Alles anzeigenÜbrigens ein zum Thema passender Artikel:
https://www.bergundsteigen.com…anspruch-auf-tierrettung/
Relativ lang, aber ganz am Ende ist das ganz gut nochmal zusammengefasst.
Fehlen aktuell Kapazitäten (und da sind wohl vorrangig personelle Kapazitäten gemeint und nicht wie toll und vom Feinsten die Fahrzeuge ausgestattet sind) hat man mit einem zu rettenden Tier einfach die A....karte gezogen.
Zitate aus eben diesem Artikel:
"Und die Erfahrung vieler Bergretter lehrt: Hunderettung ist fast immer mit einem menschlichen Schicksal verknüpft, und der Hundenotfall entwickelt sich schnell zu einem menschlichen Notfall, da kein Hundebesitzer ohne seinen Liebling vom Berg absteigen, ihn in einer Notlage zurücklassen und bei Rettungsversuchen mitunter selbst in Gefahr geraten wird."
"Zunächst besteht eine sogenannte „Jedermann“-Zuständigkeit gemäß der genannten gesetzlichen Vorgabe, dass niemand „einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“ darf. Wer dies nicht beherzigt, aktiv oder auch durch Unterlassen, kann sich strafbar machen oder wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden, §§ 17, 18 Tierschutzgesetz (TierSchG). Auch kann sich jedermann – allerdings sehr strittig – wegen unterlassener Hilfeleistung gem. § 323c StGB strafbar machen, wenn ein Tier in Lebensgefahr schwebt bez. dem Tier vermeidbare Schmerzen oder Leiden drohen, und er nicht hilft."
Also keine Ahnung, wie dieser Artikel jetzt deinen Standpunkt "beweisen" soll.