• Zitat

    Uff, ich würde ......., ist zwar nicht die feine englische Art :ops:

    Nimm den MV und füge auf der letzten unterzeichneten Seite eine Randnotiz ein, dass mit Frau ... (ehem. Verm.) telefonisch am .. .. .... (Datum) geklärt wurde, dass das Halten eines Zweithundes erlaubt wird und genehmigt ist. Kopie an Frau .... (ehem. Verm.) am .. .. .... (Datum).


    Das würde ich nicht tun, das kann gut nach hinten losgehen, abgesehen davon, dass es sowieso nichts beweist.

    Die größte Angst von Vermietern in Bezug auf Haustiere ist doch, dass sie die Wohnung beschädigen oder anderweitig Probleme machen.
    Ich würde die Wohnung aufräumen, Häufchen, die auf meine Hunde zurückfallen könnten vorm Haus beseitigen (auch wenn es nicht die "eigenen" sind), und den einen Hund schick machen. Und wie du schreibst, sollte die Rede auf den anderen Hund kommen, ganz offen über ihn sprechen.

    • Neu

    Hi


    Schau mal hier: Mietproblem* Dort wird jeder fündig!


    • Mach dir keine Sorgen, der Mietvertrag wurde mit der alten Vermieterin abgeschlossen und hat Bestandsschutz. Auch wenn der Hund nur mündlich zugesagt wurde. Man kann euch eigentlich nicht zwingen, die oder den Hund abzuschaffen. Rat kann dir sicherlich auch der Mieterbund geben.

      Und wegen Eigenbedarf kann sie dir nicht so einfach kündigen. Da musst du erst was geeignetes finden. Raussetzen kann sie dich nicht. Wichtig ist, dass die Wohnung sauber ist, die Hunde nicht stören und die MIete immer pünktlich kommt. Mietverzögerung ist ein trifftiger Grund für Kündigung.

    • Neee, im Mietvertrag schreib ich auch nicht rum.

      Aber ich weiß garnicht wie das rechtlich ist - ob uns die neue Vermieterin dann einfach die Tierhaltung komplett streichen kann? :???:
      Nur so rein rechtlich?

      Wir haben ja auch noch garkeinen neuen Mietvertrag, ist immer noch der den wir mit der toten Mutter haben.


      Naja aber ich denke wir sind eigentlich ganz angenehme Mieter, zahlen immer regeln eigentlich alles selbst etc - eigentlich sollte man dankbar sein wenn man solche Mieter hat, ich bekomm von Bekannten, die selbst vermieten immer so viel mit - die haben Messis und Mietnomaden in ihren Häusern...

    • Da ihr noch den alten Mietvertrag habt und der gültig ist kann sie euch nicht einfach die Tierhaltung verbieten.
      Mach dir keine Panik.Zeig ihr einfach das es bei euch ordentlich ist,das du deine Hunde im Griff hast udn sie nichts zerstören.
      Lass dir den zweiten Hund (am besten schreibt ihr Mehrhundehaltung im Mietvertrag) schriftlich im alten Mietvertrag bestätigen.

      In dem solltet ihr auch einfügen das es nun eine neue Vermieterin gibt mit deren Adresse und Telefonnummer.Dann seid ihr absolut auf der sicheren Seite.

    • Zitat

      Neee, im Mietvertrag schreib ich auch nicht rum.

      Aber ich weiß garnicht wie das rechtlich ist - ob uns die neue Vermieterin dann einfach die Tierhaltung komplett streichen kann? :???:
      Nur so rein rechtlich?

      Wir haben ja auch noch garkeinen neuen Mietvertrag, ist immer noch der den wir mit der toten Mutter haben.

      Normalerweise bkommst du auch gar keinen neuen Mietvertrag, da der alte Mietvertrag bestandschutz hat. Hab ich doch schon geschrieben. Selbst wenn die Wohnung verkauft werden würde, ist euer alter Mietvertrag gültig. Glaub mir, ich hab schon Wohnungen von unseren Eltern übernommen, da bleibt alles beim Alten. Kann sein, dass dir ne Mieterhöhung ins Haus winkt, sie die Wohnung selber will oder aber sie die Wohnung verkaufen will. Oder es bleibt alles beim Alten. Rede erst mal mit ihr, wie es nun weitergehen soll, bevor du dir Sorgen machst.

    Jetzt mitmachen!

    Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!