Wahrscheinlich muss das dann per Fax angemeldet werden...
Die Haftpflichtversicherung ist ok, wobei ich diese als Selbstverständlichkeit bei Hundehaltung erachte.
Aber echt, wer bitteschön soll so etwas kontrollieren? Und was ist der Sinn dahinter? Wird dann als nächstes eine Obergrenze an Hunden definiert, die sich pro Tag im Stadtgebiet aufhalten dürfen? Und dann? Das ist doch ein totaler Schildbürgerstreich.
Warum soll es kontrolliert werden?
Kommt es zu einem Unfall, Vorfall,was auch immer und es kommt raus das keine Versicherung vorliegt, kann man je nach Unfall/vorfall/was auch immer weitere Wege gehen, zb wenn es so schlimm war das es zur Begutachtung von einem Hund kommt dies dem Halter negativ angelastet wird da dieser nicht die vorgeschrieben Unterlagen hatte und dieser somit nicht die Verantwortung der Hundehalter tragen kann öä
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Meine Bemerkung bezüglich Kontrolle bezog sich eher auf die Anmeldepflicht der Anwesenheit.
Von mir aus kann bei ortsansässigen Hunden gerne auch eine Kontrolle erfolgen, ob eine entsprechende Versicherung vorliegt. (Ich interpretiere jetzt einfach mal, dass dies bis anhin nicht der Fall war.) Dies zu managen, dürfte (theoretisch) nicht so eine anspruchsvolle Geschichte sein. Vorausgesetzt, die Registrierung des Hundes ist als einigermassen sinvoller Prozess auf der zuständigen Behörde definiert und angelegt. Die Hundesteuer muss ja auch jährlich entrichtet werden, dies mit dem Nachweis einer gültigen Versicherung zu kombinieren, dürfte kein Hexenwerk sein. Aber ja, Deutschland, Behörden und Digitalisierung sind halt so eine Sache. Vielleicht führt da auch noch jemand Strichlisten auf einem karierten Papierblock, Format A4, chlorfrei gebleicht.
Wenn der Halter keine Versicherung hat und sein Hund verursacht einen Schaden (muss ja nicht einmal eine Verletzung einer Drittperson sein, es könnte auch sein, dass der Hund ausbüxt, über die Strasse rennt und so einen Auffahrunfall verursacht), muss der Hundehalter für den Schaden aufkommen. Hat er eine Versicherung und es wird festgestellt, dass er (grob) fahrlässig gehandelt hat, wird diese wahrscheinlich Regress auf ihn nehmen. Aber das sind versicherungstechnische Details. Um was es sich für eine Rasse handelt, darf dabei keine Rolle spielen, solange es sich um einen erlaubten Hund handelt. Hältst Du Dir trotz Verbot einen Hund der gelisteten Rassen, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass Dir auch eine Versicherungspflicht am Allerwertesten vorbei geht. Daran ändert auch ein 100seitiges Regelwerk nichts, es macht aber den normalen Hundehaltern das Leben unnötig schwer.