Wird die Impfung dann trotzdem als gültig anerkannt (denn eigentlich hat sie offiziell ja ne Wirkdauer von 3 Jahren) oder gilt er dann als ungeimpft und wird somit eingeschläfert? Kann man das pauschal sagen? Oder ist das eher ermessenssache vom jeweiligen Amts Vet?
meines Wissens nach gilt nur die Gültigkeit, die eingetragen wurde.
Abgelaufene Tollwutimpfung nach einem Jahr ist also meines Wissens nach eine ungültige Impfung.
Kann ich mir aber nicht vorstellen, wird das nicht eh erst einmal getestet?
Nein, bei Hunden ohne gültigen Impfschutz wird durch die Behörde die sofortige Tötung angeordnet, wenn anzunehmen ist, dass sie mit einem seuchenverdächtigen Tier in Berührung gekommen sind.
Hunde mit nachweislich gültigem Impfschutz kommen in Quarantäne.
Nachzulesen in der Tollwutschutzverordnung
§ 9 Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht
(1) Für Hunde und Katzen ordnet die zuständige Behörde die sofortige Tötung an, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken Tieren in Berührung gekommen sind. Sie kann die sofortige Tötung dieser Hunde und Katzen anordnen, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind.
(2) (…)
(3) Absatz 1 gilt nicht für Hunde und Katzen, die nachweislich bei der Berührung unter wirksamem Impfschutz standen. Solche Hunde und Katzen sind sofort behördlich zu beobachten und unverzüglich erneut gegen Tollwut zu impfen. Die zuständige Behörde kann zulassen, dass von der Impfung abgesehen wird, wenn die Tiere bereits mehrmals in kurzen Abständen gegen Tollwut geimpft worden sind.