Beiträge von Zucchini
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Bei einem Hund aus dem Ausland ...
Ich hab mal Google Gemini dazu befragt.
ZitatAlles anzeigenIn Rumänien ist die Rechtslage für entlaufene Hunde (Fundhunde) deutlich strenger und für Besitzer zeitkritischer als in Deutschland. Das zentrale Gesetz hierfür ist das Gesetz Nr. 258/2013 (oft als „Euthanasiegesetz“ bezeichnet), das die Verwaltung herrenloser Hunde regelt.
Hier sind die harten Fakten zur Rechtslage:
1. Die Frist für den Besitzer (Revendicare)
Ein Besitzer hat in Rumänien lediglich 14 Werktage Zeit, seinen Hund im Tierheim (Shelter) geltend zu machen und zurückzufordern.
Beginn der Frist: Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Hund im Tierheim registriert wurde.
Identifizierung: Wenn der Hund gechippt ist, ist das Tierheim theoretisch verpflichtet, den Besitzer innerhalb von 24 Stunden zu benachrichtigen. In der Praxis ist dies jedoch oft schwierig, besonders wenn Daten nicht aktuell sind.
2. Ab wann darf das Tierheim den Hund weitergeben?
Nach Ablauf dieser 14 Werktage geht das rechtliche Eigentum am Tier auf die jeweilige Gemeinde bzw. das Tierheim über. Ab dem 15. Tag ist das Tierheim berechtigt:
Den Hund zur Adoption freizugeben (national oder international).
In staatlichen Tierheimen (Public Shelters) darf der Hund nach Ablauf dieser Frist laut Gesetz theoretisch sogar getötet (euthanasiert) werden, falls das Heim überfüllt ist.
3. Besonderheiten bei der Fernadoption
Hunde können bereits ab dem 8. Tag im Shelter für eine sogenannte "Fernadoption" (Adopție la distanță) vorgemerkt werden. Das bedeutet, dass jemand von außerhalb (z. B. aus Deutschland) die Kosten für den Hund übernimmt, um ihn vor der Tötung zu bewahren, bis er ausreisen kann.
Status,Zeitraum,Konsequenz
Exklusivrecht des Besitzers,Tag 1 bis 14,Nur der Besitzer kann den Hund gegen Gebühr (Fang- und Unterbringungskosten) abholen.
Freigabe zur Adoption,Ab Tag 15,Das Tierheim kann den Hund an Dritte vermitteln. Der ursprüngliche Besitzer verliert seinen Rechtsanspruch.
Gefahr der Euthanasie,Nach Tag 14,In staatlichen Heimen besteht ab diesem Zeitpunkt rechtliche „Abschussfreiheit“.
Mit diesen Fakten würde ich das Urteil, daß ja u.a. auf Ansprüche des Erstbesitzers stützt, anfechten.
Ich kann mir, ehrlich gesagt, nicht vorstellen, daß die Frau von einem Fachanwalt für Tierrecht vertreten wurde, der die Faktenlage kennt.
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Mal kurz was zu den Eigentumsverhältnissen - da steht, daß das Gericht u.a. deswegen so entschieden hat, weil es sich um ein Fundtier handelt und der ehemalige Besitzer evtl. Besitzansprüche anmeldet.
ZitatSprich: Bei einem Fundtier könne rein theoretisch nicht ausgeschlossen werden, „dass sich der Eigentümer oder sonstige Berechtigte noch melden und Ansprüche auf das Tier erheben“ würde.
Es gibt allerdings Fristen, bis wann sich ein Eigentümer melden kann, oder?
Und das hier...
ZitatHarken- und Peitschenwürmer
... ist gruselig. Liest das keiner mehr vernünftig Korrektur?
Ich glaube nicht, daß ein einzelnes Urteil da für "Unheil" sorgen wird, evtl. sind die Menschen einfach ein wenig "wachsamer", welchem Verein sie vertrauen.
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bounty_york : meine Hündin hing 2024 14 Tage lang fast täglich für mehrere Stunden am Tropf mit einer akuten Pankreatitis.
Außer Futterverweigerung hatte sie keine weiteren Symptome - kein Erbrechen, kein Durchfall - nichts.
Aber da sie nichts frass, musste sie regelmäßig infundiert werden. (mit Ringer Lactat)
Anfänglich bekam sie Omeprazol und Novalgin (Omep 2x tgl., Nova 3x tgl.) und es ging ihr von Tag zu Tag schlechter- sie torkelte,schwankte und kippte um.
Grund war das Omeprazol, was sie nicht vertrug.
Wir haben dann umgestellt auf MCP (und Novalgin) und es wurde schlagartig besser.
Wichtig ist eine nahezu fettfreie Fütterung! NaFu bis 3% Fett, TroFu bis max. 10%. Alles andere außer dieser fettarmen Kost ist kontraproduktiv bis gefährlich.
Als Dreingabe zur Pankreatitis entwickelte meine Hündin noch eine heftige Anämie (zum Glück regenerativ) und ein akutes Nierenversagen. Das war echt heftig, aber sie hat alles überstanden.
Da war sie 14. Mit 15 hat sie dann die Diagnose CNI bekommen. Jetzt ist sie 16 und putzmunter.
Bitte lasst euch vom Arzt zeigen, wie und was dort gefüttert wurde. Spezialfutter ist in eurem Fall wichtig. Bitte gebt ihm auf keinen Fall etwas Leckeres und Fettiges, nur, damit er frisst. Damit sorgt ihr nur für Rückfälle.
Lasst einen Bauchultraschall von BSD und Nieren machen - leider gehen beide gerne zusammen "kaputt" bzw. beeinflussen sich.
Ich wünsche euch alles Gute!
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gummierte Sockel
Natürlich Socken...


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3 von 4 Hunden hier sind alt (13,14 und 16 Jahre), die Jüngste (6) wiegt keine 4kg.
Da sind Mäntel "Pflicht". Ich habe ihnen heute noch gummierte Sockel gekauft, in der Hoffnung, daß das Laufen dann etwas besser klappt, wenn es nicht so weh tut.
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Wobei der irgendwie mehr wie ein Schnauzer aussieht ...
Das Rauhhaar kann herauskommen, wenn man Stockhaar mit Locken kreuzt.
Viele Doodle müssen getrimmt werden, einige geschoren. Rauhhaar ist nicht nur Schnauzern und Terriern vorbehalten.

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bei änni hatte ich das gefühl das der rukka mantel nicht ganz ausreichend war.
Wenn bei meinen Mädels der dicke Rukka Mantel nicht mehr reicht (hatten wir jetzt 1x in DK bei fiesem Ostwind) ziehe ich ihnen den Subrima Knit Overall drunter.
Der verhindert das "Reinziehen" der Kälte wunderbar. Ich hatte hier im Thread schon mehrfach von der Kombi Overall und Wintermantel gelesen und konnte mir nicht vorstellen, daß meine Hunde damit überhaupt laufen. Taten sie aber und sie waren wirklich gut warm darunter. Ich hätte nicht gedacht, daß so eine dünne Schicht so viel ausmacht.
Du kannst Änni aber auch ihre schönen Wollpullis drunterziehen.
