Deswegen habe ich ja auf die Rechtslage bezüglich Hundegebells hingewiesen. Damit die TS weiß in welchem Rahmen sich ihr Hund äußern darf, in dem Zeitraum in dem die TS am Problem arbeitet und zusätzlich zum Training sich nicht auch noch Gedanken machen muss, wegen der Nachbarn.
Der TS geht es hier nicht um die maximale Ausnutzung des rechtlich möglichen sondern um die Lösung einer für sie unangenehmen Situation.
Naja sie hat Angst geäußert, dass der Hund mehr Bellen könnte nach dem Umzug. Da kann man schon hinweise zu geben, welches Maß (zmd gesetzlich) in Ordnung ist. Gibt mehr als genug Menschen die der Meinung sind, ein Hund dürfte man in Mietwohnung niemals hören.
Deswegen habe ich ja auf die Rechtslage bezüglich Hundegebells hingewiesen. Damit die TS weiß in welchem Rahmen sich ihr Hund äußern darf, in dem Zeitraum in dem die TS am Problem arbeitet und zusätzlich zum Training sich nicht auch noch Gedanken machen muss, wegen der Nachbarn.
Einfach, damit sie ihre Rechte (bzw. die Rechte ihres Hundes kennt) und für sich einstehen kann, sollte es in diesem Thema trotz Training mal zu Konflikten mit den Nachbarn kommen.
Das die TS am Problem arbeitet und den rechtlichen Rahmen nicht als "Freibrief" für ihren Hund in Punkto Bellen ansieht, habe ich bei meinen Ausführungen vorausgesetzt.