§ 7 Abs. 1 der Tollwut-Verordnung
Zitatbei seuchenverdächtigen Hunden und Katzen hat sie die Tötung und unschädliche Beseitigung anzuordnen.
https://www.gesetze-im-internet.de/tollwv_1991/BJNR011680991.html
Edit: besteht bei einem Hund der Verdacht auf eine Infektion mit Tollwut gibt es für die Behörde keinen Spielraum mehr: da hat sie (zwingend) die Tötung des Hundes anzuordnen.
Deswegen bin ich so extrem pingelig mit der Tollwutimpfung und impfe meine Welpen auch schon früh.