Beiträge von dagmarjung

    genau da wird sehr häufig gesagt, man muss alle 1-2 Stunden raus mit dem Welpen.

    Wann soll man wirklich mit dem Kleinen raus?

    Tagsüber:

    Direkt nach dem Essen, nach dem Spielen, nach dem Schlafen.

    Wenn nichts davon zutrifft, alle 2 Stunden, aber nur, wenn er nicht schläft! Nie aus dem Schlaf reißen dafür!

    Nachts:

    ist auch bei schlafenden Welpen der Metabolismus verlangsamt, genau wie bei uns, wenn wir schlafen.

    Wenn du dir den Welpen mit ins Bett holst, dann ist die Chance groß, daß er von Anfang an zufrieden durchschläft. Wenn er doch unruhig wird, merkst du es gleich und gehst raus.

    Ich bin auch Single. :smile:

    Ich glaube, ich bin nachts gar nicht extra rausgegangen oder höchstens die allerersten ein, zwei Nächte. Das ist auch von Hund zu Hund unterschiedlich.

    Davon bekommt man auch keinen Schlafmangel. Man geht raus, geht rein, zurück ins Bett, weiterschlafen. Es ist nicht so wie wenn ein Schreibaby dir wirklich den Nachtschlaf raubt, weil es sich stundenlang nicht beruhigen kann.

    Du mußt nachts auch nicht alle zwei Stunden raus, falls dir diese Zahl im Kopf herumspukt. Du gehst nur, falls der Welpe deutlich unruhig wird. Was wie gesagt gar nicht der Fall sein muß.

    Bei dir sehe ich eher das Risiko, daß du dir vorher zuviele Gedanken machst und einen viel zu hohen Perfektionsanspruch an dich hast. Das kann dann schon zum Welpenblues werden.

    Bleib entspannt, kauf dir eine Großpackung Küchentücher und eine Flasche Reiniger. Die eine oder andere Pfütze in der Wohnung ist kein Weltuntergang.

    Fokussier dich auch im Welpenurlaub nicht komplett 24/7 auf den Hund, das tut weder ihm noch dir gut. Du hast noch ein Leben außerhalb deines Hundes und du wirst es behalten.

    Anfangs mit Einschränkungen, weil ein Welpe natürlich schon einiges an Aufmerksamkeit erfordert, aber zunehmend wird der Hund dann immer mehr im Alltag mitlaufen und deine Freiräume werden wieder größer.

    Wenn die Prüfung ohne Leine absolviert wird, kann man eine Leinenbefreiung für bestimme Bereiche beantragen (die gilt allerdings nicht in der Brut- und Setzzeit).

    Hier lohnt es sich, sich ganz genau kundig zu machen, wo die BuS tatsächlich gilt und wo nicht. Polizisten, Bedienstete des Ordnungsamts u.Ä. wissen das nämlich oft nicht bzw werden sogar von ihren Vorgesetzten regelmäßig falsch informiert.

    Die BuS gilt in Wald und Flur, nicht jedoch in innerstädtischen Grünanlagen und Parks. Die Leinenbefreiung gilt jedoch genau dort, und zwar ganzjährig. Und von genau dieser Leinenpflicht kann man sich mit der bestandenen HFS Prüfung befreien lassen, wenn die Kommune eine solche Regelung vorsieht. Für die BuS gibt es keine Befreiung.

    Zu Caras Lebzeiten hatte ich diverse Diskussionen zu diesem Thema, Meist gelang es mir, die Kontrolleure zu überzeugen. Meinen Nachweis hatte ich immer dabei. Beim letzten Mal waren die beiden Kontrolleure mir sehr gram ob meiner Verstocktheit, aber der vehement angedrohte Bußgeldbescheid kam nie. Den Brief, den ich schon vorbereitet hatte, mußte ich nicht abschicken. Man hatte sich offenbar dann doch mal in die Materie hineingearbeitet.

    Weil er alle relevanten Infos und Paragraphen enthält, stelle ich den Brief hier in den Spoiler:

    Spoiler anzeigen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    gegen den Bußgeldbescheid … lege ich hiermit Widerspruch ein.

