Ich hoffe wir wuseln hier nicht zu weit von der Thematik ab.
Einerseits hast du schon recht, auf verlangen kann man die sofortige Löschung verlangen. Ist sogar im Gesetz verankert. KUG Kunsturhebergesetz.
Und unsere Gesetze sind ja bekanntlich immer so formuliert, dass sie ein normal Sterblicher nicht versteht.
Hab mich in Rechtslehre schon immer drüber aufgeregt.
Aber ... Es gibt ja noch die Richtersprüche, die zu Gesetzen rangezogen werden, um mehr "Klarheit" in die Rechtsverdrehergeschichten reinzubringen.
Zitat:
Unbefugte Bildaufnahme
Eine unbefugte Bildaufnahme liegt vor, wenn sie ohne Einverständnis des Abgebildeten er-folgt. Ein "Presseprivileg", wie in anderen strafrechtlichen Vorschriften, ist in § 201a StGB nicht vorgesehen, das heißt heimliche Bildaufnahmen sind grundsätzlich selbst dann nicht gestattet, wenn sie der Aufdeckung erheblicher Missstände dienen (Journalismus-Fall). Ob die zukünftige Rechtsprechung der Pressefreiheit gleichwohl in bestimmten Fällen den Vor-rang gewähren wird, bleibt abzuwarten.
Dann gibts auch noch das Recht am eigenen Bild und hier greift wie du sagtest der Fall, wenn es veröffentlicht wird. (Oder auch schon die Befürchtung dass es verwendet wird reicht aus) Und da der "rechtschaffende" Herr es ja angedroht hat, bleib ich dabei ... AB zum RA und Unterlassungsverfügung aufsetzen lassen ... Glaub mir, das wird ihm richtig böse Ärger einbrocken ... ist das Ding einmal unterwegs zu ihm, kostet ihn das schon den Anwalt und die ganzen Gebühren ... ihm wird eine Frist gesetzt, wann er das Schuldanerkenntnis zurückzusenden hat inkl. wann er die Rechnung des Anwalts zahlen muss.
Unterschreibt er das nicht und ignoriert es sogar, gehts weiter zum Gericht und die prüfen auch nicht lang ob der Anspruch tatsächlich besteht oder nicht ... die Unterlassungverfügung des Gerichts kann unter bösen Umständen (für den Hobbyknipser) gleich eine Stunde nach Ablauf der Frist festgestellt und schriftlich an ihn rausgehen.
Das geht sogar soweit, dass Tamee sogar Schadenersatzansprüche geltend machen kann, wenn er das Foto dennoch verwendet. Denunziert er sie damit, kann sie sogar Schmerzensgeld geltend machen ...
Gerade was die Verfassungsrechte betrifft wird oft sehr scharf geschossen und das kann riesen Ärger einbrocken. Da wird auch nicht lang gefackelt.
Liebe Grüsse
Pandora