kein unschlagbarer und mit Erfolg versprechender Ratschlag und wenn du weißt, dass die Tochter sich schon immer die Vermieterbelange ihrer Mutter kümmerte, vergiß Geschriebenes!


      Kannst du nicht pokern :roll: ganz relaxt bleiben.


      So einfach ist der Verkauf einer vermieteten Wohnung übrigens nicht, zumal es sich negativ auf den gewünschten KP auswirken kann, nicht muss aber meist kann.


      Nach einem Vermieterbesuch ist eine Art Gedächtnisprotokoll für die eigenen Unterlagen immer sinnvoll.

    • Du kannst auf den MV zwar einen vermerk machen, das es telefonisch erlaubt wurde. Aber so lange die alte Vermieterin diesen Vermerk nicht unterschrieben hat kann er da so drauf stehen wie er will.


      Ich würde sie da jetzt nicht unbedingt drauf ansprechen aber wenn sie es tut, dann solltest du ehrlich sein. Es kann ja auch immer mal kommen das Nachbarn es der neuen Vermieterin sagen. Oder sie mal im Haus unterwegs ist und du ihr zufällig mit beiden über den weg läufst. Jetzt nur mal als Beispiele.


      Lg
      Sacco

    • Also ansprechen werde ich es jetzt auf keinen Fall und ich räum auch das eine Körbchen einfach weg.
      Beide Hunde für die Zeit weggeben kann ich leider nicht weil meine mama oder mein Bruder nicht mit beiden zusammen zuercht kämen und alle anderen leute, denen ich den Hund mal aufdrücken könnte zu weit weg wohnen... der kleine ist ja auch ganz lieb!
      Und vielleicht würde es auch komisch auf sie wirken wenn hier plötzlich garkein Hund ist, das hier einer lebt weiß sie bestimmt...


      Natürlich werde ich auf Nachfrage nichts verschweigen, sie wohnt ja auch im selben Ort und geht zu meiner ehemaligen Chefin, die ja auch weiß das wir zwei Hunde haben etc.


      Ich hoffe jetzt einfach mal das sie wirklich nur mal gucken will was sie da eigentlich geerbt hat - würde ich auch wissen wollen und ansonsten alles so weiterläuft wie bisher.
      Ich mein, die Wohnung sieht ja jetzt auch nicht schlimm aus nur weil hier zwei Hunde leben und zum Glück (!!) haben wir kein Parkett, das die Hunde zerkratzen könnten.

    • Dann hier mal eine Vermietersicht:


      Also sie wird sich die Wohnung nur anschauen wollen um einen Überblick des Erbes zu bekommen,das ist vollkommen normal (war bei uns nicht anders,wir haben uns das Haus auch angeschaut als wir es bekamen).


      Aber zum Thema eine Notiz im Mietvertrag machen.Lass das Bitte.Du darfst nicht ohne der Erlaubnis des Vermieters einen Zusatz hinzufügen,der muß schriftlich vom Vermieter abgesegnet sein.Nehm ein Postit,schreib drauf wann du mit deiner Vorvermieterin telefoniert hast und was ihr geklärt habt.Und wenn die neue Dame kommt sprich es an,zeig es ihr und dann nehmt es im Mietvertrag auf und lass es dir unterschreiben.
      Ehrlichkeit währt am längsten und wenn bei euch in der Wohnung alles ordentlich ist wird die neue Vermieterin überhaupt kein Problem damit haben.


      Solltest du es nicht sagen (mit dem zweiten Hund) und sie bekommt es raus (was sie ja wohl wird) dann kannst du mit der Kündigung rechnen.Also lieber gleich ehrlich und nett fragen und dann wird das alles klappen,versprochen :gut:

    • Ich würde mir eher Sorgen machen, das ihr die Wohnung gefällt und sie vielleicht auf Eigenanspruch besteht :???:


      SOrry, wollte dir jetzt nicht noch mehr Angst machen, aber das kam mir gerade so in den Sinn.
      Meine Eltern haben auch eine Eigentumswohnung vermietet und sind auch schon mal hingefahren um nur zu gucken, das ist also so weit normal.


      Ich würde das auch mit der Randnotitz auf dem MV vermerken, es aber nicht verschweigen oder lügen. Wenn die Vermieterin es nachher auf anderen Wegen erfährt, macht es das doch nur schlimmer. Und eigentlich will man ja zum Vermieter ein gutes Verhältnis haben

    • Wenn sie auf Eigenanspruch macht habt ihr trotzdem normale Kündigungsfrist.entweder 3 Monate und wenn ihr länger als 3 Jahre dort wohnt sind es 6 Monate und wenn ihr 5 Jahre dort wohnt sind es 9 Monate.


      Aber keinen Streß,ich denke echt das sie einfach schauen will was die Erbmasse hergibt,vielleicht muß sie ja noch ein Geschwisterteil auszahlen,dann muß sie ungefähr den Wert schätzen...

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