Normalerweise sollte man doch denken, daß das Hundegesetz - in diesem Fall von NDS - greifen sollte, wenn ein Hund zugebissen hat. Aber irgendwie ist das wohl nicht immer so.
Hier gibt es einen Kangal. Von Anfang an durfte er nicht ins Haus, sondern mußte draußen alleine sein. Gut, Kangals möchten ja einen Garten zum Aufpassen haben, aber trotzdem brauchen sie ihre Menschen.
Jedenfalls ist er, als er groß wurde, über den Zaun und hat einen Hund angegriffen, einen anderen Hund wollte er angreifen, hat es aber nicht geschafft. Seitdem hatte er - laut Hörensagen - die Auflage bekommen, daß er nicht mehr da im Garten, der an die Straße grenzt, sein darf. Das heißt, er ist nun im Hof zwischen Haus und Schuppen; der Hof ist etwa so klein wie ein Zwinger. Oftmals ist er auch im Schuppen.
Trotzdem muß er aber auch im Garten sein, da er danach noch ein paarmal über den Zaun ist und Hunde gebissen hat.
Das letzte Mal war ein Boxer aus meiner Nachbarschaft das Opfer. Der Kangal ist über den Zaun und hat sich sofort auf den Boxer gestürzt. Irgendwann konnte sich der Boxer befreien und ist nach Hause gerannt (war nicht allzu weit). Der Kangal hinterher. Im Hof vom Boxer griff der Kangal wieder an. Der Besitzer hat eine Schaufel auf dem Kangal zerdeppert, was diesen überhaupt nicht störte. Der Boxer konnte sich wieder befreien und ist wieder weggerannt, praktisch durch den ganzen Ort - der Kangal hinterher. Da hätte sonstwas passieren können.
Irgendwann konnte der Boxer eingesammelt werden. Der Kangal war nicht mehr zu sehen.
Jedenfalls ist der Boxer verletzt; dazu haben sich die Verletzungen entzündet.
Das ist jetzt ein paar Wochen her.
Die Besitzer des Boxers haben Anzeige erstattet; haben auch so die Polizei eingeschaltet; ebenso das Ordnungsamt und wer-weiß-was. Passiert ist - nichts.
Normalerweise hätte der Kangal laut Hundegesetz von NDS zum Wesenstest gemußt, der Besitzer zum Sachkundenachweis. Und der Kangal wäre als gefährlich eingestuft worden mit Leinen- und Maulkorbzwang. Aber nichts. Es wird sich geweigert. Und keiner setzt das Gesetz durch.
Da die Halter vom Kangal Ersthundehalter sind, hätten sie auch den Sachkundenachweis in Theorie und Praxis machen müssen. Der Besitzer meint aber, er bräuchte das nicht zu machen (hat die Halterin vom Boxer erzählt). Und niemand sagt was. Der Halter meinte sogar, sein Hund wäre so intelligent, der bräuchte nicht zur Hundeschule. Und wenn er mit dem Hund spazieren geht, dann wird er hinterher gezogen und kann ihn nicht halten.
Das Ordnungsamt war da gewesen, meinte aber danach zu den Besitzern des Boxers, daß der Mann nicht so kooperativ gewesen wäre. Und das war´s.
Da der Kangal nicht gut gehalten wird, haben sie es über diese Schiene probiert, und dem Vet. Amt Bescheid gesagt. Aber auch da - nichts.
Es scheint, als wenn alle Angst vor diesen Leuten hätten, und deshalb nichts unternehmen würden.
Gibt es denn irgendetwas, was die Halter des Boxers noch versuchen könnten? Irgendwelche Ämter, Stellen? Irgendwas Rechtliches?
Wenn der Hund irgendwann ein Kind gebissen hat, dann heißt es dann wie immer "... eigentlich hätte der Hund schon längst weggenommen werden müssen." oder "... eigentlich hätte der Hund einen Wesenstest machen müssen" und dergleichen.
Nein, da kann man echt die Wut kriegen...