Zitat
Aber es kann doch nicht sein, wenn es nachweislich nicht ihre Tiere sind, dass sie nun gezwungener Maßen die Kosten dafür tragen muss. :/
Provokative Frage: kann es sein, dass der Tierschutzverein als Träger des Tierheims oder die Allgemeinheit die Kosten trägt? Hier gilt eben das Verursachungsprizip, erst der Eigentümer, dann der Besitzer/Halter, er ist sachnäher als die Allgemeinheit.
Tausende Vermieter müssen die Räumungskosten für ihre Mieter verauslagen, so auch hier beim Untervermieter. die Abgabe beim Tierheim ist Nichts anderes als Räumungs- bzw. Aufbewahrungskosten.
Ein Verkauf stellt verbotene Eigenmacht dar und ist unzulässig. Deine Freundin wäre Nichtberechtigte, die dann dem Freund schadensersatzpflichtig ist für die Tiere. Übrigends: auch wenn er noch drin wohnte und nicht zahlen würde, könnte sie ihn nicht einfach rauswerfen. Es gibt keine Selbstjustiz.