Zu deinem Leidwesen muss ich gestehen, dass ich das Qualzuchtgutachten gelesen habe ... Und zwar nicht nur willkürlich Auszüge daraus, die mir gerade passend erscheinen.
Inzestzucht ist bereits ein Verstoß gegen § 11b, wenn sie zur „genetischen Reinigung“, wie es in der populären Zuchtliteratur heißt, empfohlen wird, es sei denn, dies würde im Rahmen eines genehmigten Tierversuchs durchgeführt.
Das ist der einzige Punkt, in dem explizit von gesicherter Qualzucht gesprochen wird.
Ein Beispiel hierzu sind Zuchtversuche in den 70ern bei Grosspudeln, bei denen gezielt an Sebadenitis erkrankte GP verpaart wurden, um über die F1 und F2 Generationen mögliche Aussagen zur Vererbung zu treffen. Im pbrigen ein offiziell begleiteter Zuchtversuch. Damals waren derartige Tierversuche noch relativ einfach durchzubekommen. Heute sieht das etwas anders aus.
Ansonsten wird empfohlen, von fortwährender enger Linienzucht zur Festigung einzelner Merkmale abzusehen und lieber Merkmale über mehr Generationen zu festigen. Es wird zwar davon geschrieben, dass es ethisch fragwürdig ist, aus derartigen Gründen enge Linienzucht oder gar Inzestzucht zu betreiben, aber explizit als Qualzucht wird Linienzucht/Inzucht nicht bezeichnet.
Also bitte keine Behauptungen aufstellen, die so nicht getätigt wurden.
Den Erstellern des Qualzuchtgutachtens ist nämlich durchaus klar, dass Linienzucht, selbst Zucht auf ein bestimmtes Merkmal nicjt per se Qualzucht ist. Auch wenn die Stammtisch-Kompetenzen das anders sehen.
BTW im VDH ist Inzest-Zucht seit Jahren verboten. Wenn überhaupt, dann ist Inzest-Zucht inzwischen nur noch mit offiziell gesteuertem Zuchtprogramm unter Einbeziehung der Zucht-Experten des VDH möglich.