für Hunde unter 5 kg gibt es ein Verbot für Metamizol vom
Hersteller und in Kombi mit Butylscopolamin ebenso.
Weil das schrieb Sarah ja
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Neues Benutzerkonto erstellenfür Hunde unter 5 kg gibt es ein Verbot für Metamizol vom
Hersteller und in Kombi mit Butylscopolamin ebenso.
Weil das schrieb Sarah ja
Hi
hast du hier Brauche dringend Hilfe - Ataxie Attacken* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
Edit: Metamizol muss aus der Humanmedizin 'umgewidmet'
werden, bei oraler Gabe, woraus das Verbot für unter 5 kg
hervorgeht. Das erklärt alles.
Edit: Metamizol muss aus der Humanmedizin 'umgewidmet'
werden, bei oraler Gabe, woraus das Verbot für unter 5 kg
hervorgeht. Das erklärt alles.
Und wo steht das, außer in deinen Beiträgen?
In jeder Packungsbeilage von Medikamenten für Tiere steht dabei, wenn es für gewisse Tierarten oder für gewisses Gewicht nicht angewendet werden darf, warum steht das dann nicht in der Packungsbeilage für dieses Medikament?
Kannst du eine Packungsbeilage eines TIERmedikamentes fotografieren wo wir nachlesen können, dass es unter 5kg nicht angewendet werden darf.
Nur mal so als Vergleich:
Einem Hund unter 5kg kann man problemlos einen fetten Schweinebraten mit Knödel geben - würde man sowas einem Säugling unter 5kg geben? - Nein, der bekommt Säuglingsnahrung.......
Man kann einen erwachsenen Hund nicht mit einem Säugling vergleichen - schon eher vergleicht man einen Welpen mit einem Säugling.
Das versuche ich ja, die ganze Zeit klar zu machen, @Dackelbenny
Aber der Beweis für das Verbot einer Gabe an Hunde unter 5 kg bleibt aus......
Das Umwidmen hat mit Verboten rein gar nichts zu tun.....
Es ist eher so, dass, sollte ein VERBOT bestehen, niemand, kein Arzt, kein TA gegen dieses Verbot umwidmen darf!
Das versuche ich ja, die ganze Zeit klar zu machen, @Dackelbenny
Aber der Beweis für das Verbot einer Gabe an Hunde unter 5 kg bleibt aus......
Das Umwidmen hat mit Verboten rein gar nichts zu tun.....
Es ist eher so, dass, sollte ein VERBOT bestehen, niemand, kein Arzt, kein TA gegen dieses Verbot umwidmen darf!
Was schreibst du denn hier ?
Umwidmung muss doch keiner beweisen, die ist doch schon selbsterklärend !
BPZ; Verbote/ Kontraindikationen bleiben immer uneingeschränkt bestehen, da sie für
Mensch und Tier gültig sind. So ist das zu verstehen.
Ein Stück weit komme ich mir jetzt vera........vor und erkläre es jetzt schon zum 3. Mal.
Eure Antworten verraten Unkenntnis.
Macht euch erst mal schlau. Schaut unter Novaminsulfon nach; ist zugelassen und umgewidmet, der BPZ gilt uneingeschränkt. Etwas länger mal googlen, manche schreiben "Verbot", manche schwächen ab und geben ab 5 kg Lebendgewicht erst an, allen ist gemeinsam, da es für
Lebewesen gilt, egal ob Hund oder Mensch, deshalb heißt es ja Umwidmung.
Und jetzt ist dann mal gut.
Ich vertraue meinen TAe mehr als Usern in einem Forum ohne entsprechendes Studium! Und das rate ich der/dem TE auch!!
Eure Antworten verraten Unkenntnis
Deine Worte verraten pures Unwissen und damit ist für mich jetzt Schluß, ich denke, alle, die es interessiert, haben kapiert, dass es KEIN VERBOT für die Anwendung von Metamizol bei Hunden <5 kg gibt.
alle, die es interessiert, haben kapiert, dass es KEIN VERBOT für die Anwendung von Metamizol bei Hunden <5 kg gibt.
Bei so was frage ich meinen Tierarzt.
Bei so was frage ich meinen Tierarzt.
Was auch vernünftig ist!
Solange man dann nicht in Panik verfällt, wenn der das anwendet, weil im Forum doch steht, dass das verboten ist
Die Dosierung allein darf erst ab 5 kg erfolgen und ein
Verbot ist auch festgehalten. Nur kann man sich das
auch mal alleine raussuchen......aber dir geht es offenbar
hier um andere Werte, denn nachgesehen hast du nicht...
aber schön, wenn du wenigstens die Sache mit der Umwidmung
indirekt einsiehst, dann war mein 3. Mal nicht ganz für umsonst.
Ich gebe dir aber Recht in allen Dingen und hoffe, dass du deinen
inneren Frieden findest.....
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