Übrigens, Tierheilpraktiker, ich mache die Weiterbildung, sind nicht unbedingt größere Schwurbler als Tierärzte
Doch.
Um Tierarzt zu werden muss man mehrere Jahre studieren und anschließend verschiedene Voraussetzungen erfüllen, um eine Approbation zu erhalten.
die Bezeichnung Tierheilpraktiker ist nicht geschützt. Jeder darf sich einfach so nennen und „arbeiten“.
Anders als Heilpraktiker im Humanbereich muss man nicht mal eine Unschädlichkeitsprüfung ablegen oder eine der anderen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Ein THP kann sich einfach ein schönes Schild machen lassen und los legen.