Sehr ihr das auch so?
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Hallo,
hab mal eine Frage.
Der Freund meiner Tochter hat bei uns übernachtet. Er ist Brillenträger. Er hat nachts die Brille ausgezogen und auf den Nachttisch gelegt.
Der Hund meiner Tochter, ein Aussie, hat sich irgendwann in der Nacht wohl die Brille geschnappt und drauf rumgekaut und beschädigt.
Das hat meine Tochter Ihrer Hundehaftpflicht gemeldet.
Diese hat die Regulierung abgelehnt mit der Begründung das der Schaden durch eine Fahrlässigkeit zustande kam. Der Geschädigte hätte "freiwillig" sein Eigentum der Gefahr ausgesetzt Gegenstand einer tiertypischen Reaktion zu werden. Durch eine andere Haltungsform hätte der schaden vermieden werden können.Meine Tochter hat den Hund abends und über Nacht in Ihrem Zimmer, damit er im Rest der Wohnung keinen Blödsinn anstellt.
Wie seht ihr das? Gibt es eine Chance den Schaden dennoch regulieren zu lassen? -
21. April 2015 um 12:14
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Sehr ihr das auch so? - Vor einem Moment
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Ja klar, jeder Haftpflichtschaden kann verhindert werden, wenn man vorher weiss was hinterher passiert.
Von eigenem Verschulden kann meiner Meinung nach nur die Rede sein, wenn bekannt ist das der Hund sich laufend Brillen vom Nachttisch klaut.
Für mich als Brillenträger ist das Ablegen meiner Brille in Nähe meines Aufenthaltsortes ein ganz normaler Vorgang.
Die Versicherungen reden sich immer gerne raus.
Macht Euer Hund so etwas öfter ? Habt ihr schon oft Schäden in dieser Richtung gemeldet ?
Für mich liest sich das wie ein klassischer Haftpflichtschaden, es sei denn es ist dem Halter und dem Frund bekannt, das der Hund dauernd Sachen vom Nachttisch klaut.Gruß
Wolf -
Gemeldet haben wir noch nie einen Schaden bei der Versicherung.
Nachts schläft der eigentlich auch immer und ist ruhig.
Tagsüber ist es natürlich eine andere Geschichte. Der Hund ist noch sehr jung (6 1/2 Monate) und stellt probiert natürlich auch so einiges aus wenn er außer Sichtweite ist. Aber die kleinen Sachen die er anstellt oder beschädigt würde ich nicht der Versicherung melden. -
Ich hätte auch erwartet, dass die Versicherung den Schaden zahlt. Aber ich weiß weder wie es rechtlich aussieht noch wie die Versicherung das sonst in solchen Fällen handhabt. Wenn die Versicherung nicht zahlen will, hast du denke ich nicht viele Möglichkeiten.
Ein Anwalt bei so einer kleinen Sache lohnt sich nicht wirklich. -
wir hatten einen ähnlichen Fall (zerkautes Hörgerät) da wurde anstandslos gezahlt.
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Vielleicht nochmal schriftlich Einspruch einlegen

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Hallo,
wenn der Hund erst 6,5 Monate alt ist, kann die Versicherung ja noch nicht so lange bestehen. Da versucht die Versicherung natürlich erstmal den Schaden abzulehnen. Kam ja noch kaum was an Beiträgen rein und so ne Brille kostet schon mal 300€.
Ich würde da nochmal nachhaken. Und zwar bei einer Vertretung vor Ort. Die Tochter soll die Brille mitnehmen und den Vorfall schildern. Natürlich ist das ein Versicherungsfall und die Versicherung wird auch zahlen müssen.
Newton hat mal wo er noch ganz klein war, bei einer Kollegin unter dem Beifahrersitz vier Kabel durchgenagt. Die Versicherung wand sie wie ein Aal, weil sie nicht zahlen wollte. Schließlich musste ein unabhängiger KfZ-Sachverständiger kommen, damit sie endlich einsehen, dass sie zahlen müssen...
Dran bleiben!
Grüße,
Rafaela -
also wenn ein welpe jetzt einen teuren schuh oder einen kuchen zerkaut könnte man ja noch so argumentieren, aber bei einer brille auf dem nachttisch versteh ich das nicht.
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Ich hab das jetzt mal einem Kollegen gegeben. Er hat eine Freundin die bei einer Versicherung arbeitet. Vielleicht hat sie eine Argumentation oder Wortlaut parat mit der man vielleicht eher Erfolg hat.
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Selbstverständlich Widerspruch einlegen.
Das der Junghund scharf auf Brillen ist, kann man nicht vorhersehen, wenn es das erste Mal ist.
Mit Fahrlässigkeit würde ich mich nicht abspeisen lassen.LG, Friederike
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