Ich rufe mal @ThorstenD
Du kennst Dich doch so gut aus.
Kurze Zusammenfassung:
Die Stromrechnung ist viel zu hoch und Kleenes87 weiss nicht genau, wie vorgehen.
Es gibt noch eine (?) Mieterin mehr im Haus.
Hast Du einen Tipp wie vorzugehen ist beis owas?
Hm hab das mal kurz überflogen.
Stromverbrauch von 2500kWh/Jahr bei 1 Person mit Durchlauferhitzer ist nicht ungewöhnlich hoch. Wenn dazu noch Teile des Gemeinschafts- und Heizungsstroms kommen erreicht man das (und mehr) fix.
Theoretisch sind in D die Verbräuche aller Wohneinheiten (bei Mehrfamilienhäusern) separat vom Gemeinschaftseigentum (Keller- Flur- Außenbeleuchtung, Hebeanlagen etc.) und getrennt vom Heizungsstrom zu erfassen. Bedeutet für ein Objekt mit 2 Wohnungen und Zentralheizung 4 Zähler = 4 Anschlüsse/Lieferverträge.
Die Geschichte mit den 2700 kWh Verbrauch und 3200 kWh Abrechnung klingt wie nach einem der beliebten Verträge mit Mindestabnahmemenge. Hier sind die kWh im Vergleich günstiger als bei der Konkurrenz, aber man verpflichtet sich eine bestimmte Anzahl kWh abzunehmen. Meldet man einen Verbrauch unterhalb der Mindestmenge erfolgt eine Pauschalabrechnung der Mindestmenge. Meldet man mehr, dann wird dies berechnet. Solche Verträge lohnen sich nur wenn man sich seines Verbrauchs recht sicher ist und sollten niemals geschlossen werden, wenn über den Strom auch andere Sachen betrieben werden die z.B. stark witterungsabhängig sind oder vom individuellen Nutzungsverhalten Dritter beeinflusst werden (Beispiel: Heizungsanlage).
Wenn man sich wirklich sicher ist, dass man nicht so einen Vertrag mit Mindestabnahmemenge abgeschlossen hat, dann ist der Verbraucherschutz der richtige Ansprechpartner.