Hallo zusammen,
Newton hatte gestern eine Auseinandersetzung mit einem anderen Rüden. Nun behauptet, der Besitzer des anderen Rüde heute, dass Newton seinen Hund gebissen hätte und möchte die Tierarztkosten erstattet bekommen.
Nach dem Vorfall hatten wir beide unsere Hunde nach Wunden abgesucht, beide nichts gefunden und hatten daher auch keine Personalien ausgetauscht. Der Halter des anderen Hundes behauptet nun, er hätte die Wunde erst zuhause entdeckt. Er drohte mir mit dem Ordnungsamt, falls ich die Kosten nicht übernehme.
Ich sehe es überhaupt nicht ein, da irgendetwas zu bezahlen... Erstens hätte es jeder andere Hund sein können... Als wir uns trennten nach dem Vorfall, war sein Hund ja offenbar nicht verletzt gewesen. Zweitens war Newton an der Leine als das passierte. Drittens ist die Beißerei überhaupt nur entstanden, weil sich sein Rüde nicht abrufen ließ und dieser sich von hinten auf Newton gestürzt hat, der sich dann eben verteidigt hat.
Weiß jemand, wie es ist, wenn ich den Fall meiner Versicherung melde? Die KfZ-Haftpflicht prüft ja zum Beispiel, ob die Ansprüche der Gegenseite überhaupt berechtigt sind und zahlt dann oder eben nicht. Macht das die Tierhalterhaftpflicht auch? Oder gilt das quasi schon als "Schuldeingeständnis" wenn ich den Fall melde. (Ich weiß, dass es streng genommen nicht um "Schuld" geht, sondern man als Tierhalter eine Gefährdungshaftung hat. Aber dass ich oder meine Versicherung für etwas aufkommen, was Newton definitiv nicht gemacht hat, sehe ich auch nicht ein.)
Ich habe dem Mann dann gesagt, er solle mir doch bitte einen Beweis erbringen, dass Newton das war. Sein DNA-Profil sei beim Zuchtverband hinterlegt. Dann bin ich weiter und hab ihn stehen lassen...
Stimmt meine Annahme, dass er den Nachweis erbringen muss, oder muss ich belegen, dass es mein Hund definitiv nicht war?
Bin dankbar um eure Einschätzungen,
Rafaela