wow, das sieht echt klasse aus
Aber ich glaub, ich bleib bei Außen, wenn's irgendwie geht... ich hab dieses beknackte Talent, meine Füße immer dahin zu stellen, wo Hundi grad seine Pfötchen abgestellt hat...
Beiträge von Magpie
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Hmm ich finde gar kein Video dazu, schade... kann mir das jemand beschreiben, wie das aussieht? :O Hört sich auf jeden Fall interessant an.
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ach das dauert auch nicht länger weil du musst nämlich die Wand als Hilfsmittel nicht wieder mühsam abbauen
Also ich musste da gar nix abbauen
Solange der hund keine Angst vor der Enge hat würde ich das jederzeit wieder machen. Hunde sind ja nun nicht doof, die stoßen vielleicht die ersten paar Mal an die Wand mit dem hintern, aber dann werden sie schon gar nicht mehr die Intention haben, sich zu weit vorzusetzen/schräg zu setzen, und da ist dann schnuppe ob die Wand da ist oder nicht.
Und mein hund war da immer so konzentriert, der hat die Leine gar nicht als Korrektur bemerkt :) Die brauchte er auch nur am Anfang der Einheit (und das auch später nicht mehr), bis die ersten zwei, drei Clicks für's laufen an der richtigen Stelle gekommen waren und dann hing die Leine durchgehend. Als er dann von Anfang an gut gelaufen ist kam die Leine ab und es war auch nix anderes für ihnAber mal eine Frage, wieso wollt ihr denn die KW innen rum? Geht das schneller?
Also ich kenne es halt nur außen rum und kann mir das auch grad gar nicht vorstellen... auf zu youtube!Julchen:
Das sieht doch gut aus! :) -
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Hallo,
viel Wirbel um nix!
Der Hündinnen/Welpenbesitzer hat eine klare Aussage getroffen, den Welpen dem TA zu überlassen. Der TA wiederum hat sich entschlossen, dem Welpen das Leben zu schenken und ihn in weitere Obhut zu gegeben.
Der ursprüngliche Besitzer hat keine Rechte - er hat sie abgetreten an den TA (Aufforderung zum Töten .....). Der TA hat sich anderweitig entschieden und damit den Welpen in Obhut gegeben (inwieweit daraus Besitzverhältnisse entstanden sind, vermag ich persönlich nicht zusagen - jedoch, wenn es eine Schenkung war, so ist der Welpe in neue Besitzverhältnisse übergetreten).
Ich verstehe die ganze Diskussion hier nicht. Wenn die den Welpen wollen, sollen die Hündinnenbesitzer über Gericht das einklagen. Dann kannst Du immer noch Deine Version bringen, Kostenaufstellung vorlegen. Vorher würde ich gar nix machen - sollen sich doch warmlaufen! Die haben ihre Chance verwirkt!
Ich bin mir sicher - das Gericht würde für den Welpen und seinen Aufzuchtseltern plädieren!
Wie es wirklich war nützt halt vor Gericht alles nichts. Der TA wird bezeugen müssen, wie das abgelaufen ist. Und ein "Mach sie weg" (bring sie um) mag zwar ausgesprochen worden sein, ist aber keine Schenkung dadurch. Auch erwirbt der TA nicht automatisch irgendwelche Besitzrechte o.Ä. nur weil ihm jemand ein Tier gibt mit diesen Worten, zumindest nicht auf dem Papier. Und darum geht es ja in dieser Sache. WENN der TA keinen Vertrag mit den Eigentümern gemacht hat, wird das einzig schriftliche, was zu diesem Fall vorliegt, das sein, was der TA in seiner "Patientenkartei" ist, und auf der Kartei des kleinen Welpen wird der Name der Eigentümer draufstehen, denn die haben den Welpen ihm ja gebracht.
Ach und zu dem "Die wollten ihn umbringen, also darf der TA damit machen, was er will": Er hätte den Welpen nicht einfach annehmen dürfen, soweit ich das verstehe (nur eigenes Rechtsverständnis, verbindlich kann ich das nicht sagen). Als TIERARZT hätte er den Welpen nicht einfach annehmen dürfen, wenn er ihn doch gar nicht einschläfert, sondern den Besitzern das so sagen sollen und dann hätten die einen TA suchen müssen, der das macht. Oder aber er hätte eine Verzichtserklärung erwirkt: In dem Fall hätte er in meinen Augen korrekt gehandelt und das Tier auch als Tierarzt nehmen dürfen.
