Kauft man bei einer Eigentumswohnung nur die Eigentumswohnung? Oder kauft man auch einen Teil von Keller, Tiefgarage, Garten usw. mit? Oder darf man den Rest nur nutzen und wem gehört der Rest dann?
Ich kenne es bis jetzt auch nur dass die Hausverwaltung nicht einfach Sachen verbieten und erlauben darf. Das es erst auf der Eigentümerversammlung beschlossen werden muss.
LG
Sacco
Bevor Eigentumswohnungen verkauft werden können, muss notariell eine sogenannte "Teilungserklärung" vom Eigentümer des Grundstücks (normalerweise der Bauträger, der das Haus baut) beurkundet werden. In der Teilungserklärung wird auch eine Gemeinschaftsordnung festgelegt, in der drin steht, was mit den Gemeinschaftsflächen (z.B. Grünanlagen, Gemeinschaftsgarten) gemacht werden darf von den Käufern der Wohnungen.
Und wenn man dann eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt man rechtlich einen ideellen Anteil am gesamten Grundstück, der der Größe der Wohnung im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche des Hauses entspricht. Also zum Beispiel:
Das Haus hat 10 exakt gleich große Wohnungen, dann kauft man einen 1/10-Anteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondernutzungsrecht an eben der gekauften Wohnung (innerhalb der Wohnung darf man dann alleine entscheiden, was Sache ist). Für die sogenannten Gemeinschaftsflächen (also alles außerhalb der Wohnungen) gilt die Gemeinschaftsordnung.
Und diese Gemeinschaftsordnung kann nur in einer Eigentümerversammlung geändert werden. Mit welchem Mehrheitsverhältnis die Eigentümer Änderungen beschließen kann, ist wiederum in der ursprünglichen Teilungserklärung festgelegt worden.
Ich hoffe das war verständlich und nicht zu viel "Fachchinesisch"