    Der Bußgeldbescheid bezieht sich auf einen Verstoß gegen die Leinenpflichtverordnung aufgrund der Brut- und Setzzeit.

    Die BuS nach § 33 NWaldLG gilt jedoch nur „im Wald und in der freien Landschaft“.

    Auf der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz „Mit dem Hund in der freien Landschaft“ werden die Regelungen bezüglich der BuS näher erläutert. Hier ist eindeutig aufgeführt, was als „freie Landschaft“ definiert ist und was nicht:

    2) Was fällt unter den Begriff der "freien Landschaft"?

    ...

    Nicht zur freien Landschaft gehören:

    ...

    Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind (§ 2 NWaldLG).

    7) Gilt die Leinenpflicht auch in innerörtlichen Parkanlagen?

    - Parkanlagen im innerörtlichen Bereich, die zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, sind nicht Bestandteil der freien Landschaft. Nach Landesgesetz besteht demnach in diesen Anlagen kein Leinenzwang “

    Das Gelände in Hainholz, auf dem die beiden Mitarbeiter des Ordnungsdienstes mich ansprachen, ist eine solche öffentliche Anlage bzw ein Stadtteilpark. Dies geht auch aus den Schildern dort hervor, die auf die grundsätzliche Anleinpflicht in Hannovers Grünanlagen hinweisen. Von dieser (ganzjährigen) Anleinpflicht bin ich jedoch befreit, weil ich die Ausnahmegenehmigung gemäß § 5 der Hundeverordnung besitze. Dieses Dokument habe ich den Kontrolleuren auch vorgewiesen, sie haben es aber mit Verweis auf die Brut- und Setzzeit nicht akzeptiert.

    Noch einmal zur Klarstellung: Es gibt in Hannover zwei verschiedene Arten der Leinenpflicht, zum einen die ganzjährige in den städtischen Grünanlagen, von der man sich auf Antrag und nach Ablegen einer Prüfung befreien lassen kann, sowie die zeitlich begrenzte während der Brut- und Setzzeit, für die es keine Ausnahmen gibt. Beide gelten jedoch an unterschiedlichen Orten: Die erstgenannte in Parkanlagen, die zweite in der freien Landschaft.

    Ein Bußgeld wegen Verstoß gegen die BuS in einer Parkanlage ist daher nicht gerechtfertigt und sachlich falsch.

    Was die generelle Leinenpflicht in den Grünanlagen Hannovers betrifft, hier gilt die Ausnahmegenehmigung – falls vorhanden – ohne Einschränkung zu jeder Jahreszeit.

    Es wäre schön, wenn diese Sachlage auch den Außendienstmitarbeitern sowie ihren unmittelbaren Vorgesetzten

    klar kommuniziert würde, um unnötige Diskussionen zu vermeiden.

    Mit freundlichen Grüßen


    Wichtig ist zu wissen: BuS ist Landesrecht, städtische Grünanlagen unterliegen dagegen den Kommunen. Wem ein einzelner grüner Fleck gehört, Land oder Kommune, das ist nicht immer offensichtlich.

    Die BuS gilt auch nicht nur da, wo wirklich Tiere brüten und setzen, sondern ebenso auf dem vielbenutzen engen Weg entlang des Kanals, der die Stadt durchquert, nur weil der Kanal dem Land gehört und nicht der Kommune. Umgekehrt ist der großzügige Landschaftspark mit Wildbestend trotzdem eine städtische Grünanlage, wo eine Leinenbefreiung ganzjährig gilt.

    Daß man als Hundehalter hier Vernuft walten läßt und den Hund nur dort frei laufen läßt, wo er wirklich kein Wild stört, versteht sich von selbst, hat aber mit den gesetzlichen Regelungen nichts zu tun.

    So, das war ein bißchen viel trockene Materie. Ich war aber immer sehr froh über die Leinenbefreiung, die mir und Cara im Frühling und Sommer Freiräume verschafft hat, die wir sonst nicht gehabt hätten. Und daß ich solide Kenntnis der Gesetzeslage hatte, um mich nicht von schlecht informierten Kontrolleuren ins Bockshorn jagen zu lassen.

