Ex verlangt den Hund zurück
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Hallo alle zusammen!
Ich bin mit einem Kumpel jetzt in eine WG gezogen und mein Mitbewohner hat akut ein ganz starkes Problem: Er hat sich von seinem Ex-Freund getrennt und dieser verlangt nun den Hund ausgehängt.
Der Fall ist so gelaufen: Der Ex (nennen wir ihn mal Paul) hat im April den Hund für 300 € gekauft, da mein Mitbewohner (nennen wir ihn Fritz) immer schon einen Hund wollte, sich aber keinen leisten kann. Der Hund hat die ganze Zeit von Anfang an bei Fritz im Haushalt gelebt, Fritz hat auch die Impfungen bezahlt und ist im Impfpass als Hundehalter eingetragen. Paul hatte sich nie um den Hund gekümmert und hat sogar selbst einen Hund zu Hause, um den er sich mangels Zeit kaum kümmert. Nach der Trennung sah es erst nach einer gütlichen Einigung aus. Vor ein paar Tagen kam dann Paul auf einmal und wollte den Hund mitnehmen. Fritz bot ihm an die 300 € zu bezahlen, allerdings auf Raten, da er erst nicht komplett hätte. Paul willigte ein. Am Folgetag meinte er, er wolle das Geld sofort, bzw. den Hund jetzt mitnehmen.Nun kam er heute während ich alleine mit dem Hund zu Hause war (mein Mitbewohner musste arbeiten) und forderte Zutritt zur Wohnung sowie die Herausgabe des Hundes, was ich ihm natürlich beides verwehrt habe. Er meinte noch, dass er zur Polizei gehen und mich dann auch mit reinziehen würde, bevor er wieder ging. Angeblich hätte er einen Kaufvertrag. Fritz hatte mir aber gesagt, dass damals kein Kaufvertrag über den Hund geschlossen wurde. Den Kaufvertrag hat Paul nun in den Briefkasten geworden. Er wurde im Nachhinein gestern mit dem Züchter geschlossen und bestätigt, dass Paul damals 300 € für den Hund bezahlt hat.
Wie sieht es nun aus? Darf Paul den Hund einfach zurück fordern? Oder gilt es als Geschenk, da Fritz den Hund ja eigentlich wollte und sich auch die ganze Zeit um ihn gekümmert hat bisher? Dem Kaufvertrag liegt übrigens noch ein so genannter "privater Schutzvertrag zur Übergabe von Tieren" bei, bei dem es im 7. Punkt heißt: Der zukünftige Halter versichert, dass er das vorgenannte Tier ausschließlich zum Verbleib in seinem eigenen Haushalt übernimmt und eine Weitergabe an eine dritte Person nicht beabsichtigt ist und auch nicht erfolgt." Welche rechtliche Grundlage hat so ein "Schutzvertrag?" Und hätte dann Paul nicht von Anfang an den Hund bei sich daheim halten müssen? Würde dieser Vertrag eine Schenkung an Fritz nichtig machen? Fragen über Fragen, aber ich hoffe mir kann jemand helfen, denn mein Mitbewohner ist ziemlich verzweifelt...
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Erstmal: locker bleiben
grade bei Rechtsstreitigkeiten wird nix so heiss gegessen wie's gekocht wird.
Der "Paul" kann wohl kaum mit dem "Züchter" gleichzeitig einen Kaufvertrag UND einen Schutzvertrag abgeschlossen haben. Wäre ja idiotisch da sich beide Vertragsformen in grundlegenden Bedingungen widersprechen.
Jetzt plötzlich mit beiden Verträgen aufzuschlagen macht die Sache nicht glaubwürdiger.Dein "Fritz" hat mit "Paul" in einer Lebensgemeinschaft gelebt - ich denke das liesse sich zweifelsfrei nachweisen. Die Behauptung, das in Rahmen dieser Lebensgemeinschaft eine Schenkung des Hundes von "Paul" an "Fritz" stattgefunden hat, ist daher erstmal glaubwürdig da dies eine übliche Handlung ist. Untermauert wird diese Behauptung dadurch, das "Fritz" als Halter im Impfpass steht - und hoffentlich auch als Halter die Steuern zahlt und den Hund Haftpflichtversichert hat.
