Jetzt kann es ja nur noch besser werden.
Ich drück euch beiden die Daumen für eine schnelle Genesung.
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Ich drück euch beiden die Daumen für eine schnelle Genesung.
Hi
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Das hört sich ja ganz gut an. Weiter so! Meine Daumen sind weiter gedrückt.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass Pipimachen nach einer Unterleibsoperation einfach übelst weh tut. Als Mensch kann man natürlich nicht einfach nicht pinkeln, aber Hunde sind da wohl anders...
Schön, dass es nichts mit den Organen ist.
Ich drück die Daumen, dass es jetzt bergauf geht und sie bald wieder fit ist. Es ist ja zumindest schon ein gutes Zeichen, dass sie wieder frisst.
Das kann Dir doch eigentlich Wumpe sein, Hauptsache Du bekommst Dein Geld...
Wenn die Haftpflicht NICHT übernimmt (weil z.B. OP-bedingtes Risiko oder was auch immer) muß der TA auch nicht selber zahlen.
Wenn die Haftpflicht NICHT übernimmt (weil z.B. OP-bedingtes Risiko oder was auch immer) muß der TA auch nicht selber zahlen.
Ich bin jetzt von dem Fall ausgegangen, dass der TA nachweislich einen Fehler gemacht hat.
Ich würde dann mit entsprechenden Belegen und Fristen meine Kosten zurückverlangen, direkt, per Anwalt oder durch die Versicherung.
Oder stelle ich mir das zu einfach vor? Ist jetzt etwas OT, aber interessiert mich einfach.
Der Ablauf ist so:
Man meldet dem TA den Anspruch.
Der TA überlegt sich: Haben die (VIELLEICHT!) Recht und die Kosten sind überschaubar, dann zahle ich lieber aus eigener Tasche, weil sonst die Haftpflichtversicherung evt. die Beiträge hoch zieht.
Wenn ja -> er zahlt (bzw. verzichtet auf Zahlung für OP), alles paletti
Wenn nein-> er gibt das an seine Haftpflichtversicherung ab.
Damit ist der Schaden nicht mehr seiner!
Die Haftpflichtversicherung überprüft den Anspruch.
Wenn er gerechtfertigt ist (in Augen der Versicherung) wird gezahlt.
Wenn der Anspruch NICHT gerechtfertigt ist (in Augen der Versicherung) zahlt sie NICHT.
Dann muß auch der TA nicht aus der Privatkasse zahlen, weil eben der Anspruch NICHT gerechtfertigt ist.
Dagegen (Gegen die Versicherung und ihr Urteil) kann man dann klagen.
Und vielleicht gewinnen
Vielleicht auch nicht.
Aber mit Abgabe des Schadens an die Versicherung ist der TA selber da eigentlich absolut raus, außer dass er evt. im Gerichtsverfahren gegen die Versicherung als Zeuge vorgeladen wird.
Alles anzeigenDer Ablauf ist so:
Man meldet dem TA den Anspruch.
Der TA überlegt sich: Haben die (VIELLEICHT!) Recht und die Kosten sind überschaubar, dann zahle ich lieber aus eigener Tasche, weil sonst die Haftpflichtversicherung evt. die Beiträge hoch zieht.
Wenn ja -> er zahlt (bzw. verzichtet auf Zahlung für OP), alles paletti
Wenn nein-> er gibt das an seine Haftpflichtversicherung ab.
Damit ist der Schaden nicht mehr seiner!
Die Haftpflichtversicherung überprüft den Anspruch.
Wenn er gerechtfertigt ist (in Augen der Versicherung) wird gezahlt.
Wenn der Anspruch NICHT gerechtfertigt ist (in Augen der Versicherung) zahlt sie NICHT.
Dann muß auch der TA nicht aus der Privatkasse zahlen, weil eben der Anspruch NICHT gerechtfertigt ist.
Dagegen (Gegen die Versicherung und ihr Urteil) kann man dann klagen.
Und vielleicht gewinnen
Vielleicht auch nicht.
Aber mit Abgabe des Schadens an die Versicherung ist der TA selber da eigentlich absolut raus, außer dass er evt. im Gerichtsverfahren gegen die Versicherung als Zeuge vorgeladen wird.
Ah, Danke für die ausführliche Erklärung!
Meistens ist Ottonormalverbraucher ohne Haftpflicht da ja dann raus....Leider!
Wie geht es deiner Hündin aktuell?
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