Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
Hundeausführen neben der Schule?
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Können Minerjährige (also ich 16) überhaupt Hundeausführen? Ich würde das gerne machen aber es gibt so viele Fragen!
Geht das überhaupt?
Muss der auszuführende Hund unter die 20/40 regel fallen?
Wie sieht es mit der Versicherung aus? Muss mann da was beachten?
Wie viel Geld darf/kann ich verdienen?Leute ich würde mich echt freuen wenn ihr mir weiterhelfen könntet!
LG Sarah
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8. November 2009 um 14:01
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Hundeausführen neben der Schule? - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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*schubs*
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Hi!
Ich habe in deinem Alter auch die Hunde aus unserem Dorf ausgeführt, allerdings ohne Geld dafür zu verlangen.
Heute könnte ich mir nicht vorstellen meine Hündin mit einer 16-jährigen mitgehen zu lassen (ohne dich zu kennen), schon gar nicht wenn sie dafür Geld möchte.
Zur Versicherung kann ich dir leider nichts sagen. Ich denke das kommt auf die jeweilige Versicherung mit an, bzw. das was der HH versichert hat.
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Wieviel Erfahrung hast Du denn mit Hunden schon sammeln können?
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Die Versicherung ist Sache des Hundehalters. Fremdhütung muss mitversichert sein. Ob Hundeausführen so rentabel ist... na ich weiß nicht.
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Ich hab das früher auch gemacht, ohne Bezahlung allerdings. Mit 16 bist Du ja kein Kind mehr, also hätte ich da auch keinerlei Bedenken. Vorausgesetzt, Du hast auch Ahnung von Hunden. Und ein wenig Taschengeld extra kann ja nicht schaden.
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Danny ist jetzt mein (also den ich miterlebt habe) 4.Hund.
Ich habe schon viele erfahrungen bei HUnden sammeln können zb. bei den 3 hunden meines Opas -
Also ich denke schon, daß du Hunde ausführen darfst.
Bei unserer Versicherung kommt auch zum greifen, wenn es eine fremde Person ist.
Wie es bei Listenhunden ist, weiß ich nicht.
Ich denke nicht, daß du angeben mußt was du dabei verdienst, so hoch wird das nicht sein. -
ob es versichert ist kommt auf die jeweilige versicherung an. bei manchen ists mit drin, bei manchen nicht - klär das auf jeden fall vorher ab!!!
20/40 hunde darfst du nur ausführen, wenn du einen sachkundenachweis hast.
listenhunde darfst du mit 16 nicht ausführen.
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