Brauche dringend Hilfe - Ataxie Attacken

  • Edit: Metamizol muss aus der Humanmedizin 'umgewidmet'
    werden, bei oraler Gabe, woraus das Verbot für unter 5 kg
    hervorgeht. Das erklärt alles.

  • Edit: Metamizol muss aus der Humanmedizin 'umgewidmet'
    werden, bei oraler Gabe, woraus das Verbot für unter 5 kg
    hervorgeht. Das erklärt alles.

    Und wo steht das, außer in deinen Beiträgen?


    In jeder Packungsbeilage von Medikamenten für Tiere steht dabei, wenn es für gewisse Tierarten oder für gewisses Gewicht nicht angewendet werden darf, warum steht das dann nicht in der Packungsbeilage für dieses Medikament?


    Kannst du eine Packungsbeilage eines TIERmedikamentes fotografieren wo wir nachlesen können, dass es unter 5kg nicht angewendet werden darf.



    Nur mal so als Vergleich:


    Einem Hund unter 5kg kann man problemlos einen fetten Schweinebraten mit Knödel geben - würde man sowas einem Säugling unter 5kg geben? - Nein, der bekommt Säuglingsnahrung.......
    Man kann einen erwachsenen Hund nicht mit einem Säugling vergleichen - schon eher vergleicht man einen Welpen mit einem Säugling. ;)

  • Das versuche ich ja, die ganze Zeit klar zu machen, @Dackelbenny :ka:


    Aber der Beweis für das Verbot einer Gabe an Hunde unter 5 kg bleibt aus......


    Das Umwidmen hat mit Verboten rein gar nichts zu tun.....
    Es ist eher so, dass, sollte ein VERBOT bestehen, niemand, kein Arzt, kein TA gegen dieses Verbot umwidmen darf!

  • Das versuche ich ja, die ganze Zeit klar zu machen, @Dackelbenny :ka:


    Aber der Beweis für das Verbot einer Gabe an Hunde unter 5 kg bleibt aus......


    Das Umwidmen hat mit Verboten rein gar nichts zu tun.....
    Es ist eher so, dass, sollte ein VERBOT bestehen, niemand, kein Arzt, kein TA gegen dieses Verbot umwidmen darf!

    Was schreibst du denn hier ?
    Umwidmung muss doch keiner beweisen, die ist doch schon selbsterklärend !
    BPZ; Verbote/ Kontraindikationen bleiben immer uneingeschränkt bestehen, da sie für
    Mensch und Tier gültig sind. So ist das zu verstehen.
    Ein Stück weit komme ich mir jetzt vera........vor und erkläre es jetzt schon zum 3. Mal.
    Eure Antworten verraten Unkenntnis.
    Macht euch erst mal schlau. Schaut unter Novaminsulfon nach; ist zugelassen und umgewidmet, der BPZ gilt uneingeschränkt. Etwas länger mal googlen, manche schreiben "Verbot", manche schwächen ab und geben ab 5 kg Lebendgewicht erst an, allen ist gemeinsam, da es für
    Lebewesen gilt, egal ob Hund oder Mensch, deshalb heißt es ja Umwidmung.

  • Eure Antworten verraten Unkenntnis

    Deine Worte verraten pures Unwissen und damit ist für mich jetzt Schluß, ich denke, alle, die es interessiert, haben kapiert, dass es KEIN VERBOT für die Anwendung von Metamizol bei Hunden <5 kg gibt.

  • Die Dosierung allein darf erst ab 5 kg erfolgen und ein
    Verbot ist auch festgehalten. Nur kann man sich das
    auch mal alleine raussuchen......aber dir geht es offenbar
    hier um andere Werte, denn nachgesehen hast du nicht...
    aber schön, wenn du wenigstens die Sache mit der Umwidmung
    indirekt einsiehst, dann war mein 3. Mal nicht ganz für umsonst.


    Ich gebe dir aber Recht in allen Dingen und hoffe, dass du deinen
    inneren Frieden findest..... :winken:

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