Umstrittenes Urteil bzgl. Leinenpflicht

  • Zitat

    Ich denke nicht, dass man das jetzt mit Kindern vergleichen sollte. Ich kann Kinder schlecht an die Leine legen und sie sind bekannter weise nun mal impulsiv. Hunde kann ich an die Leine nehmen- was ich an verkehrsreichen oder prädestinierten Stellen auch angemessen finde- schließlich werden die immer wieder gerne als Schuldobjekt mißbraucht.

    [/quote]

    Naja, ich denke die HH haben in keinster Weise daran gedacht, daß diese Trulla vom Rad steigt, den Hund anquatscht, vom Rad fällt und sie dann anzeigt.
    So wie sich das liest, wäre die auch so vom Rad gefallen, wenn der Hund an der Leine gewesen wäre, er hat sich ja nicht auf sie gestürzt.

  • Find ich schon.

    Weil die Eltern meißtens nicht für Unfälle durch ihre Kinder haften müssen....

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    Mein Fahrlehrer hat mir damals von einem "Unfall" erzählt: Zebrastreifen, Fahrschüler bremst und lässt eine Opi mit Fahrrad rüberfahren, die war so geschockt, dass der Schüler angehalten hat, dass sie vergessen hat zu treten und ist mit dme Rad umgefallen........

    So viel zu: Trulla fällt mit Rad um ohne das was ist :hust:

  • hunde sind impulsiv, kinder sind impulsiv....hunde kann man im straßenverkehr an der leine sichern, kinder sollte man an der hand führen, wenn sie noch nicht in der lage sind, die situationen einzuschätzen. somit gibt es für beide eine möglichkeit sicherheit für alle zu gewährleisten.

    es geschehen auch unfälle, an denen kinder beteiligt sind, weil ihre eltern nicht aufpassen. da wird es dann schwierig mit schuldzuweisungen...
    nur, weil ein unangeleinter hund irgendwo herumsteht ist er doch nicht schuld an jedem unfall???
    merkwürdige logik...

  • Leute, vor Gericht und auf hoher See befindet man sich in Gottes Hand. :D

    Hunde und Kinder kann man nicht vergleichen. Rechtlich ist das ein enormer Unterschied und das ist auch gut so. ;) Nicht schimpfen, ich habe beides.

    Von Hunden -wie von allen Haustieren- geht eine allgemeine Tiergefahr aus, die allein darauf begründet ist, dass Tiere unberechenbar und nicht vernunftbegabt sind.
    Und jetzt wird noch ein Unterschied gemacht: Die allgemeine Tiergefahr von Nutztieren wird anders bewertet als die von reinen "Luxustieren".

    Wenn ich nun also einen Hund als reinen Familienhund halte, dann bringe ich eine zusätzliche und nicht nötige "Gefahr" in die Umwelt. Das tue ich freiwillig, ich bin nicht dazu gezwungen. Dieser Hund ist kein "Arbeitsgerät", das ich brauche, er ist nicht vergleichbar mit einer Kuh, die ich zur Fleisch- oder Milchgewinnung für meinen Broterwerb halte.
    Da ich so "rücksichtslos" bin meine Mitmenschen unnötigen Gefahren auszusetzen, hafte ich auch für jeden Fliegenschiss.

    Und da Richter auch nur Menschen sind, hängt die Größe des Fliegenschisses, der mich haften lässt, ganz allein von der Hundefreudlich- oder -feinlichkeit des Richters und meiner Energie durch die Instanzen zu gehen ab.


    Wenn mein Hund im Mehrfamilienhaus hinter geschlossenen Tür bellt, weil ein Besucher durchs Treppenhaus geht und dieser Besucher fällt vor Schreck die Treppe herunter, dann hängt es allein von der Haltung des Richters ab, ob ich Schmerzensgeld zahlen muss oder nicht. Der eine Richter wird die Klage abweisen, weil er die gestürzte Person für außergewöhnlich schreckhaft hält und Hundegebell eine normale Situation im tägl. Leben darstellt, der andere wird ihr Recht geben, weil ohne Hund kein Bellen, kein Schreck, kein Sturz.

    LG
    das Schnauzermädel

  • Wenn ich Richter gewesen wäre, hätte der Hundehalter keine Schuld bekommen, denn;

    wäre die Frau weiter gefahren und hätte nicht zum quatschen angehalten, wäre sie auch nicht gefallen, denn das anhalten und quatschen war die Ursache des fallens.

    Noch ein Beispiel,
    ich seh auf der anderen Strassenseite Leute mit Hund stehen, will zu denen hin und renne in ein Auto, dann kann ich doch die Leute nicht verklagen weil sie dort gestanden haben (ob der Hund nun angeleint war oder nicht).

    Für mich ist das Urteil vollkommen unverständlich.

  • tja - hohe see und gerichte...der spruch ist völlig richtig.

    die gefährdungshaftung hat es wirklich in sich.

    da braucht man mit dem hund gar nicht erst das grundstück verlassen. es reicht schon, wenn hund im garten ist - selbst wenn dieser umzäunt und das gartentürchen verschlossen ist und ein schild auf den hund hinweist.

    überklettert jemand den zaun und wird durch den hund verletzt - dann ist erstmal der hundehalter schuld. inwieweit der hh dann auch tatsächlich "zahlemannundsöhne" machen muss, hängt wiederum vom richter ab......

    was meint ihr, warum ich immer sage: "im zweifelsfall beiss ich einen "einbrecher" lieber selber!"

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