Es ist an sich erstmal wurscht. Wenn die Orga - oder Nichtorga (und dann verstehe ich aber auch wirklich nicht, dass man einen Hund bezieht) keinen Platz hat, dann gibts ja keine andere Möglichkeit, als in ein örtliches Tierheim. Oder eben die 20 Euro zahlen und erstmal abwarten. Und da ist tatsächlich meine ganz persönliche Meinung: Wenn es dabei als Lehrgeld bleibt, dann ist das wirklich nicht viel. Die würde ich persönlich auch nicht der Orga in Rechnung stellen, sondern als Teil der Verantwortung betrachten, die ich damit übernommen habe, den Hund hierher verbringen zu lassen. Ginge anwaltlicher Rat über eine Erstberatung hinaus, dann wäre das teurer.
Privat vermitteln würde ich bei der unklaren vertraglichen Lage nun tatsächlich nicht. Damit hängt dann im Zweifelsfall noch ein Dritter drinnen, der nun wirklich gar nichts für die ganze Sache kann, aber dann möglicherweise unrechtmäßig einen Hund übernommen hätte.