„Tiermord aus dem Hinterhalt“,
Das ist sowieso aus diversen Gründen eine interessante Formulierung, über die ich mich immer wundere. Wenn Jagd passieren muss/soll, dann doch bitte mit möglichst wenig Leid, also idealerweise, ohne dass das Tier davon vorher etwas mitbekommt und in Todesangst gerät.
Die Vorstellung, dass es irgendwie fairer oder würdevoller wäre, wenn man nochmal kurz um sein Leben kämpfen oder dem Tod ins Auge sehen "darf", finde ich komplett absurd. Übrigens auch in der deutschen Rechtsprechung, aber das ist ein anderes Thema.