Wenn man mitbekommt, was manche Leute mit dem Hund anstellen, auch manche Hundefrisöre, würde ich meinen Hund da nicht allein lassen. Dann suche ich eben so lange, bis ich einen finde, wo ich dabei bleiben darf, deren Pech.
Beiträge von Zurimor
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Während die Aussage auf den Trainer den du beschreibst zutrifft, bedeutet dies aber nicht das "keine Leckerli-Erziehung" = aversive Trainingsmethoden bedeutet.
Das ist nur in diesem Fall so und der Trainer verkauft es seinen Kunden eben auch so dass die anderen ihre Hunde immer nur mit Leckerlis Vollstopfen und ohne gar nichts mehr funktioniert.
Was auch gar nicht schlimm wäre, wenn es mit Leckerlis funktioniert.
Fürn Halter läuft's, Hund freut sich über Leckerlis, win-win. Da geht's doch eher darum, das manche sich unbedingt selbst beweisen wollen. Ist ja nun auch nicht so, daß ein Hund ohne Leckerli gar nichts machen würde und ständig erwartet, was zu bekommen, das braucht man ja in erster Linie für den Aufbau. Das ist auch irgendwie so eine verquere Vorstellung von positiv aufbauen. Natürlich gibt's auch mal was, warum denn auch nicht?
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Man kann einen einzelnen Hund nicht "objektiv" für alle Hunde gültig beurteilen.
Aber es geht doch um die Hürden des TierschutzGESETZES. Natürlich wird da nicht auf das Hundeindividuum geschaut.
"Erhebliche Leiden, Schäden oder Schmerzen für das Tier" ist aber individuell. Eine für alles funktioniert da schlicht nicht, kann gar nicht. Daher finde ich es falsch, zu behaupten, daß ein Schreckreiz oder ein Runterdrücken sicher kein Verstoß gegen das TSchG sein kann.
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Gersi Ich schrieb auch "sollte". Pauschal zu urteilen "diese Hürde ist wohl weder bei Schreckreizen noch beim Runterdrücken zum Sitz noch bei der Fußaktion genommen" wird zwar in der Praxis leider häufig so gemacht,. geht aber an der Realität vorbei, wenn die Grenze für ein Hundeindviduum schon bei böse anblicken liegt. Man kann einen einzelnen Hund nicht "objektiv" für alle Hunde gültig beurteilen.
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Verstößt jemand dagegen, kann man es beim Veterinäramt anzeigen.
Im Tierschutzgesetz ist die Formulierung (§ 3 Absatz 5), dass es verboten ist "ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind"
Da gibt es natürlich Interpretationsspielraum aber diese Hürde ist wohl weder bei Schreckreizen noch beim Runterdrücken zum Sitz noch bei der Fußaktion (so wie du sie beschrieben hast, schreibe ich bewusst nicht "treten") genommen.
Das sollte der Hund entscheiden, nicht der Mensch. Wenn für einen Hund durch die Berührung durch einen Fremden die Welt untergeht, dann ist das so. Und für diesen Hund wäre damit die Grenze zu erheblichem Leiden und womöglich auch Schäden überschritten.
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Manchmal bin ich echt froh in meiner rosaroten Wattebäuschchenwerferwelt zu leben. Niemals nicht würde jemand in meiner Anwesenheit am Hinterteil meines Hundes rumdrücken oder gar die Leine auf ihn werfen. Gewalt - und das inkludiert auch Schreckreize, einschüchtern o. ä. - hat nichts im Training von Hunden verloren.
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King hatte schon immer detaillierte Charakterbeschreibungen, ausführliche Hintergrundstorys, also nein, hat sich nicht geändert. Die Ben Hodges-Trilogy ist ganz hervorragend, wenn man detaillierte Krimierzählungen mag, der erste Teil "Mr. Mercedes" wurde mit dem Edgar Alan Poe Award ausgezeichnet, objektiv ist der sicher nicht schlecht. Vielleicht eignen sich ausführliche Geschichten auch mehr zum selber lesen als zum anhören. Mir ist neulich im Büchertauschregal eine ausführlichere Version von "The Stand" untergekommen, hat rund 400 Seiten mehr als die 1980 veröffentlichte Version. Grad die Geschichte des Mülleimermanns wird da nochmal umfassender erzählt, für mich einer der interessantesten Charaktere des Romans.
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Der arme Hund! Und diese Menschen sind Verbrecher, auch eine Frau Bokr, da kann es gar keine 2 Meinungen zu geben.
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Dort heißt es "Wird ein Mensch durch den Biss eines Hundes getötet, ist die besondere Gefährlichkeit des Hundes, der gebissen hat, als gegeben anzunehmen."
Kann ja sein, daß ich grad überempfindlich bin, aber findest Du es nicht geschmacklos, das gerade an diesem Punkt zu diskutieren, wo ja klar sein dürfte, daß die Frau nicht aus Versehen an einem kleinen Ratscher an Blutvergiftung starb.
Ich habe die geltende Gesetzeslage doch gar nicht ins Spiel gebracht. Das ging von Murmelchen und Hundundmehr und deren Diskussion über "rückwirkend" aus. Dadurch wurde das hier ein Diskussionsthema.
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Das ist wohl der Gesetzestext dazu:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/OB/20…e=Gesamtabfrage
Dort heißt es "Wird ein Mensch durch den Biss eines Hundes getötet, ist die besondere Gefährlichkeit des Hundes, der gebissen hat, als gegeben anzunehmen."