Alles anzeigenAlles anzeigenÄhm, ich hab mal 'ne rechtliche Frage? Geht um den Transport von Hunden bzw. Haustieren:
Wenn man das googlet, steht ja überall, dass Hunde rechtlich als Ladung betrachtet werden, aber wo ist das rechtlich festgehalten?
Die Paragrafen, die dabei genannt werden, sagen aus:
StVO §22: Ladung ist zu sichern
StVO §23: Der Fahrzeugführer hat sicher zustellen, dass er nicht durch Tiere oder Ladung (oä) visuell oder akustisch eingeschränkt wird
In keinem steht Tiere = Ladung
(Ist für eine Uni-Abgabe, sollte also nachweisbar sein)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__90a.html…0bestimmt%20ist.
90a BGB "Solange nichts anderes geregelt ist, sind Regelungen für Sachen heranzuziehen."
Solange das StVO keine Sonderregelung trifft, gelten Tiere dort ebenfalls wie Sachen, also eben als Ladung.
DANKE! Wir haben hier gesucht ohne Ende, aber halt immer mit dem Begriff Ladung und dann kriegt man immer nur die StVO. Wirklich dutzende Artikel und haste nicht gesehen und immer als Fakt hingeschrieben ohne Quelle