Solche Hunde gehören unter ehrlicher Aufklärung mit Schutzvertrag abgegeben und nicht normal verkauft.
In einigen Fällen würde ich persönlich aber ganz klar für die Einschläferung in klarer Übereinstimmungen mit dem Tierschutzgesetz plädieren.
Wobei in diesem Fall immer noch wirklich geklärt gehört, ob es sich wirklich um einen schwächlichen Welpen handelt oder eben um einen mit akuter behandelbarer Krankheit.