Für die Sicherheit der Behördenmitarbeiter ist ein so eindeutig formuliertes Gesetz ein Segen. So muss sich niemand hinstellen und sagen, dass er/sie die Entscheidung zur Tötung des Hundes getroffen hat. Denn selbst bei Hunden, die Menschen getötet haben, führt das uU ja zu massivem Protest. Man denke zurück an Chico.
Dort heißt es "Wird ein Mensch durch den Biss eines Hundes getötet, ist die besondere Gefährlichkeit des Hundes, der gebissen hat, als gegeben anzunehmen."
Und für so Fälle wie "war eigentlich nur eine winzige Wunde, die sich entzündet hat", gibt das Gesetz trotzdem noch Möglichkeiten. Denn dann wäre der Mensch nicht durch den Biss, sondern die Entzündung gestorben. Aber ich stimme meinen Vorrednern hier zu: Zum einen passieren solche Fälle doch extrem selten, zum anderen ging es hier um einen Fall, der eindeutig war.