Damit steht nun Aussage gegen Aussage ... und "Paul" müsste erstmal beweisen, das es diese Schenkung nicht gab. Bis dahin kann er nicht die Herrausgabe des Hundes verlangen.
Er könnte natürlich gegen "Fritz" eine Anzeige wegen Unterschlagung bei der Polizei machen - aber auch die gegen der Sache erstmal nach. Entscheiden müsste das dann irgendwann mal ein Richter.Also - locker bleiben. Das ist bloss viel Lärm um nichts.
Rosenkrieg halt.
dämlich sowas ... aber es legt sich meistens mit der Zeit. -
D.h. "Kaufvertrag" und "Schutzvertrag" gleichzeitig sind eigentlich blödsinnig? Ich dachte mir schon, dass er den Kaufvertrag nur jetzt noch im Nachhinein geschrieben hat, um etwas in der Hand zu haben.
Ja, der Hund ist auf Fritz angemeldet, er zahlt die Steuern und die Impfungen. Versicherung hat er soweit ich weiß noch keine abgeschlossen. Das wäre also auch ratsam?
Und es gibt zur Not genug Leute, die bezeugen können, dass der Hund die ganze Zeit bei Fritz gewohnt hat. Beide hatten jeweils eine eigene Wohnung, von daher war der Hund nie bei Paul gewesen. Hab mir schon gedacht, dass Paul wenig Chancen hat den Hund mit der Polizei holen zu lassen, aber es ist gut hier die Bestätigung dafür zu finden. Danke! -
Ich persönlich würde unbedingt eine Haftpflichtversicherung für den Hund abschließen.
Stell Dir mal vor, der Hund reiss sich los und rennt über die Strasse und verursacht eine Massenkarambolage. Dann wärs schon blöd, wenn man das alles aus eigener Tasche zahlen müsste.Und kein Hundehalter sollte sagen: das macht mein Hund nie!!!
Es sind Lebewesen und damit trotz bester Erziehung immer ein Stückchen unberechenbar.
Und sooo teuer sind Haftpflichtversicherungen ja nun auch nicht. -
Das ist klar, das soll er dann auch machen. Aber in erster Linie ging es mir um die Ausgangssituation und die Frage, ob Paul einfach so mit der Polizei den Hund einfordern kann.
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Oh Gott das ist der Horror.... genau deshalb steht mein Dicker im Ehevertrag (ohne scheiss
da steht drin,dass im Falle einer Scheidung mir alle zum Zeitpunkt gehaltene Hunde zuzusprechen sind
)
GLG
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Zumindest wirft ein verpätet ausgehändigter Kaufvertrag sehr viele Fragen auf.
Damit ist für jeden offensichtlich, dass es um Beziehungsstreitigkeiten geht.Allerdings, würde ich dem Züchter dann auch mal gewaltig einen auf den Zahn füllen, wie er ein Schutzvetrag in dem Wissen ausstellen kann, dass das Tier nie bei dem Anspruchssteller gelebt hat.
Fragwürdig, fragwürdigLeider sieht es noch so aus, das ein Tier als Gegenstand zählt und man da Besitzansprüche geltend machen kann.
Mit Kaufvertrag ist der Name auf dem Vetrag auch der Besitzer...leider.Aber c´est la vie, Anschaffungskosten gegen Tierarzt und Steuern aufrechnen, müsste der Möchtegern Besitzer in die Tasche greifen.
( aso...Futter und Co nicht vergessen )Mit sowas kann man sich den erstmal von den Fersen halten.
Sollte der Nerven würde ich dem das mal gegenhalten.Aber Versicherung für den Hund echt wichtig, bitte schnell machen.
