Rottweiler Verordnung ???

  • Hallo liebe Fories,
    Ich habe ein paar Fragen zu der Haltung von Rottweilern?
    Eine Freundin von mir hat sich einen gekauft und ich würde gerne ein bischen mehr wissen
    alsooo
    -wie sieht dass mit Steuern aus genausoo wie bei einem "normalem " hund ??
    -ab wann braucht man einen Sachkundenachweis?
    -ICh habe auch gehört man braucht ein polizeiliches führungszeugnis, stimmt dass ??
    naja dass wars erstmal
    LG

  • Der Rotti steht in manchen Bundesländern sowie in der Schweiz und anderen Ländern auf einer Kampfhundliste und die Haltung ist damit Auflagen und erhebliche Steuererhöhungen, teilweise sogar kompletten Halteverboten unterworfen.
    Wieso fragst du nicht einfach deine Freundin die wird das doch wohl hoffentlich wissen :???:

  • Zitat

    -wie sieht dass mit Steuern aus genausoo wie bei einem "normalem " hund ??

    Da sie ihn anmelden muß, wird man ihr beim zuständigen Amt schon sagen was sie für einen Rotti zahlen muß, denn das regelt jeder Stadt und Gemeinde anders. :smile:

    Und das kann unter Umständen teuer werden. ;)

  • sind das nicht eigentlich Fragen , die man bereits vor der Anschaffung klären sollte ???? :???:

    nicht das dann für deine Freundin das böse Erwachen kommt
    und demzufolge dann für den Hund :sad2:

    Aber Antworten hast ja im prinzip schon gute bekommen .
    schaut in die entsprechenden Verordnungen

    um höhre Steuern wird sie wohl nicht drum herum kommen
    und auch der Wesenstest muss gemacht werden !!!
    Ein Führungszeugnis muss dafür ebenso vorgelegt werden !


    LG Anett

  • Also wir haben einen Rotti in NRW gehalten und in München.

    In NRW haben wir ihn bekommen. Da mussten wir folgende Unterlagen bringen:

    - Sachkundenachweis
    - polizeiliches Führungszeugnis
    - Hundehalterhaftpflicht
    - Chipnummer
    - Wir haben die ganz normale Hundesteuer gezahlt. Aber das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich

    In München war es einfacher da wir ihn ja schon mal angemeldet ahben und nur umgemeldet haben.
    Da hätten wir auch für ihn um die 800 Euro Steuern im Jahr gezahlt. Aber durch einen positiven Wesenstest mussten wir nur die normalen Steuern zahlen.

    Vor allem muss man die Haltererlaubnis vor Anschaffung des Hundes beantragen. Sonst kann das Probleme geben.
    Wir haben die auch erst beantrag nach dem wir ihn schon ein paar Tage hatten. Da wurde es uns gesagt und das es nun auf gegenseitiges Vertrauen läuft bis die Genehmigung da ist. und die kam dann auch ganz schnell.

    Lg
    Sacco

  • Zitat

    In Stuttgart kostet ein "Kampfhund" über 600€ im Jahr.

    In Stuttgart und BW ist aber ein Rottweiler kein Listenhund.

  • Zitat

    In Stuttgart und BW ist aber ein Rottweiler kein Listenhund.

    Ich weiss, aber das hat doch damit nichts zu tun? Rottis sind in vielen Bundesländern gelistet und in den meisten Städten wird die Hundesteuer ähnlich hoch sein.

  • Ich finde schon das es was damit zu tun hat. Da es ja gerade um einen Rotti geht und da er in Stuttgart kein Listenhund ist zählt er auch nicht als "Kampfhund". Und somit muss man auch keine erhöhte Steuer zahlen.

    Wie schon gesagt gibt es auch Gemeinden wo man für einen Listenhund keine erhöhte Steuer zahlen muss. Und wir konnten die in München durch einen Wesenstest auf die normale Hundesteuer drücken.

    Ich würde einfach mal bei der Gemeinde nachfragen.

    Lg
    Sacco

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