Wenn sich der Körper nicht mehr runterkühlen kann, ist das eine Qual, man leidet. Es kann bis zum Tod führen.
Aber wenn man etwas schlechter tasten kann, quält man sich doch nicht. Man ist eingeschränkt, aber nicht gequält. Finde ich kein gutes Argument, dass Scherrassen Qualzuchten sind.
Gequält wären Scherrassen, wenn man sie nicht ordentlich pflegt, sie dadurch nur aus Filz bestehen, Schmerzen haben und sich nicht ordentlich bewegen können.
Es geht bei Qualzucht nicht darum, daß ein Hund "sich quälen" muß, sondern um Schmerzen, Leiden, Schäden oder Verhaltensstörungen. Mal die Definition der österreichischen Qualzuchtkomission (die statt "Verhaltensstörungen" den Begriff "Angst" verwendet):
https://www.qualzuchtkommission.at/qualzucht/
Ja, damit würden wohl viele Begleithunderassen bei konsequenter Umsetzung wegfallen. Allein durch Schäden "Die in § 5 Abs. 2 TSchG angeführten Symptome sind durchwegs auf Schäden zurückzuführen, z.B. Fehlbildungen des Bewegungsapparates bzw. der Körperformen (Gebiss, Kiefer, Schnabel etc.) sowie Missbildungen von Organen (Augen, Ohren, Haut etc.)." wären sämtliche extrem brachycephale Rassen, Rassen mit vorstehenden Augen aufgrund höherer Wahrscheinlichkeit trockener Hornhaut und damit verbundener Schmerzen, Rassen mit extremen Mißverhältnis von Beinläge zu Rückgratlänge wie Dackel und Beagle, Dalmatiner, Deutsche Dogge, Boxer... wegen vererbbarer Taubheit, Merle, u. a. raus. Es blieben aber noch genügend "gesündere" Rassen ohne deratige vererbbare Problematiken. Für mich sollte das das Hauptziel der Hundezucht sein.
P.S.: Wie ich außerdem weiter oben schon zitiert hatte, ist "das Inkaufnehmen von Funktionsausfällen an Sinnesorganen durch Zucht verboten" , und das wäre, gibt es solche Funktionsausfälle, ein sehr gutes Argument gegen Scherrassen.