Wenn man mehrere Verischerungen bei einem Anbieter hat, dann gibt es auch ein paar Prozente. -
Zitat
Zumindest wirft ein verpätet ausgehändigter Kaufvertrag sehr viele Fragen auf.
Damit ist für jeden offensichtlich, dass es um Beziehungsstreitigkeiten geht.Allerdings, würde ich dem Züchter dann auch mal gewaltig einen auf den Zahn füllen, wie er ein Schutzvetrag in dem Wissen ausstellen kann, dass das Tier nie bei dem Anspruchssteller gelebt hat.
Fragwürdig, fragwürdigLeider sieht es noch so aus, das ein Tier als Gegenstand zählt und man da Besitzansprüche geltend machen kann.
Mit Kaufvertrag ist der Name auf dem Vetrag auch der Besitzer...leider.Aber c´est la vie, Anschaffungskosten gegen Tierarzt und Steuern aufrechnen, müsste der Möchtegern Besitzer in die Tasche greifen.
( aso...Futter und Co nicht vergessen )Mit sowas kann man sich den erstmal von den Fersen halten.
Sollte der Nerven würde ich dem das mal gegenhalten.Aber Versicherung für den Hund echt wichtig, bitte schnell machen.
Wenn man mehrere Verischerungen bei einem Anbieter hat, dann gibt es auch ein paar Prozente.
Danke erst mal für die Tipps. Kaufvertrag schön und gut, aber der Hund war nun mal ein Geschenk. Wie will "Paul" das bitte widerlegen, wenn alles andere (Impfpass, Steuer, "Wohnort" des Hundes) dann dagegen spricht? -
Das rechtliche Problem könnte sein, wenn er dich Anzeigen sollte...bitte, nur wenn es wirklich so weit gehen sollte...wärst du in der Bewispflicht, dass der Hund ein Geschenk war.
Würdest du wiederrum den ersten Schritt vors Gericht gehen, müsste der Ex das gegenteil beweisen.
Ne ganz blöde Sache mit der Beweispflicht.Mache das gerade mit meinem noch Chef durch, habe ihn angezeigt und er darf jetzt schön seine angeblichen Beweise zusammen suchen die nicht Hand und Fuß haben.
Aber das wäre die letzte Instanz zu der, ich wünsche es dir, hoffentlich nicht kommen wird.
Öhm, auf welches Datum ist der Kaufvertrag bzw Schutzbrief ausgestellt, wann habt ihr den Hund geholt und wie lange hast du ihn schon?
Gruß Gwen
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Zitat
Das rechtliche Problem könnte sein, wenn er dich Anzeigen sollte...bitte, nur wenn es wirklich so weit gehen sollte...wärst du in der Bewispflicht, dass der Hund ein Geschenk war.
Würdest du wiederrum den ersten Schritt vors Gericht gehen, müsste der Ex das gegenteil beweisen.
Ne ganz blöde Sache mit der Beweispflicht.Mache das gerade mit meinem noch Chef durch, habe ihn angezeigt und er darf jetzt schön seine angeblichen Beweise zusammen suchen die nicht Hand und Fuß haben.
Aber das wäre die letzte Instanz zu der, ich wünsche es dir, hoffentlich nicht kommen wird.
Öhm, auf welches Datum ist der Kaufvertrag bzw Schutzbrief ausgestellt, wann habt ihr den Hund geholt und wie lange hast du ihn schon?
Gruß Gwen
Also wäre es sinnvoller den Ex anzuzeigen, damit er in der Beweispflicht ist, dass es kein Geschenk war? Aber mit welchem Grund sollte man ihn anzeigen?
Der Kaufvertrag wurde am 13.08. unterschrieben und bestätigt, dass der Hund am 03.04. gekauft wurde. Das beweist ja wie vorher schon mal gesagt, dass erst nach dem Ende der Beziehung der Vertrag im Nachhinein unterschrieben wurde.
Seit dem Kauf am 03.04. ist der Hund bei "Fritz". Der Schutzvertrag bei der Übergabe des Tieres wurde angeblich am 03.04. unterzeichnet. -
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