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Rotti möchte nach Deutschland zurück
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Hallo.
Ich bin vor 15 Jahren mit 2 Rottweilern, nach Chile ausgewandert und möchte bald mit meinen Hunden, Rottweiler (4 Jahre) und einer Mastino Hündin (1.5 Jahre), nach Deutschland zurückkehren.
Meine Hunde sind Familienhunde, d.h. weder aggressiv, noch scharf und ich habe mehr als 20 Jahre Erfahrungen, mit Hunden dieser Art.Was muss ich beachten, wenn ich in den Raum Düsseldorf zurückkehren möchte?

Hoffentlich könnt Ihr mir ein paar Tips geben
VG. Jörg
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18. Oktober 2009 um 09:02
schau mal hier:
Rotti möchte nach Deutschland zurück - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Ich würde mal bei der Deutschen Botschaft nachfragen, die müssten sowas doch wissen.
Oder beim Rathaus in Düsseldorf. -
Deutsche Botschaft
, kann man in Chile total vergessen.
Scheint ein Ruhe- und Repräsentiationsposten zu sein, bei dem man viel Geld verdienen kann.
Auskunft geben die keine, Ahnung haben sie auch nicht.Gruss
Jörg -
Hallo Jörg,
ich weiss nicht, wie gut Du über die die sog. Rasseisten in den Landeshundegesetzen informiert bist. Kurz:
Es gibt 2 Rasselisten, die je nach Bundesland unterschiedlich sind. Liste 1 ist fast überall gleich (Pitbull, Bullterrier, American Stafford Terrier, Staffordshire Bullterrier). Bei Liste 2 gibt es große Unterschiede. Rottweiler und Mastino stehen in Nordrhein-Westfalen auf Liste 2. Für diese Hunde braucht man eine Haltegenhemigung (die man widerum nur mit polizeilichem Führungszeugnis und sog. Sachkundetest bekommt), Eine Anmeldung des Hundes beim zuständigen Ordnungsamt, sowie einen fälschungssicherer Mikrochip für den Hund. Für die Befreiung von der Maulkorbpflicht braucht der Hund einen Wesenstest.Hunde der Liste 1 darf man nicht aus dem Ausland einführen, Hunde der Liste 2 ja.
Alle wichtigen Informationen zur Einfuhr und Anmeldung Deiner Hunde sollte Dir das zuständige Ordnungsamt in Düsseldorf geben können.
Viel Erfolg!
Jörn
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Düsseldorf ist NRW, also gilt für dich dieses Landeshundegesetzt:
http://www2.gkdpb.de/koalis/formulare/NW120830.pdf
Beide Hunde sitzen auf der Rasseliste 2, die Voraussetzungen für die Haltung dieser Hunde (Alter, Sachkundenachweis etc) findest du alle in dem verlinkten PDF.
Allgemein hast du Maulkorb und Leinenzwang, aber wie du unter Punkt 12 nachlesen kannst, kann man wohl einen Antrag stellen, davon befreit zu werden.
Hoffe, da melden sich noch die Profis.
Viel Glück bei deiner Rückkehr!
- Vor einem Moment
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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viell. hilft dir das was
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Hallo Jörg,
zu Deiner Frage hast Du ja schon Antworten bekommen.
Ich wüsste gerne, was mit Vicky geschieht?
Viele Grüße
Doris
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Auswertiges Amt in Berlin oder das Innenministerium in der Stadt können dir vielleicht auch helfen!
LG
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Wenig musst du zum Zurückkehren beachten.
Einreisen dürfen die Hunde, denn sie sind im Zielbundesland nicht verboten.
Wenn du allerdings hier wohnst, dann kommt ein wenig auf dich zu, denn hier stehen deine Hunde auf er "Anlage 2".
Du musst sie versichern, chippen (aber das sind sie zur Einreise eh, oder?) und erstmal mit Maulkorb und Leine führen. Du musst sie beim Ordnungsamt anmelden, einen Sachkundenachweis ablegen und dann kannst du deine Hunde bei einer Prüfung bei einem Sachverständigen von Maulkorb und Leinenzwang befreien lassen. Die Rassehundezuchtverbände helfen dir da weiter, dort gibt es auch die passenden Prüfungen.Dann können deine Hunde hier normal leben, es ist als etwas aufwändig, aber es ist machbar.
Schau in welche Gemeinde du ziehen möchtest, nicht dass es dort erhöhte Steuern gibt.LG
das Schnauzermädel -
Hallo
Erst mal ein globales Danke an alle, für die Auskünfte. Wusste schon immer, Hundebesitzer sind nette Menschen.
Ist schon erstaunlich, wie Deutschland sich verändert hat. Damals wurde ich als Rottibesitzer nur schief angesehen, da anscheinend nur Zuhälter und Kriminelle solche Hunde hatten. Heute gibt es sogar diskriminierende Gesetze dafür.
Letztes Jahr ist die Einbruchquote in Chile auf ca. 37 % gestiegen, d.h. mehr als ein Drittel aller Häuser und Wohnungen sind gewaltsam, unter Waffengewalt geplündert worden. Dabei sind ein paar Diebe von Hunden gebissen worden. Jetzt wird hier auch über ein Kampfhundegestz nachgedacht.
Dafür darf ich mir hier legal eine Waffe kaufen und kann den Einbrecher in Notwehr erschiessen
.
Vielleicht sollten Politiker generell einen geistigen Eignungstest absolvieren, bevor sie auf die Bevölkerung losgelassen werden.Zumindest, bin ich beruhigt, das ich meine Hunde mitbringen kann (auch Vicky). Alles weitere wird sich finden.
Vielen Dank
Gruss
Jörg
- Vor einem Moment
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