Als PRIVATperson darf er den Welpen natürlich jederzeit annehmen, das kann ihm ja keiner verbieten. Aber auch da gilt nunmal, dass er einen Vertrag hätte machen sollen, speziell wenn er den Hund nicht behalten will. Natürlich, er hätte im Voraus nicht wissen können, dass die ihren Welpen nun womöglich doch ganz dringend zurück wollen... das ist halt einfach blöd gelaufen :/ Aber in meinen Augen ist weder der TA, noch die TS hier im Recht, den Welpen einzubehalten.Ich HOFFE natürlich inständig, dass der Welpe bei der TS bleiben darf, aber ich würde nur gerne verhindern, dass hier falsche Hoffnungen gemacht werden, nur weil man auf der Seite der TS ist. Die nötige Objektivität sollte man sich halt wahren - stellt euch mal vor, der Welpe wäre euer Hund, der nun bei irgendwem wohnt. Ihr wisst nicht wo, ihr habt dem Tierarzt nie schriftlich erlaubt, den Welpen zu behalten oder gar weiterzugeben... Wie gesagt, was ich hier nun sage ist ausdrücklich mein eigenes Rechtsverständnis der Sache. Am besten ist es wirklich, einfach ein kurzes Beratungsgespräch bei einem Anwalt zu machen. Als ich neulich bei einem war hat das 20 Minuten gedauert, 25 € gekostet und wir hatten endlich eine fundierte Aussage :)
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In meinen Augen haben die Besitzer der Hündin dem Tierarzt den Welpen überlassen/geschenkt und der Welpe ist damit rechtmäßig in das Eigentum des Tierarztes übergegangen. Somit hat der Tierarzt auch das Recht nach seinen ermessen mit seinem "Eigentum" zu verfahren. Also auch die Kleine an die Themenstarterin weiter zu geben.
Letztendlich sehe ich auch durchaus Chancen das zu beweisen. Denn wenn die Eigentümer der Hündin dem Tierarzt den Welpen nur auf Zeit überlassen haben müssten sie ja irgendwelche Unterlagen zu dem haben, was mit dem Tierarzt genau vereinbart war. Und genau das haben sie eben nicht, weil ja eben nichts vereinbart wurde. Ich kann mir schon gut vorstellen das ein Gericht dem Tierarzt glaubt, daß der keinen Welpen in Pflegen nehemen würde ohne sich Vertraglich abzusichern, daß er auch seine Kosten erstattet bekommt.LG
Franziska mit TillAuch wenn sie dem TA den Welpen NICHT auf Zeit überlassen haben müsste es einen Vertrag geben, wenn das irgendwie bewiesen werden soll. Ansonsten liegt wahrscheinlich beim TA noch die Erstuntersuchung / Aufnahme des Welpen in seine Kartei vor, wo noch die jetzigen Eigentümer drinstehen --> Beweis, der gegen die TE spricht, weil ihr Name in dieser Sache offenbar nirgends auch nur genannt wird (schriftlich).
Ich gehe hier jetzt auch nur nach dem, was die TE bisher gesagt hat... wenn es keinen vertrag irgendeiner Art gab, dann sind die jetzigen Eigentümer nach wie vor im Recht, wenn sie IHREN Hund zurückwollen. Ich sehe keinen (beweisbaren!) Grund, der dagegenspräche, dass die Eigentümer die Rechnung eben zahlen und ihren Hund zurückerhalten dürfen.
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Nichts anderes habe ich gesagt
Im Übrigen war das lediglich die Reaktion auf einen Beitrag. Dass hier wohl überhaupt keine Einigung zwischen der TE und den ursprünglichen Besitzern geschlossen wurde, steht auf einem anderen Blatt.
Achso :) Es kam ein bisschen so rüber, als wolltest du der TE Hoffnung machen, daher mein Senf dazu
Aber ich hab schon gesehen, du bist doch von der Richtigstell-Fraktion, hab den Thread gerade erst gesehen, sonst hätte ich deinen Beitrag wahrscheinlich auch anders verstanden! -
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Das ist nicht richtig.
Verträge bedürfen grds. keiner Schriftform, das gilt auch für einen Kaufvertrag. Die Schriftform erleichtert in diesen Fällen lediglich die Beweisführung. Darüber hinaus wird Eigentum nicht durch den Kaufvertrag an sich übertragen, sondern durch Übereignung. Das ist schwierig zu erklären, tut hier auch nichts zur Sache.Jedenfalls braucht man für die Eigentumsübertragung einer beweglichen Sache keinen schriftlichen Vertag.
