Beiträge von Phonhaus

    Einzelbegegnungen haben wir hier öfter, es gibt massig Wildschweine hier. Auch mal welche, die bis an die Gärten kommen. Ich bin auf sehr abgelegenen Wegen auch schon Rotten begegnet, aber das ist selten und die waren bisher immer ruhig. Da entfernen wir uns zügig aber ruhig wieder, das hat die bisher noch nie aus der Ruhe gebracht.


    Aber die heute waren mit ihren Frischlingen auf der Flucht. Das will ich auch nicht nochmal haben, ehrlich gesagt. Ich hab an sich keine Angst, aber da war mir doch mulmig zumute.

    Wir waren heute auf unserer ganz normalen „Hausrunde“, da ist keine 20 Meter vor uns eine Rotte Wildschweine mit Frischlingen aus dem Unterholz gestürmt und über den Weg gerannt. 8 Frischlinge und 3 Alttiere habe ich gezählt. Beide Hunde sind trotz leinenlos brav bei uns geblieben, wobei Momo schon einen seeehr langen Hals gemacht hat. Keine Ahnung, was die Schweine aufgeschreckt hat, aber es hätte unschön werden können.

    Herzlichen Glückwunsch, SineundAmy :smile:


    Hier gab es heute Abend Schaltibarschtschiai für den Mann, mittags hatte er Brot mit Leberwurst.


    Da ich nach großer Gassirunde, Einkauf und Pudelschur erst um halb 4 Frühstück, Mittagessen und Teetrinken hatte, konnte ich mich nicht zum Abendessen aufraffen. Wir waren heute im Paradieschen einkaufen und ich kam am Biokäse leider nicht vorbei, daher gabs einen Käseteller, vegane Snackwürstchen, Obst und Gemüse zu Kamutgebäck. Das Brioche war für die Hunde :smile: Ab Sonntag ist der Köse alle und der Urlaub vorbei, dann heißt es wieder vegan essen für mich.


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    Hmh, war wohl missverständlich von mir ausgeführt, sorry. Ich erwarte mir da keine Antwort von Dir, sondern habe gedanklich auf dem Problem herumgekaut bzw. der impliziten Frage, ob der Verbot des ERG in Hinblick auf TSchG und TSchHVO in Deutschland verhältnismäßig ist, wenn man ggf. mögliche legitime Interessen für den Einsatz dagegenstellt. Die Überlegung „wie viele …“ ist so meine Art zu versuchen, da gedanklich eine Relation herzustellen.


    *Sascha*


    Ich verstehe Deine Frage. Gegenfrage: Hattest Du den Eindruck, dass das Gerät in überwiegender Mehrheit sachkundig und nicht Schmerz verursachend eingesetzt wurde, als es noch nicht verboten war?


    Ich hab mich auf die Waffengesetze bezogen wegen des Zitats darüber, dass die Grausamkeit beim Menschen liegt und nicht beim Tool :smile:

    *Sascha* , Wonder2009


    Danke für die Erklärung.


    *Sascha*


    Bei Deinem Beispiel müsste man sich also Folgendes fragen: 1. „Wie viele Hunde gibt es, bei denen diese Art von neu aufgebautem Rückruf nur über das ERG erreicht werden kann und bei wie vielen dieser Hunden wird es dann auch erfolgreich erreicht - und wie steht es in Relation zu dem Schaden, der durch freie Einsetzbarkeit des Geräts angewandt werden kann.


    Wonder2009


    Im Endeffekt die gleiche Frage. Ich hab noch kein genaues Bild, was Du meinst mit „absichern“, vermute aber, das Konzept wäre ähnlich wie von *Sascha* geschildert. Auch da wäre für mich halt die Frage, für wie viele Hunde dieser Übungsaufbau die einzig realistische Aussicht auf Erfolg wäre (also „Erfolg“ gedacht als klare und dauerhafte Verbesserung der Lebensqualität des Hunds) und wie das in Relation steht zum potenziellen Schaden bei freier Einsetzbarkeit.


    Nein, es macht keinen Sinn, ein Tool nur einmal für den Ernstfall anwenden zu wollen. Nach meiner ganz persönlichen subjektiven Wahrnehmung ist es aber doch sehr oft so, dass Hundehalter eben wegen des eingetretenen Ernstfalls zu einem Tool greifen und es genau dann auch einsetzen. Und dann hat man genau das, was (vermute ich) hier mit „den Hund sinnlos brutzeln“ gemeint ist. Und das muss bei entsprechenden Verordnungen halt mitbedacht werden.

    Ich bin gerade nicht sicher, ob wir hier ans Gleiche denken. Bist Du bei der Ausbildung, oder im „Ernstfall“ (also „Hund startet gerade durch“)? Bzw. bei einem Training, das den „Ernstfall“ provoziert?

    Oder gibt es - ich meine die Frage jetzt ernst, nicht schnippisch - tatsächlich wichtige Einsatzgebiete, in denen der Einsatz ERG nicht ersetzt werden kann?

    Wenn du mit einem Ferntrainer sauber aufbaust, dann gibt es eine sehr realistische Chance, Hunde in den Freilauf zu bekommen, die du ansonsten wahrscheinlich nie von der Leine lassen könntest, weil sie niemals ausreichend sicher abrufbar werden.

    Ich vermute, wir sprechen hier über Hunde, die jagen bzw. aggressiv auf Artgenossen, Menschen oder andere Tiere gehen?


    Wenn ja: Was ist die Logik? Über das ERG eine Schreckreiz zu setzen, der den Hund das Verhalten abbrechen und sich umorientieren lässt, oder über das ERG das Nichtbefolgen des Abbruchs so drastisch zu bestrafen, dass der Hund das unerwünschte Verhalten unterlässt, dass er trotz ansonsten sicherer Führung und guter Ausbildung durch seinen Halter ausübt?