Beißerei...wer ist Schuld?
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Hundehalter B ist Schuld. Sein Hund lief frei und hat die Beißerei angefangen, Alles andere lässt sich nicht beweisen, Aussage gegen Aussage wer hier geknurrt, bedroht, abgesessen oder was hat
(also rechtlich)
Moralisch auch, Halter B hätte einfach weitergehen sollen, statt seinen Hund abzusetzen und somit möglicherweise Hund A noch provoziert hat.Melonie
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Und das Hundehalter A mit seinem Hund von seinem Weg abgewichen ist und mit seinem leinenaggressiven Hund, der in der Leine stand, den Hunden des Hundehalters B völlig unnötig sehr nahe (1m) gekommen ist, spielt keine Rolle?
Ab wann wäre es denn zu Nahe gewesen oder hätten die Hunde auch dann noch ruhig bleiben sollen, wenn der Terrier ihnen auf den Kopf hüpft, da sie ja unangeleint waren?
Sollte man einen Hund nicht bei Fuß nehmen, egal ob mit oder ohne Leine, wenn man andere Hunde auf einem Weg passiert?Mich würde an der Situation mal interessieren, wie weit die Flexileine ausgefahren war.
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Wie gesagt rechtlich ist immer der Hund schuld, der die Beißerei angefangen hat. Egal ob an der Leine oder nicht und egal ob der beissende Hund vorher angeknurrt oder provoziert wurde.
Haben beide Hunde gebissen zahlen die Versicherungen den Schaden vom anderen. Bei einem Hudn an der Leine und einem freilaufenden Hund. Kann es sein, dass der Hund ohne Leine eine Mitschuld bekommt wenn der Hund an der Leine beißt. Ist es andersrum der Hund an der Leine wird gebissen hat nur der ohne Leine schuld.
Moralisch hat der HH A schuld und der HH B eine mitschuld. Klar hätte HH A nicht stehen beleiben sollen ( wenn zu erkennen ist das der anderen keinen Kontakt will) und schon gar nicht seinen Hund so nahe kommen lassen. Aber HH B hätte ja auch vorher was sagen können, seinen Hund fest halten können, umdrehen oder weiter gehen können.
Lg
Sacco -
Zitat
Und das Hundehalter A mit seinem Hund von seinem Weg abgewichen ist und mit seinem leinenaggressiven Hund, der in der Leine stand, den Hunden des Hundehalters B völlig unnötig sehr nahe (1m) gekommen ist, spielt keine Rolle?
Hundehalter B ist aber anscheinend besser informiert über Hundeverhalten und hätte ganz einfach HH B sagen können, dass er nicht so nah herankommen soll!
Ist doch im Straßenverkehr genauso - du bist dazu verpflichtet die Dummheit anderer mit einzuplanen - wenn du siehst das jemand mit seinem Auto auf dich zurast dann hupst du doch auch, oder nicht?
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Zitat
wuschelsam - warum hast du denn dem Fahrradfahrer nicht gesagt das er seinen Hund kurz nehmen soll?
Ich versteh das garnicht!
Wenn ein Hund einen bedrohlichen Eindruck auf mich macht verlange ich grundsätzlich das der Halter seinen Hund so führt das er nicht in meine Nähe oder in die meiner Hunde kommt...hab ich doch gemacht, die halterin war zu garnix imstande, leider. dass sie soooo unfähig ist, konnte ich von weitem nicht ahnen, aber seitdem gehe ich ihr aus dem weg. und fairerweise hat sie sich wenigstens entschuldigt. ich hab ihr dann noch gesagt, dass sie doch das halsband gegen ein geschirr tauschen soll, wenn sie schon rad fährt mit dem terrier....
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Zitat
hab ich doch gemacht, die halterin war zu garnix imstande, leider. dass sie soooo unfähig ist, konnte ich von weitem nicht ahnen, aber seitdem gehe ich ihr aus dem weg. und fairerweise hat sie sich wenigstens entschuldigt. ich hab ihr dann noch gesagt, dass sie doch das halsband gegen ein geschirr tauschen soll, wenn sie schon rad fährt mit dem terrier....Also solche Leute hab ich ja auch gefressen
Vor allem sollte sie die Flexi gegen ne normale leine eintauschen!
(ich fahr ja auch mit Flexi Fahrrad wenn grad Leinenpflicht ist aber nur weil die Flexileine so einen schön kleinen Karabiner hat der meine Hündin nicht beim laufen stört)
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Mal ne Frage zur "Sicherung". Diese fängt doch bei dem Hund an, der offensichtlich aggressiv ist, oder etwa nicht? Ist es nicht dasselbe wie mit dem "Vorsicht bissiger Hund"-Schild am Gartenzaun? Wenn ich weiß, dass mein Hund eine Krawalltöle ist, muss ich ihn doch auch so führen, dass er weder Mensch noch Hund verletzen und belästigen kann?!
LG
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Zitat
Und das Hundehalter A mit seinem Hund von seinem Weg abgewichen ist und mit seinem leinenaggressiven Hund, der in der Leine stand, den Hunden des Hundehalters B völlig unnötig sehr nahe (1m) gekommen ist, spielt keine Rolle?
Ich würde sagen, vor dem Gesetz nicht.:/
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Ganz OT:
Alina, hast du meine Mail bekommen? -
Samma Bjoern.....siehst du diese besagte Person mit dem Terror-Terrier oefters oder war's nur dieses eine Mal?
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