Es wird zwar allgemeinhin immer dahingeredet, dass Verträge auch mündlich abgeschlossen werden dürfen, aber nichtsdestotrotz müsste es erstmal einen Vertrag gegeben haben, damit die TS im Recht wäre. Und es gab keinen.
Und wenn nun am Ende die Eigentümer ihren Hund zurückfordern nach 4 Jahren, dann muss die TS dem Statt geben, da sie nicht beweisen kann, neuer Eigentümer zu sein.ich war erst vor kurzem beim Rechtsanwalt wegen genau der Frage "Ist eine mündliche Absprache rechtlich bindend?" und der hat uns klipp und klar gesagt, dass das in der Theorie immer so behauptet wird, aber es dann in der praxis doch darauf ankommt, das beweisen zu können. Und die Beweislast liegt in diesem Fall unmissverständlich bei der TS, da ja der Tierarzt sehr wahrscheinlich Daten zu der Geburt des Welpen (und Eigentümern zu dem zeitpunkt) haben wird.
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Ich muss Ina da Recht geben.
Es ist eine Sache, dass sie was von "Wegmachen" erzählt haben. Aber die beweisbarkeit ist eine ganz andere. Im Zweifelsfall bekommen in diesem Fall sehr wahrscheinlich die Eigentümer recht, insofern sie bereit sind die Rechnungen zu zahlen. INSOFERN die Dinge, die da abgerechnet wurden, notwendig waren um das Überleben des Tierchens zu sichern (sonst müssen sie die Rechnung womöglich nichtmal bezahlen). Letzteres ist aber nur Mutmaßung meinerseits.
Und selbst wenn sie die Rechnung NICHT begleichen würden, hätte der TA kein Recht, das Tier einem Dritten zu überlassen. Da spielt Datenschutz gar keine Rolle - er hatte nicht das Recht, das Tier weiterzugeben. Er muss die Daten dann nichtmal rausgeben, sondern sich lediglich selbst drum kümmern, dass der Welpe zurück in seine Hände kommt.
Also kurz: WENN die wirklich klagen sollten, würden sie mMn mit hoher Wahrscheinlichkeit Recht bekommen. Aber von Recht mal abgesehen bin ich mir auch recht sicher, dass der TA den Welpen nicht einfach so denen zurückgeben würde, solange da keine rechtlichen Folgen für ihn entstehen. Er scheint ja durchaus verantwortungsbewusst zu sein, und wenn er weiß, wie es dem Muttertier ging, wird er den Welpen denen sicher nicht geben.
Ich halte es für eine gute Idee, denen erstmal die Rechnung zukommen zu lassen, Adressen ausgeschwärzt oder rauskopiert. Aber wenn sie drauf bestehen und mit rechtlichen Schritten drohen stehen die Chancen für die TS leider schlecht, in meinen Augen.
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Also ein tip für die Pubertät... lass sämtliche "schönheitskommandos" wie Sitz und Platz bleiben. und lass ihn ruhig an der schleppe, bis er wieder klar im Kopf ist; der kleine wird jetzt allein schon überfordert genug sein, da muss man ihm als rudelführer nicht noch zusätzlich Stress machen. am besten benutzt du Kommandos in dieser Zeit nur, wenn sie absolut nötig sind, und auch nur, wenn du sie durchsetzen kannst
und sieh die Dinge nun nicht als Probleme, die jetzt nicht klappen. Sobald ich bei meinem ersten aussie die Pubertät bemerkt habe war Schluss mit der zuvor so ausgeprägt geübten Unterordnung, agi wurde wieder vereinfacht... und siehe da, als er damit endlich durch war konnte er Sitz und Platz auf wundersame Weise wieder, als hätte er nie was anderes gemacht
kurz, sorge du dafür, dass so wenig durch Kommandos verursachte Konflikte wie möglich entstehen (rückruf nur an der schleppe, wenn du weißt dass das funktioniert, und nicht von der schleppe machen wenn du weißt, dass das nur stunk gibt). WENN es aber zu Konflikten kommt (gerade im Alltag/Haushalt), dann trage die auch konsequent aus. klare Linien sind jetzt besonders wichtig für den kleinen Mann.
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Schonmal an Pubertät gedacht? :) verhält er sich bspw plötzlich rüden gegenüber anders als zuvor?