Vielleicht würde schon mal eine sachlich geschriebene Stellungnahme (oder von Auge zu Auge bei nem Tässchen Kaffee) deinerseits was bringen. Es hört sich so an, als ob der Vermieter ja mit sich reden ließe.
Lege genau dar, dass dein Hund lediglich ab und an mal schlägt, wenn es an der Tür klingeln, was völlig normal für Hunde ist, und weise nett und freundlich darauf hin, dass es hierbei keine rechtliche Grundlage zum Handeln gibt.
Falls du n Anwalt kennst, dann lass dir mal ein paar Urteile raussuchen, die deinem Fall ähneln. Soweit ich weiß, sind die meisten Urteile zugunsten des Hundehalters ausgefallen, wenn die Häufigkeit des Bellens nicht mehr als ein paar Minuten täglich übersteigt.
Negativurteile gibts meistens für Dauerbeller, oder wenn Leute keine Nachweise bringen konnten, wie eben son Lärmprotokoll.
Auf der anderen Seite bleibt zu bedenken, dass der Vermieter jederzeit solche Vereinbarungen zurückziehen kann.
Ob das aber rechtens ist, steht dann auf einem anderen Blatt.
Was steht denn aktuell schriftlich in deinem ursprünglichen Vertrag? Hunde erlaubt oder nicht?