Alles anzeigenNein, richtig formuliert sind solche klauseln auch in Deutschland rechtlich haltbar.
Sacco ich hab mich das auch schon gefragt.
Die Vertragsstrafe darf ja nicht exorbitant hoch sein. Ggf ist das finanziell dennoch attraktiv. Das finde ich irgendwie, ironisch. Ich weiß nicht. Zumal man die Vertragsstrafe, mwn, ja auch nur 1x bezahlen muss und nicht bei jedem Wurf erneut
Gibt es da einschlägige Urteile zu? Hätte ich nämlich auch nicht gedacht, dass das legal sein soll (genau wie im Tierschutz beliebte Klauseln, die dich zwingen sollen, den Hund kastrieren zu lassen).
Abgesehen davon wie soll der Züchter das mitbekommen (wenn du nicht im selben Verein züchtest wie er) oder was passiert bei Ups-Würfen?
Urteile kenne ich nicht bzw habe ich auch nicht gesucht.
Ich bin aber bei Facebook in einer Tierrechts-Gruppe, in der verschiedene rechtliche Fragen beantwortet werden. Die Admins sind dort zum größten Teil Anwälte. Und dort gab es schon einige Male ähnliche Fragestellungen. Wie ich es erinnere, hieß es dort, sowas könne wohl haltbar sein, wenn es individuell vereinbart wurde, pauschal nicht. Wichtig wäre wohl auch, dass die reinen Liebhabertiere günstiger abgegeben wurden als die Zuchttiere. Der Käufer also einen Vorteil von der ursprünglichen Vereinbarung gehabt hätte (quasi Rabatt für die Zusage, nicht zu züchten).
Bearbeitet, Ergänzung: Ein ZuchtVERBOT wäre also wohl nicht haltbar, aber es könnte durch den Züchter dann ggf. der Aufpreis gefordert werden, den er sonst für einen Zuchthund genommen hätte.