Hier ein aktuelles Urteil, da war der Hund allerdings 2 Jahre bei der Person untergebracht. Fraglich, wo da die Grenze gezogen wird.
https://www.mdr.de/ratgeber/recht…ht-100~amp.html
(Unter dem Artikel mit den Urlaubstagen, der Link ist etwas doof.)
Neben der Zeit ist der Hund ja auch steuerlich auf die neue Halterin umgemeldet, die Umstände klingen nicht so ganz vergleichbar.
Zumal es in dem Fall von Shalea ja scheinbar auch von Anfang an darum ging, dass der Hund durch die Person übernommen werden sollte, nicht lediglich vorübergehend betreut.