Nur mal so eingeworfen, da ich eigentlich keinerlei Lust auf eine rechtliche Diskussion habe, bei der dann sowieso wieder etliche Dinge durcheinander geworfen werden:
Die Gewährleistung oder auch Sachmängelhaftung gilt grundsätzlich zwei Jahre und nicht ein Jahr. Bei gebrauchten Sachen kann die Sachmängelhaftung auf ein Jahr verkürzt werden, ein Welpe wird aber kaum als gebraucht gelten. Ansonsten gibt es im Verbrauchsgüterkauf (Verkäufer ist Unternehmer, Käufer Verbraucher) die Beweislastumkehr, die aber nur ein halbes Jahr gilt und nur bedeutet, dass bei Mängel, die innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe aufgetreten sind, der Verkäufer beweisen muss, dass diese nicht bei Übergabe vorlagen. Darüber hinaus gelten natürlich die normalen zwei Jahre Haftung für Sachmängel.
Ansonsten ist hier ein Artikel zu dem Thema Haftung für genetische Defekte, u.a. mit Rechtsprechung zu dem Thema.