Hund weggenommen :-(
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Die steuer und Steuerbescheid laufen auf MICH!!! Versicherung also Haftpflicht auf sie. Also namentlich steh ich in der Stadt drin.
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Zitat
hat es relevanz dass ich die Steuer gezahlt hab? Bringt mir das was?
Das ändert nichts an den Besitzverhältnissen.
Und wenn ich Deinen ersten Beitrag in diesem Thread richtig verstehe,
gehört der Hund Deiner Ex.Wenn Du ein Auto kaufst und den Kfz-Brief hast, kann jemand anders
Deine Kfz-Steuern bezahlen. Das Auto gehört aber weiterhin Dir.Ich habe den Thread mal überflogen...
So Trennungsgeschichten sind meist unschön und manchmal leider auch
sehr emotional.
Wir alle kennen weder Dich, noch Deine Ex-Freundin, nicht die Hinter-
gründe und schon gar nicht die ganze Geschichte.
Würde sie hier posten, würde sich das Ganze wahrscheinlich völlig anders
anhören. Drum sollten wir hier auch keine Wertung vornehmen.Aus der Distanz betrachtet, ist es unumgänglich, dass ihr ruhig und ver-
nünftig miteinander redet.
Dazu sollte man vielleicht ein wenig Zeit verstreichen lassen.Und wenn die persönliche Situation zu sehr verfahren, zu unversöhnlich
ist, dann solltest Du die Sache akzeptieren und abhaken.
Deine Ex ist juristisch im Recht, dagegen anzugehen würde nur Kraft und
Geld kosten, ohne grosse Aussicht auf Erfolg.Versuche Deinem Jungen die Sache zu vermitteln und versuche Deine Ex
wenigstens so weit zu bringen, dass er den Hund ab und zu sehen und
mit ihm spielen darf.
Alles andere wird die Zeit mit sich bringen.Ich weiss, bei Euch spielen starke Gefühle mit. Aber ohne gegenseitige
Kompromisse, kann nur Enttäuschung und Wut entstehen.
Die Leidtragenden, sind wie immer die Schwächsten. Der Junge und der
Hund.
Da habt ihr jetzt einfach die Verantwortung als Erwachsene, das Beste
daraus zu machen.Ich hoffe, ihr könnt Eure Gefühle herunterfahren und eine kluge
Entscheidung treffen, mit der alle Beteiligten leben können.liebe Grüsse ... Patrick
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Neee Patrick, so ganz einfach ist die Sache eben nicht. Man kann als Hundehalter nicht ewig kein Interesse an seinem Hund haben und ihn dann irgendwann zurückfordern. Irgendwann greift da das Gewohnheitsrecht, ich hab bloß nicht im Kopf, nach welcher Zeitspanne.
Und ließe man es auf einen Rechtsstreit hinauslaufen, würden zumindest bei der Sachlage von 8 Monaten Nicht-Kümmern schon so Sachen wie Steuer und Versicherung mit einbezogen...
LG, Henrike
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Ja, aber so wie die TS doch im ersten Posting schreibt, hat die Freundin
den Hund vom Züchter und auch eine Bescheinigung darüber (Vertrag?)
Somit hat diese doch Besitz an der 'Sache' Hund erworben.
Dürfte doch nicht ganz falsch sein.Wie sieht das eigentlich aus, wenn die Ex mit -wie geschrieben- vier Leutz
plötzlich in der Türe steht und das Tier rausholt.
Liesse sich da vielleicht was machen?
Nötigung?Ich bin ja kein Rechtsvertreter und lasse mich da gerne belehren.
Aber rein nach dem GMV, sehe ich eine Einigung aus einem Gespräch
heraus als das Beste, was sich aus dieser Situation machen lässt,
ohne weitere Wunden -besonders bei dem Jungen- aufzureissen.liebe Grüsse ... Patrick
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Ich schreib dir mal ne Mail
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Zitat
Ich schreib dir mal ne Mail
Yau! Dann tu so.
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müsste man nicht wenn man in der stadt als der halter des hundes angemeldet ist auch rechtlich als solcher gelten?
Ich meine viele Hunde werden auch irgendwann mal weiterverkauft, verschenkt oder ähnliches ohne neuen Kaufvertrag.
Da könnte ich doch nach nem Jahr nicht einfach ankommen und sagen ich will den jetzt wiederhaben, obwohl die person xxx€'s dafür gezahlt hat, oder? -
Hallo,
eine ganz schlimme Sache.
Lasse Dich AUF JEDEN FALL juristisch beraten. Persönlich oder Online. Bei http://www.123recht.net bekommt man z.B. eine kostenlose Erstberatung von einem Anwalt.
ZitatDanach gabs aber gespräche und wir hatten uns geeinigt dass er hier bleibt und ich ihn abbezahle. (ca 250 hatte ich schon gezahlt)
Das ist auch ein Vertrag, der gültig ist. Da er mündlich war ist er nur schwer zu beweisen. Vor Gericht muss nicht alles bewiesen werden, es reicht wenn es Zeugen gibt oder wenn es glaubhaft dargestellt wird.
Das Gleiche gilt für die Zahlungen an den Tierarzt. Der steht doch sicher als Zeuge zur Verfügung.
Wenn die juristische Beratung allerdings ergibt, dass Du keine Chance hast dann hake den Hund schnell ab. Ich würde mich dann auch um einen neuen Hund kümmern. Vielleicht erstmal nur Pflegehund oder Gassigehen mit fremdem Hund. Dann kommen auch kaum Kosten auf Dich zu.
Alles Gute !
Grüße Bernd
PS.: Hab gerade gesehen dass es bei 123Recht auch ein Forum "Tierrecht" gibt und dort sogar ein Fall mit mündlichem Vertrag vorkommt : http://www.123recht.net/Hund-a…%BCckholen-__f187133.html
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meint ihr ich kann mich auch auf der Polizei beraten lassen?
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Zitat
meint ihr ich kann mich auch auf der Polizei beraten lassen?
Glaub ich nicht, daß die auch noch für sowas zuständig sind.
Dafür sind die Rechtsanwälte da. -
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