hm...
ZitatDas Tierschutzgesetz verbietet den Eingriff nämlich ganz klar, wenn das Problem durch Erziehung gelöst werden kann! Ich finde es schon seltsam, daß hier einige meinen, daß das Tierschutzgesetz für sie nicht gelten würde.
nun, ganz klar verboten würde ich jetzt nicht so sagen.... ( s. § 6 Abs. 5 Tierschutzgesetz in der Fassung vom 18. Mai 2006, BGBl. I S. 1207)....ausdrücklich sind bestimmte voraussetzungen für die "erlaubte" kastration beschrieben, und hier wird wortwörtlich auch:
"Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder – soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen – zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird."
genannt. hier könnte man nun trefflich streiten, ob eine kastration weil ein abgedrehter rüde für den halter nicht händelbar ist, genau damit erlaubt ist. aber das kann man den juristen überlassen.
ich bin kein freund der kastration, wenn damit lediglich der bequemlichkeit des halters gedient ist.
aber ich gehe mit tagakm völlig konform, sobald für einen hundehalter das zusammenleben mit seinem hund nicht mehr zu managen ist, ist für mich die kastration immer noch besser, als eine abgabe des hundes in den tierschutz oder ähnliches.
im übrigen habe ich hier neben mir einen unkastrierten rüden sitzen, der mit sicherheit nicht kastriert wird.
seine vorgängerin hingegen war kastriert.
ich könnte beim besten willen nicht sagen, ob meine maja oder mein sam leichter händelbar war/ist. beides tolle hunde.
sylvia, ich habs dir schonmal irgendwo geschrieben: in deiner situation hätte ich ganz genauso gehandelt. das war schon richtig bei chandro!
lg
stella[/list]