Beiträge von Serkö

    Wofür genau möchte der Verein jetzt nochmals Geld? Die Erstadoptantin wartet seit 2024 auf eine Weitervermittlung des Hundes, trägt aber weiterhin alle Kosten. Jetzt ergibt sich (endlich) ein neues Zuhause für den Hund, altes und neues Frauchen hängen sich richtig rein und alles was vom Verein kommt ist: GEEEELD!!! Wir wollen Geeeeld!!
    Manchmal, ey, echt…

    Ich würde ja sagen, macht den Deal unter Euch beiden aus und der Verein soll sich gehackt legen. Zur Sicherheit die rechtliche Situation prüfen lassen und dann Freude am Hund haben. Fertig.

    Meine Bemerkung bezüglich Kontrolle bezog sich eher auf die Anmeldepflicht der Anwesenheit.

    Von mir aus kann bei ortsansässigen Hunden gerne auch eine Kontrolle erfolgen, ob eine entsprechende Versicherung vorliegt. (Ich interpretiere jetzt einfach mal, dass dies bis anhin nicht der Fall war.) Dies zu managen, dürfte (theoretisch) nicht so eine anspruchsvolle Geschichte sein. Vorausgesetzt, die Registrierung des Hundes ist als einigermassen sinvoller Prozess auf der zuständigen Behörde definiert und angelegt. Die Hundesteuer muss ja auch jährlich entrichtet werden, dies mit dem Nachweis einer gültigen Versicherung zu kombinieren, dürfte kein Hexenwerk sein. Aber ja, Deutschland, Behörden und Digitalisierung sind halt so eine Sache. Vielleicht führt da auch noch jemand Strichlisten auf einem karierten Papierblock, Format A4, chlorfrei gebleicht.

    Wenn der Halter keine Versicherung hat und sein Hund verursacht einen Schaden (muss ja nicht einmal eine Verletzung einer Drittperson sein, es könnte auch sein, dass der Hund ausbüxt, über die Strasse rennt und so einen Auffahrunfall verursacht), muss der Hundehalter für den Schaden aufkommen. Hat er eine Versicherung und es wird festgestellt, dass er (grob) fahrlässig gehandelt hat, wird diese wahrscheinlich Regress auf ihn nehmen. Aber das sind versicherungstechnische Details. Um was es sich für eine Rasse handelt, darf dabei keine Rolle spielen, solange es sich um einen erlaubten Hund handelt. Hältst Du Dir trotz Verbot einen Hund der gelisteten Rassen, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass Dir auch eine Versicherungspflicht am Allerwertesten vorbei geht. Daran ändert auch ein 100seitiges Regelwerk nichts, es macht aber den normalen Hundehaltern das Leben unnötig schwer.

    Na eben nicht beantragen, sondern nur ein 'Achtung wir kommen'-Bescheid sagen, aber ist ja trotzdem ein Aufwand, der dahinter steckt. Besuch ist ja mit Aussteigen verbunden, Durchreise ohne Pipipause ist also legitim.

    Ach so, habe das inzwischen übrigens nachgelesen. Laut neuem Hundegesetz musst du sogar die Durchreise anmelden (vorübergehender Aufenthalt = Durchreise muss angemeldet werden):

    Zitat

    §8 (4) Absatz 3 gilt nicht, soweit es sich um Hunde handelt, die nach den Vorschriften eines anderen Landes gehalten werden dürfen, wenn die Halterin oder der Halter sich nur vorübergehend in der Freien Hansestadt Bremen aufhält. Ein vorübergehender Aufenthalt liegt insbesondere vor, wenn die Halterin oder der Halter sich auf der Durchreise befindet oder sich nicht länger als einen Tag in Bremen aufhält. Der vorübergehende Aufenthalt ist der zuständigen Ortspolizeibehörde vor Aufenthaltsbeginn anzuzeigen. Dabei sind die voraussichtliche Dauer des Aufenthalts, der Aufenthaltsort sowie Name und Kontaktdaten der Halterin oder des Halters anzugeben.

    Außerdem ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben (was durchaus sinnvoll ist und in vielen anderen Bundesländern ja auch so geregelt wird) … auch für Touristen:

    Zitat

    §6 (2) Hunde, die außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes gehalten werden, dürfen in der Freien Hansestadt Bremen nur geführt werden, wenn für sie eine Haftpflichtversicherung nach Absatz 1 Satz 1 besteht.

    Wahrscheinlich muss das dann per Fax angemeldet werden...


    Die Haftpflichtversicherung ist ok, wobei ich diese als Selbstverständlichkeit bei Hundehaltung erachte.

    Aber echt, wer bitteschön soll so etwas kontrollieren? Und was ist der Sinn dahinter? Wird dann als nächstes eine Obergrenze an Hunden definiert, die sich pro Tag im Stadtgebiet aufhalten dürfen? Und dann? Das ist doch ein totaler Schildbürgerstreich.

    Wenn man schaut, dass 2025 ~17000 Hunde in Bremen gemeldet waren, dann waeren 50 Vorfaelle grad mal 0,29%

    150 Vorfälle, nicht 50.

    Ich hab jetzt nicht nachgerechnet, ob deine Prozentzahl stimmt.

    Ich finde, da nur ein Bruchteil von Bissverletzungen jemals gemeldet wird, das ist viel.

    Die 150 gelten für die Dauer von den 3 genannten Jahren. Macht also 50 pro Jahr, sprich nicht ganz einer pro Woche.