Interessanterweise ist das bei Pferden ja auch so: Vibrissen dürfen nicht gekürzt werden (beim Pferd auch definitiv zu Recht), aber das bearbeiten der Hufe darf in D (wenn sich da die letzten Jahre nichts geändert hat) jeder…
wer das darf, ist gesetzlich geregelt:
https://www.gesetze-im-internet.de/hufbeschlg_2006/HufBeschlG.pdf
Zitit Wiki: ... wird mit dem Gesetz keinesfalls verboten, dass Pferdehalter am eigenen Pferd Hufpflege und Hufbeschlag vornehmen dürfen. Die Grenze hierfür ergibt sich allein aus dem Tierschutzgesetz: Dem Pferd dürfen anlässlich der Hufpflege bzw. des Hufbeschlags keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden (§ 1 TierSchG) und der Halter muss über die, für eine angemessene Pflege erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, verfügen (§ 2 Nr. 3 TierSchG).
Das war damals eine Riesenwelle bis zum Bundeverfassungsgericht...