Ist bei uns idR vom Veranstalter bzw VetAmt vorgegeben.
Auf kleineren Veranstaltungen ist für mich die zeitliche Grenze abhängig von Wetter und vorheriger Bewegung. Meine Hunde liegen gerne im Hänger und ruhen dort (oder natürlich auch im Auto). Allerdings habe ich sie auf Veranstaltungen ohnehin gerne bei mir, d.h. die meiste Zeit sind sie ohnehin nicht im Auto sondern "am Mann/an der Frau"
Auszug aus der VetOrdnung Bundessiegerzuchtschau SV:
..und das wird auch wirklich kontrolliert und ggf geahndet
Tierschutzrechtliche Auflagen:
1. Die Unterbringung in Transportboxen (im Hänger oder im Auto) ist nicht von der Tierschutz-Hundever-
ordnung gedeckt. Eine Unterbringung im Auto oder Hänger ist ausschließlich nur auf den Parkplätzen
auf dem Veranstaltungsgelände und nur unter folgenden Auflagen a bis f möglich. Eine Unterbringung
von Hunden im Hänger oder im Auto außerhalb des Veranstaltungsgeländes ist verboten und ein Ver-
stoß gegen die Tierschutz-Hundeverordnung. Für Hunde, die außerhalb des Geländes ordnungsge-
mäß untergebracht werden können (z. B. am Wohnort oder Unterkunft im Hotel) muss der Nachweis
der Unterbringung vor der Veranstaltung erbracht werden.
a. Die Boxen entsprechen in ihrer Größe zumindest den Vorgaben für die Abmessungen der Tier-
schutztransportverordnung TierSchTrV - Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur
Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates 1) 2) (gesetze-im-internet.de)
Für die Veranstaltung werden für die Bemessung der Boxen folgende Werte herangezogen:
(Tabelle der Boxengröße)
b. Wenn Tiere im Hänger/Auto sind, so hat der/die Hundehalter*in seine/ihre Handynummer incl. Län-
dervorwahl gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren.
c. Die Tiere sind abhängig von der Witterung und Standort maximal zwei Stunden am Stück in den Bo-
xen, Hänger oder Auto, danach ist der Hund mindestens 30 Minuten außerhalb der Box, Hänger oder
Auto zu belassen (bspw. Spaziergang, etc.). Um diese Angaben kontrollieren zu können, ist hierüber
ein stets aktuell zu haltendes Protokoll gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren. Dies
gilt nicht für die Zeit von 0:00 Uhr bis 6:00 Uhr. Während dieser Zeit kann ein daran gewöhnter Hund
in der Box/im Hänger bleiben. Werden mehrere Hunde im Auto gehalten, so sind die Hundeboxen zu
kennzeichnen. Ausnahmen gelten nur für die Zeiträume unmittelbar nach einer Prüfung/Vorführung.
Hier können die Hunde ggf. auch erst nach 3 Stunden Ruhepause aus der Box gelassen werden.
Dies ist nachvollziehbar im Protokoll zu dokumentieren.
d. Die Hundehalter*innen haben durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass im Aufenthaltsbe-
reich der Hunde im Auto bzw. im Hänger Temperaturen von 30 °C nicht überschritten werden. Um
dies überprüfbar zu machen, ist ein Thermometer so im Aufenthaltsbereich des Hundes anzubringen,dass es von außen abgelesen werden kann.
e. Die Hundehalter*innen haben dafür zu sorgen, dass die Tiere ständig Zugang zu Wasser in ausrei-
chender Menge und Qualität haben.
f. Die Hängertüren sind stets so weit zu öffnen, dass zum einen das Vorhandensein von Wasser
kontrolliert sowie die Temperatur abgelesen werden kann und zum anderen die Tiere nach au-
ßen blicken können.
g. Die Boxen sind augenscheinlich waagrecht zu platzieren
h. Der Boden der Liegefläche ist weich und elastisch verformbar zu gestalten. Ausnahmen gelten nur
für Boxen, die unter der aus Holzlatten bestehenden Liegefläche belüftet werden.
i. Für die auszustellenden Hunde müssen die Aussteller ausreichend Betreuungspersonal vorweisen
können. Als Richtwert gilt 1 Person je 4 Hunde.
Die Parkplätze auf dem Veranstaltungsgelände werden vom Veranstalter regelmäßig auf die
ordnungsgemäße Unterbringung der Hunde kontrolliert.
(Quelle: http://www.schaeferhunde.de)