Irgendwie wird da aber noch unterschieden zwischen Seuchenverdacht und Ansteckungsverdacht. Nach § 9 letzter Absatz scheint bei Ansteckungsverdacht im Einzelfall auch Quarantäne (komplette Isolation?) möglich zu sein, wenn ein Hund oder eine Katze nicht nicht geimpft ist.
Zumindest lese ich es so heraus. Wobei 3 Monate Isolation auch der Horror sein dürften.
Ich lese das eher so, dass zb bei einer abgelaufenen Impfung im Einzelfall be Quarantäne angeordnet werden kann. Weil von „nicht unter wirksamem Impfschutz“ stehenden Hunden und Katzen die Rede ist.
Aber verlassen würde ich mich darauf nicht, deswegen bin ich bei der Tollwutimpfung wirklich penibel und impfe lieber ein paar Tage zu früh als nur einen einzigen Tag zu spät.