Hier schreiben ja offenbar einige Fachkundige.
Macht die geringe Summe evtl. auch einen Unterschied? Es wurden ja nur 400 EUR gezahlt. Stützt das die Interpretation es Vertrags als Geschäftsbesorgungsvertrag? Oder ist hier nur die Frage entscheidend ob die Orga Eigentümerin war?
Und wenn die Orga nicht Eigentümerin war, würde hier nicht gutgläubiger Erwerb greifen? (Oder geht ihr davon aus, dass die Klägerin entsprechend aufgeklärt wurde?)
Die Höhe des Betrages spielt überhaupt keine Rolle bei der Frage eines Kaufvertrages.
Blöd gesagt: bei nem simplen Brötchen beim Bäcker kommt ja auch ein Kaufvertrag zustande.
Es ist halt alles Spekulation, wenn man weder den Vertrag noch das Urteil im genauen Wortlaut kennt.
Beim gutgläubigen Erwerb aber ist es zb so, dass ein Kaufvertrag geschlossen wird, aber der Verkäufer nicht der Eigentümer ist (und auch nicht befugt ist, das Eigentum zu übertragen).
Wenn laut Gericht kein Kaufvertrag mit dem Beklagten vorliegt, dann auch kein gutgläubiger Erwerb.
Aber das ist alles wilde Spekulation.