Der meldete den Fall seiner Hundehaftpflicht. Die hat nur 50% der Kosten übernommen,
das nennt man "Verwirklichung der Tiergefahr".
Sprich, der freilaufende Hund hätte den anderen Hund nicht angegriffen, wenn der andere Hund nicht da gewesen wäre.
Ich weiß, völlig bekloppt (ähnlich wie das Modell des "Karlsruher Autofahrers), aber so sieht die Gesetzgebung für Versicherungen das ganze leider vor.
aber Aufgrudn dessen
obwohl ihr Hund angeleint und der andere frei
hätte man sich mit dem Angebot der Versicherung nicht zufrieden geben müssen.
Zwar ist es relativ normal, dass die Versicherung dem geschädigten eine "Teilschuld" anlastet, aber in so einer Konstellation sind es eher 85%/15%.
Wobei es dann auch darauf ankommt, wo das ganze passiert ist und wie dort die Gesetzeslage aussieht.
Gilt dort, wo das ganze passiert ist Leinenpflicht, dann wird das durchaus schwerer gewichtet (wobei das die Versicherungen oft nicht wissen und man sie drauf hinweisen muss).
50/50 macht man eigentlich eher dann, wenn beide Hunde im Freilauf waren.
Aber das
Der Halter hat dann die anderen 50 % selbst gezahlt
hätte der Halter zb gar nicht machen müssen.
Hätte deine Freundin weiterhin auf den 50% bestanden, sprich den Verursacher versucht zur Kasse zu beten, hätte dessen Versicherung dem Verursacher einen Anwalt gestellt. Die Versicherung ist nämlich auch dafür da, um unangebrachte Ansprüche an die Versicherungsnehmer abzuwenden. Nennt man passive Rechtsschutzversicherung.
Wenn man in diesem Fall die TA Kosten, und auch die Kosten der kaputten Hose, erstattet bekommen will, muss man die Rechnung dem Verursacher zur Verfügung stellen.
(Wobei man für die Hose, mWn nur einen Zeitwert erhält und der ist, selbst wenn die Hose zum allerersten Mal an diesem Tag getragen wurde und absolut neu war, erschreckend gering).
Ggf kann man aber die eigene HH Haftpflicht mit ins Boot holen und die das ganze regeln lassen. Aber Name und Anschrift bekommen die Verursacher dennoch raus, wenn die den Schaden begleichen sollen.
Aber, um ehrlich zu sein, verstehe ich eh nicht, warum das ganze ein Geheimnis bleiben soll.
Wenn man Nachbarn ist, weiß die Gegenseite eh wo man wohnt. Oder zumindes so grob. Wenn man am Ort des Geschehens eh regelmäßig vorbei gehen muss, kann der Verursacher einem folgen.
etc pp....
Sollte die Gegenseite übergriffig werden, ist die Polizei dafür zuständig. Fühlt man sich belästigt oder gar Bedroht, Anruf bei der Polizei. Ggf eben auch Anzeige wegen Nötigung.
Das ganze würde euch dann sogar in die Karten spielen, da das ganze auch für ein Ordnungsamt von interesse sein könnte, wenn man nachweisen kann, dass die Halter des auffälligen Hundes nicht unbedingt dafür geeignet sind, einen potentiell gefährlichen Hund zu führen.