Rechtliche Beratung wird ja hoffentlich und wahrscheinlich gesucht.
Zum Rechnung schreiben: ich habe es so verstanden, dass dieser Hund als Freundschaftsdienst übernommen wurde auf unbestimmte Zeit.
Freundschaftsdienste können mit Geld als freiwilliges Geschenk belohnt werden müssen aber nicht. Und schon gar nicht kann man hinterher eine Rechnung stellen (wo man dann evtl steuerpflichtig wäre und ein Gewerbe haben müsste etc pp Fragezeichen Fragezeichen).
Wichtig wäre der Vertrag und ob die TS Orga ein Eigentumsrecht am Hund vorbehalten hat oder nicht und ob die Dame, die den Hund bisher vorher bei sich hatte, bevor sie ihn für 8 Monate der TE gegeben hat, überhaupt das Recht hat, ihn auf eigene Faust zu vermitteln.
Da würde ich ansetzen und mit der Orga sprechen und schauen, ob man da einhaken könnte.
Erzwingen, dass man einen Hund verkauft bekommt, wenn die Eigentumsrechte und das Verkaufsrecht bei dieser Dame liegen und nicht beim Verein, kann man es mWn nicht. Aber da weiß natürlich ein Anwalt mehr dazu.