Beiträge von Gersi

    Ich fände die Idee des gestuften ABTs von Javik eigentlich total schlüssig.

    ABT I ist immer und für jeden Hund Voraussetzung. Hat eine Rasse bereits eine Arbeitsprüfung kann diese den ABT ersetzen.


    Die reine Leistungszucht läuft dann die Arbeitsprüfungen. Die Rassen die sowohl Leistungszucht, wie auch Begleiterzucht haben oder die die von der Arbeitsprüfung weg wollen, weil die Zuchtrichtung zu reinen Begleitern geht, kann dann die Arbeitsprüfung oder den ABT anerkennen und Rassen die reine Begleiter sind laufen eben den ABT, je nach Anspruch an die Rasse reicht der ABT I oder Zuchthunde müssen wirklich bis ABT III laufen.

    Meine Hunde sind genau das: Alltagsbegleiter und als solches leisten sie super viel; das könnte man auch mal durch so einen Test feiern.

    Und es ist dann völlig okay, wenn ein geprüfter Herdenschutzhund oder ein an den Schafen eingesetzter Border-Collie im ABT III dann weniger glänzt ein Cairn-Terrier (um mal von meinem Malteser-Beispiel wegzukommen).

    Natürlich könnte man den Hof räumen lassen, ihr Bußgelder auferlegen die sie über spenden zahlt, sie ggf. in Haft nehmen…. Und wer übernimmt dann die Verantwortung für die Hunde?

    Wenn die am neuen Ort jetzt das Einziehen verhindern? Liegt die Verantwortung für die Hunde ja eher am alten Ort.

    Und deswegen wundert mich sehr, dass die da nicht das Gelände sperren. (Nicht, dass gesamt-betrachtet irgendwas gerettet wäre - aber als zuständiges Vetamt am neuen Ort würde ich schon einiges investieren, dass es gar nicht erst mein Problem wird.)

    Ich glaube, ich würde vor allem versuchen zu verhindern, dass die Elster jetzt weiter Erfolg hat. Stall zu, wäre auch direkt meine erste Maßnahme.

    Gut möglich, dass der Eierhunger nachlässt, wenn die Elster selbst gelegt und mit ihrer Brut weiter ist.

    Wobei mich die "Behördenblindheit" am neuen Standort echt wundert.

    Dass nicht genau hingeschaut wird, evtl. beide Augen zugedrückt werden, WENN die Hunde einmal im Zuständigkeitsbereich sind - hat wahrscheinlich wirklich viel damit zu tun, dass die zuständige Stelle sonst auch nicht weiß, wohin mit den Tieren - und nicht x davon aus diesem Grund (sofern das rechtlich zulässig wäre) einzuschläfern.

    Aber hier bekommen sie am neuen Standort ja mit, dass da x Hunde in ihre Zuständigkeit gebracht werden. Ganz offensichtlich wird ja versucht Tatsachen zu schaffen. Dass da nicht alles Mögliche mobilisiert wird, dass die Hunde überhaupt nicht umziehen? Wundert schon.

    Was mich nun interessiert - aber wahrscheinlich kaum jemand wirklich beantworten kann:

    Sieht es in der Schweiz denn besser aus bzgl. der Wesensfestigkeit von Begleithunden (= hier def. als die Hunde, für die es keine rassespezifische Arbeitsprüfung eh schon gibt und die gekauft und gehalten werden, um Menschen im Alltag zu *begleiten*)?

    HoLy1602 Nach Bild geurteilt: Beim GSS?

    Weißt du, ob der Hund da im Kommando geführt wird? Oder einfach an der Leine sein Ding macht?

    Fällt da auch wer durch? Werden die Ergebnisse bepunktet oder gibt es nur "bestanden"?

    Denn das (unter der Voraussetzung, dass die Richter auch aussieben und nicht jeder Bestnoten bekommt) ginge ja tatsächlich in die Richtung.

    Momentan habe ich das Gefühl, dass immer mehr Rassen ihre ursprünglichen Eigenschaften, für die sie gezüchtet und verwendet wurden, abhanden kommen unter dieser irrsinnigen Idee, dass jede Rasse nur immer liebe und freundliche Familien-und Begleithunde hervorbringen darf.

    Lieb wäre jetzt nicht das Adjektiv, das ich wählen würde - eher robust, gelassen, offen ...

    Ich wünsche mir dafür Kriterien und dann Tests mit Wertungen - so dass ich, wenn ich nach Nastro zum Malteser greife, etwas habe (außerdem meinem subjektivem Moment-Eindruck vom Muttertier) nach dem ich gehen kann.

    Und die Ideen, die ich auf Seite 1 schon aufgeschrieben habe. So "einfach" das theoretisch sein sollte für einen gut gezogenen Hund - ich kenne ein paar klassische Begleithunde, die (vor allem, wenn sie es nicht mit ihrem Halter absolvieren müssten) da ziemlich schlecht abschneiden würden.

    So ein Einheitsbrei ist nicht so meins.

    Ne - was mir vorschweben würde, wäre tatsächlich eine Prüfung für diejenigen, die keine spezialisierte Prüfung haben.

    Dann kann es beispielsweise sein, dass es Retriever gibt, die legen irgendwelche Arbeitsprüfungen ab, wie bisher. Die anderen müssen aber nicht nur ausgestellt worden sein, sondern wenn sie als Begleithunde gehalten werden sollen, eben eine "Begleithunde-Prüfung" ablegen.

    Ich habe sehr unterschiedliche Dinge von BH-Prüfungen gehört. Wichtig wäre halt, dass zu ängstliche, zu nervöse Tiere wirklich aussortiert werden. Ob das Anforderungstableau ausreichend ist, weiß ich auch nicht.