Beiträge von wildsurf

    Mir ist nach 11 Seiten ( :schockiert: ) immer noch nicht klar was Laurie eigentlich möchte.

    Willst du Hilfe weil dein Hund jagd? Dann stell konkrete Fragen!
    Willst du Anerkennung weil du einen tollen Jäger hast? Hört sich manchmal so an!
    Willst du einfach das DF mit Geschreibsel füllen?

    Zitat

    Es ist bedauerlicherweise viel häufiger, daß sich Menschen für eine Patenschaft eines Hundes im Ausland entscheiden, als einem Langzeitinsassen hier zu helfen.

    Es ist einfacher die armen Auslandhunde zu bemitleiden, als das Tierelend vor der eignen Haustüre zu realisieren.

    Es ist noch sehr viel Aufklärungsarbeit nötig! Sowohl hier als auch in den 'Herkunftsländern' der TH Hunde.

    Ich frage mich manchmal, wieso all die Hunde aus dem Ausland hergekarrt werden? Habe die es hier wirklich besser? Wird das Problem nicht einfach verschoben?
    Manchmal denke ich ein Importverbot würde evt. was nützen, aber das ist dann wohl wieder eine zu einfache Sichtweise. Vor allem wenn man so wenig Hintergrundwissen hat.

    Ist das bei euch in Deutschland auch gerade 'in', dass man in den schlimmsten Tönen über die Hundeschulen abmotzt?

    Ich verstehe das Getue nicht, wirklich nicht! Seit Jahrzehnten gehen viele Leute mit ihren Hunden immer wieder in die HuSchu, auch mit dem x-ten Hund. Nicht nur 'hardcore-Hündeler' sondern auch ganz normale Familienmenschen.

    Seit neustem sind aber alle HuSchu's böse, weil sie ja nur abzocken, weil man das ja alles auch alleine kann, weil die ja sooo doofe Zeiten anbieten.

    Manchmal tut es gut, über den eigenen Tellerrand zu blicken und Neues an sich heranzulassen! Und manchmal sollte man nicht zu laut über andere urteilen, auch wenn man evt. recht hat, man kann niemandem zu seinem Glück zwingen!

    hy Marion
    Ich kann halt nur empfehlen, wenn man einen Hund hat der evtl. irgendwo in einem Kanton auf einer Liste ist - kantonales vetamt anrufen. Die können ganz genau Auskunft geben! Dann steht den Ferien nichts im Wege.

    Und schliesslich leben hier ja trotzdem noch ein paar Rottis, Staffis ( ;) ) und andere liebe Kreaturen - halt mit Ausweis etc.
    Glaub mir, das ist hier ein seeehr kontroverses Thema!

    das ist DIE Frage Marion, damit beschäftigen sich ganz viele Leute. Auch wenn man einen Rotti aus dem einen Kanton in den anderen per Auto verfrachtet, darf er dann aussteigen etc.?

    Aktuelle Situation im Kanton Thurgau:

    Einige Hunderassen werden als potenziell gefährlich bezeichnet (Rasseliste siehe Rückseite). Wer einen Hund einer solchen Rasse oder einer Kreuzung daraus im Kantonsgebiet halten oder ausführen will, benötigt im Voraus eine kantonale Bewilligung.
    Diese Bestimmung gilt auch für Personen, die nicht im Kanton Thurgau wohnhaft sind, wenn sie sich mit ihrem Hund in der Öffentlichkeit im Thurgau aufhalten wollen. Für bisherige Hundehalterinnen und Hundehalter gilt eine einjährige Übergangsfrist, d.h. die Bewilligung muss bis spätestens 31. Dezember 2008 eingeholt sein. Gesu-che für eine Bewilligung müssen dem kantonalen Veterinäramt rechtzeitig eingereicht werden (einzureichende Unterlagen siehe Rückseite). Eine Bewilligung ist weder auf eine andere Person noch auf einen anderen Hund übertragbar.

    Quelle: http://www.veterinaeramt.tg.ch

    Kurzfristige Einzelfälle, Tourismus, Besuche
    Wir erlauben den Aufenthalt unter Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum
    für 30 Tage.
    Leinenpflicht bedeutet, dass die Leine stabil sein muss und nicht länger als 2,5 Meter
    lang ist.
    gültig für den Kanton Thurgau!!