Maßgebend in Realität ist immer noch der Beipackzettel, denn jeder TA, der bei "gültig bis" unendlich einträgt, während der Hersteller was anderes empfiehlt, ist zu 100% in der Haftung.
Daher KANN kein TA etwas anderes eintragen, als das, was im "Waschzettel" angegeben wird (zumindest nicht für mehr / längere Sicherheit garantieren).
Was der HH daraus macht, ist ihm absolut selbst überlassen.