Produkthaftung

  • Anfang Dezember habe ich bei Zooplus 2 Snuggle Safe für meine Hunde gekauft. Mitte Dezember ist dann einer davon in der Mikrowelle ausgelaufen. Im Ergebnis war auch die Mikrowelle hinüber, da sich die eingebrannten Reste nicht vom Boden kratzen ließen.
    Ich also ganz freundlich telefonisch bei Zooplus reklamiert und gebeten, dazu doch den Hersteller ins Boot zu holen wegen Produkthaftung (Mikrowelle). Ich merkte noch an, dass ich die Rechnung natürlich derweil nicht bezahlen würde - klar.
    Man wollte sich dann umgehend darum kümmern und sich wieder bei mir melden.


    Ende Dezember kam die Mahnung zur Rechnung. Sonst bis dahin nix.


    Und heute kommt ein e-Mail von Zooplus mit Stellungnahme des Herstellers. Ewig langer Text, kurzer Inhalt: "selber schuld!". Man unterstellt mir, das Kissen mehr als die 3fache Zeit erhitzt zu haben, weil es sonst nämlich gar nicht auslaufen könne. Die Wahrheit ist allerdings, dass das Teil nur ganze 5 von 8 Minuten drin war, bevor die Mikrowelle abschaltete. Und außerdem könne man selbst bei ausgelaufenem Inhalt diesen ganz einfach vom Boden der Mikrowelle kratzen. Diese Geräte seien ja schließlich auch dafür ausgelegt, dass Lebensmittel in ihnen platzen. Geht aber eben nicht, kruzifix! Das Zeug ist dermaßen eingebrannt, da geht nicht alles weg. Und wenn ich den Rest jetzt drin lasse, können sich ja Gase entwickeln bei Benutzung der Mikrowelle. Und ob die so gesund sind?


    Ich könnte platzen vor Wut! Was mach ich jetzt?

    • Neu

    Hi


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    • Hartnäckig sein. Ich würd nochmal anrufen (beim Hersteller), oft wird bei persönlichem Kontakt etwas entgegenkommender reagiert und die Kundenberater haben in manchen Unternehmen auch mehr Entscheidungsmöglichkeiten als man denkt, d.h. vielleicht kommt der eine mit einem Austausch entgegen, während ein anderer sich quer stellt.


      Außerdem würd ich beim Gespräch betonen, dass du das Teil lt. Anleitung verwendet hast (am besten wärs wenn deine Mikrowelle eh nicht mehr als 1000 Watt hätte) und dass es schließlich die Hauptaufgabe des Produktes ist, erwärmt zu werden. Da kann es auch nicht wegen einer halben Minute zu viel einfach platzen, was ja bei dir eh nicht der Fall war.

    • Wer schreibt der bleibt.
      Denn leider wirst Du im Zweifelsfall vor Gericht irgendwelche Telefonate samt Inhalt kaum nachweisen können.


      Schreib also zunächst an zooplus, das Du die Teile reklamierst und daher die Rechnung nicht zahlst - per Einschreiben Rückschein, ich schreib sogar immer noch irgendwo auf die Rückscheinkarte den Betreff. Die Rückscheinkarte hefte ich dann an die Kopie des Schreibens sobald die wieder bei mir eintrifft.


      Dann schreib den Hersteller an das Du auf Schadensersatz bestehst und dies notfalls auch auf juristischem Weg durchsetzen wirst. Er möge daher seine Versicherung mit der Begutachtung des Falles beauftragen und nicht einfach pauschal und ohne angemessene Untersuchung Dir eine falsche Handhabung unterstellen. Natürlich auch mit Einschreiben Rückschein - und mit Fristsetzung bis wann Du Antwort erwartest.


      Nach dieser Frist wirst Du einen Anwalt brauchen, hast m.M. aber gute Karten.


      Ich hab auch nen Snuggle und keine Probleme - Du scheinst echt ein fehlerhaftes Teil erwischt zu haben.

    • Ich denke, mein Adressat ist in jedem Fall doch Zooplus, oder? Mit dem Hersteller muss ich ja eigentlich gar nicht korrespondieren. Das wäre dann Sache von Zooplus wiederum. Oder ist dieser doppelte Weg wirklich nötig?

    • Ich glaube für die Schäden an der Mikrowelle ist nicht Zooplus zuständig.
      Daher hab ich den doppelten Weg vorgeschlagen.


      Sonst frag doch bei der Verbraucherzentrale nach - die geben für ganz kleines Geld solche allgemeinen Rechtsauskünfte.

    • Bei Zooplus kann man eine Austausch des defekten Snuggles beantragen, aber nicht den Schandesersatz für die Mickywelle. Von daher ist der Weg, sich an beide zu wenden durch aus richtig. Die besten Karten hast du noch, wenn du zeugen hast, das du dieses Ding nicht falsch verwendet hast und das auch an Eidesstatt bezeugen können.


      Wir haben auch einen Snuggle und keine Probleme.

    • Ich würde auch vorsichtshalber beide anschreiben.
      Wobei ich mir nicht so sicher bin das du da so gute Karten hast. Es sei denn du kannst wirklich beweisen, dass du das Teil vorschriftsmäßig erhitzt hast.
      Ansonsten kommen die bestimmt mit dem Argument falsch erhitzt. Und so lange ein Zweifel bleibt werden die wahrscheinlich recht bekommen.


      Lg
      Sacco

    • Zitat

      Es sei denn du kannst wirklich beweisen, dass du das Teil vorschriftsmäßig erhitzt hast.


      Ich dachte, es ist genau umgekehrt. D.h. die Beweislast liegt beim Hersteller - der müsste DIR beweisen das Du es falsch gehandhabt hast. :???:


      Bei solchen finanziell relativ kleinen Schäden muss man sich natürlich auch immer fragen, ob der Aufwand für einen Rechtsstreit lohnend ist.
      (Das fragt sich die Gegenseite bzw. deren Versicherung natürlich auch ;)


      Hinzu kommt auf der Gegenseite der Imagesschaden, wenn sie sich Verbrauchern gegenüber wenig kulant zeigen.

    • Ich werde das mal kurz mit einem Anwalt besprechen. Wenn's hart auf hart kommt, zieh ich das durch. Ich hab ja eine Rechtsschutzversicherung.
      Fühle mich total verarscht irgendwie. Die unterstellen mir ja quasi, ich würde sie belügen, nur um an eine neue Mikrowelle zu kommen. Und das ist eine Frechheit. Abgesehen davon bräuchte ich die Snuggle Safes wirklich. Hab jetzt noch normale Wärmflaschen gekauft.

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