Beiträge von Schwabbelbacke

    Wir wohnen ja in einem touristischen Hotspot und haben einen recht großen Vordergarten. Da kommt man natürlich schon mal auf die Idee, hier einen WoMo - Stellplatz anzubieten.


    Was ist für euch bei einem privaten Stellplatz wichtig, was kann oder muss sein?

    Wie sind eure Erfahrungen mit privaten Stellplätzen?


    Da möchte ich einfach eine ruhige Übernachtung mit Toilette. Evtl auch die Möglichkeit spät anzureisen und früh wieder zu fahren mit möglichst wenig Kontakt, gerne Bezahlung auch über Paypal oder so.

    so siehts hier auch aus.

    Nach vorheriger Anmeldung mag ich gerne an und abreisen können, wann ich mag. Toilette wäre mega. Dusche nice to have, aber für ne Nacht absolut kein muss.

    Gerne nicht direkt einsehbar an der Straße und etwas abseits.

    Kontakt zu den Betreibern brauch ich definitiv nicht.


    Über PayPal könnte ich jetzt nicht bezahlen, weil ich kein Konto habe (und so oft, wie ich Mails von "PayPal" bekomme, dass ich mich doch bitte mal ganz kurz auf meinem Konto einlogge, möchte ich das auch definitiv nicht), aber dafür gibts ja auch andere Möglichkeiten.




    Wenn man das ganze auch für Leute anbietet, die länger wie eine Nacht da stehen, wäre Strom ganz nett und definitiv ne Dusche.

    Betten zum liegen,

    Sorry, aber gibt es in Hotels auch andere Betten?

    Ja, leider.

    Betten die so kurz sind, dass ich, die mit 1,73m.ehrr normal groß ist, schon quer liegen muss, um ganz rein zu passen.

    Der Mann mit 2m hat da keine Chance mehr.


    Aber ich denke, dass ist heutzutage eher eine Ausnahme in Deutschland.

    In Frankreich hab ich so kurze Betten hingegen sehr oft erlebt

    Der meldete den Fall seiner Hundehaftpflicht. Die hat nur 50% der Kosten übernommen,

    das nennt man "Verwirklichung der Tiergefahr".


    Sprich, der freilaufende Hund hätte den anderen Hund nicht angegriffen, wenn der andere Hund nicht da gewesen wäre.

    Ich weiß, völlig bekloppt (ähnlich wie das Modell des "Karlsruher Autofahrers), aber so sieht die Gesetzgebung für Versicherungen das ganze leider vor.



    aber Aufgrudn dessen

    obwohl ihr Hund angeleint und der andere frei

    hätte man sich mit dem Angebot der Versicherung nicht zufrieden geben müssen.

    Zwar ist es relativ normal, dass die Versicherung dem geschädigten eine "Teilschuld" anlastet, aber in so einer Konstellation sind es eher 85%/15%.

    Wobei es dann auch darauf ankommt, wo das ganze passiert ist und wie dort die Gesetzeslage aussieht.


    Gilt dort, wo das ganze passiert ist Leinenpflicht, dann wird das durchaus schwerer gewichtet (wobei das die Versicherungen oft nicht wissen und man sie drauf hinweisen muss).

    50/50 macht man eigentlich eher dann, wenn beide Hunde im Freilauf waren.


    Aber das

    Der Halter hat dann die anderen 50 % selbst gezahlt

    hätte der Halter zb gar nicht machen müssen.

    Hätte deine Freundin weiterhin auf den 50% bestanden, sprich den Verursacher versucht zur Kasse zu beten, hätte dessen Versicherung dem Verursacher einen Anwalt gestellt. Die Versicherung ist nämlich auch dafür da, um unangebrachte Ansprüche an die Versicherungsnehmer abzuwenden. Nennt man passive Rechtsschutzversicherung.






    Wenn man in diesem Fall die TA Kosten, und auch die Kosten der kaputten Hose, erstattet bekommen will, muss man die Rechnung dem Verursacher zur Verfügung stellen.

    (Wobei man für die Hose, mWn nur einen Zeitwert erhält und der ist, selbst wenn die Hose zum allerersten Mal an diesem Tag getragen wurde und absolut neu war, erschreckend gering).


    Ggf kann man aber die eigene HH Haftpflicht mit ins Boot holen und die das ganze regeln lassen. Aber Name und Anschrift bekommen die Verursacher dennoch raus, wenn die den Schaden begleichen sollen.

    Aber, um ehrlich zu sein, verstehe ich eh nicht, warum das ganze ein Geheimnis bleiben soll.

    Wenn man Nachbarn ist, weiß die Gegenseite eh wo man wohnt. Oder zumindes so grob. Wenn man am Ort des Geschehens eh regelmäßig vorbei gehen muss, kann der Verursacher einem folgen.

    etc pp....