    War bei Cara und mir ganz genau so. Ich bin eine Nachteule, aber die letzte Tat vor dem Bett war immer einmal mit Cara raus. Ob um Mitternacht oder um 3 Uhr früh, egal, sonst kann ich ja nicht mit gutem Gewissen durchschlafen.

    Zum Glück ist Cara immer mitgegangen, egal um welche Zeit. :smile:

    Sinnvoll oder nicht, in Niedersachsen ist der Hundeführerschein Pflicht für alle Neuhundehalter.

    Andere Modelle des HFS, die eher einer Gehorsamsprüfung gleichen, sind keine Pflicht, können aber Vorteile wie eine Befreiung von der Leinenpflicht in öffentlichen Grünanlagen bringen. Das ist in meiner Stadt der Fall, das ist aber eine Sache der einzelnen Kommunen ob sie sowas anbieten oder nicht.

    Das ist der Grund, warum ich mich für den HFS interessiert habe, ich habe dann aber, weil ich in den Hundesport wollte, doch die BH gemacht.

    Wie schon gesagt wurde: Was passiert mit den Hunden, die durchfallen?

    In Niedersachsen kann man den HFS sogar mit einem anderen Hund machen, wenn der eigene damit überfordert wäre, zB ein Angsthund. Es geht hier rein um das Verhalten des HF.

    In allen anderen Fällen passiert genau gar nichts mit dem Hund. Wenn man möchte, kann man die Prüfung so oft wiederholen, wie man mag, sofern man einen Sinn darin sieht.

    Nach dem, was ich von verschiedenen Hundehaltern und Prüfern gehört habe, würdest du damit bestehen. Weil die Niedersachsenvariante eben keine BH ist, sondern du nur zeigen mußt, daß du den Hund so führen kannst, daß er keine Gefahr für andere darstellt. Ob du also den Überblick in verschiedenen Alltagssituationen behältst und deinen Hund entspechend managst.

    Ich bin über den aktuellen Stand nicht informiert, aber vor einigen Jahren war es so, daß die Bezeichnung Hundeführerschein nicht geschützt war. Da gab es also verschiedenste Prüfungen von Hundeschulen oder anderen Institutionen (zB Bundesländer), die unter dieser Bezeichnung liefen und ganz unterschiedliche Inhalte hatten.

    Wer einen solchen Hundeführerschein anstrebt, sollte sich also auf jeden Fall vorher schlau machen, wer eine solche Prüfung abnimmt, was genau verlangt wird und zu was der Lappen anschließend berechtigt oder eben nicht. Und wo, Stichwort Landesrecht.

    Ich finde, du kannst da ganz entspannt rangehen. Diese Frage wird sich mit der Zeit von selbst beantworten. Wenn du nicht gerade selbst menschenscheu bist, hast du ja Kontakte, die dein Hund kennenlernen wird und umgekehrt. Menschen, die auch sonst um dich rum sind und mit denen du keine extra Kennenlerntermine vereinbaren mußt, wenn du jemandem aus diesem Kreis deinen Hund anvertrauen willst.

    Falls du mal eine professionelle Hundebetreuung in Anspruch nehmen willst, wird man sich natürlich vorher extra treffen und alles Notwendige besprechen.

    Laß den Hund erst mal bei dir ankommen und dann, so wie es sich natürlich entwickelt, auch die anderen Menschen in deinem Leben kennenlernen.


    Pauschal lässt sich das nicht sagen. Zugespitzt macht es halt einen Unterschied ob du einen völlig verängstigten Tierschutzhund aufnimmst, der gar nix kennt oder ein offenes, tiefenentspanntes Exemplar.

    Das ist natürlich ein ganz wichtiger Aspekt. Je nach Vorgeschichte und Wesen des Hundes kann Fremdbetreuung auch schweriger sein.

    Für die allermeisten Hunde ist es aber kein Problem, Trennungsangst hat oft mehr der Halter als der Hund.