    Sollte die Gegenseite übergriffig werden, ist die Polizei dafür zuständig. Fühlt man sich belästigt oder gar Bedroht, Anruf bei der Polizei. Ggf eben auch Anzeige wegen Nötigung.

    Das ganze würde euch dann sogar in die Karten spielen, da das ganze auch für ein Ordnungsamt von interesse sein könnte, wenn man nachweisen kann, dass die Halter des auffälligen Hundes nicht unbedingt dafür geeignet sind, einen potentiell gefährlichen Hund zu führen.

    Du kannst theoretisch alle anfallenden Kosten bei der gegnerischen Versicherung einreichen.

    Aber ggf, wenn du nicht alles richtig formulierst, werden zukünftige Kosten dann nicht abgedeckt.


    Von daher, Anwalt.

    Der Unterstützt dich dabei und formuliert alles so, dass du möglichst viel erstattet bekommst.


    Der Anwalt wird dir im übrigen ebenfalls von der gegnerischen Versicherung bezahlt.




    Einschränlend sollte man allerdings erwähnen, dass es sein kann (durch die verwirklichte Tiergefahr) dass eine Teilschuld bei dir liegt. Dieser Prozentsatz an Teilschuld wird auch bei allen anfallenden Kosten von der gegnerischen Versicherung abgezogen.

    Wenn man die Ressourcenproblematik verheimlichen würde, würde ich dir ja sofort zustimmen. Wird sie aber in der Anzeige nicht, also unterstelle ich auch einfach mal, auch im Vermittlungsgespräch nicht.

    Zumal die Anzeige ja auch überarbeitet werden soll und ein Forenmitglied bereits dran sitzt, um die Gewichtung der Problematik, besser darzustellen.


    Also auch da ist man dran.

    Mit dem Zitat ist allerdings immernoch nicht geklärt, ob das Eigentum an deine Schwester gegangen, oder bei der Orga verblieben ist.


    Ist die Orga weiterhin Eigentümer, dann ist das ganze ein atypischer Verwahrungsvertrag und dann muss die Orga, wenn deine Schwester den Verwahrungsvertrag kündigt, für die weitere Unterbringung sorgen. Egal was im Vertrag steht.


    Ist das Eigentum an deine Schwester übergegangen, dann ist deine Schwester auch in der Verantwortung und die Orga hat mit dem Hund, rechtlich gesehen, tatsächlich nichts mehr am Hut. Das bedeutet im übrigen auch, dass man nicht die Erlaubnis zur Weiterveräußerung einholen muss.


    Deine Schwester sollte sich wirklich einen Anwalt, der auf Tierrecht spezialisiert ist, in Anspruch nehmen und den Vertrag prüfen.

    Und ja, eigentlich müsste die Orga ihn zurücknehmen

    Das muss die Orga nur, wenn das Eigentum nicht bei deiner Schwester ist. Sie also Gordon nicht gekauft hat, sondern nur einen Verwahrungsvertrag unterschrieben hat.


    Wenn das tatsächlich der Fall ist, also dass das Eigentum nicht an deine Schwester gegangen ist, wäre für deine Schwester die beste Situation.

    Wie vorne bereits jemand schrieb, der Orga schriftlich den Verwahrungsvertrag kündigen. Mit einer angemessenen Frist, falls vertraglich nichts vereinbart ist.

    Zusätzlich direkt mitteilen, dass ab diesem Zeitpunkt Unterbringungskosten (Höhe der ortsüblichen kosten einer Pension) anfallen. Theoretisch kann man dann auch eine Betreuung suchen, Gordon dahin geben und diese Kosten dann geltend machen.


    Das ganze sollte allerdings wirklich mit einem Anwalt gemacht werden.

    Wenn die Orga darauf nicht reagiert, braucht man nämlich dringend den Anwalt, um alles nachfolgende in die Wege leiten zu lassen.



    Da die ganze Situation ja wirklich sehr gefährlich ist, würde ich sofort eine Betreuung für Gordon suchen und ihn dahin geben. Es gibt durchaus Unterbringungsmöglichkeiten für solche Hunde. Auch welche, wo der Hund ggf etwas länger bleiben kann.


    Anschließend würde ich th bitten, Vermittlungshilfe zu leisten.

    Krambambulli (https://www.facebook.com/share/15ZKsU54jn/) solltet ihr auf jeden Fall auch anschreiben und zumindest um Vermittlungshilfe bitten.

    Also die Hunde dort auf deren FB und th Seite vorstellen lassen.

    Auf FB gibt es einige Gruppen, wo Jagdhunde, griechische Hunde.... neue Zuhause suchen.